Weihegold-Besitzerin vorlor gegen Hinnemann vor dem BGH Drucken
Geschrieben von: NDR Niedersachsen/ DL   
Donnerstag, 20. Februar 2020 um 17:27

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof gab Reitmeister Johann Hinnemann (Voerde) Recht in letzter Instanz im Streit um ein Embryofohlen der erfolgreichen Stute Weihegold, die von Besitzerin Christine Arns-Krogmann zur Ausbildung an Hinnemann gegeben worden war. Dort war Weihegold besamt worden, das befruchtete Ei trug eine Stute von Hinnemann aus. Er ließ sich als Züchter in die Papiere eintragen, dagegen zog Weihegold-Besitzerin vor Gericht.

 

Auch im dritten Anlauf scheiterte Christine Arns-Krogmann aus Lohne (Landkreis Vechta), Eigentümerin der Dressurstute "Weihegold" (Reiterin Isabell Werth), vor Gericht. An diesem Donnerstag (20.Februar 2020) entschied der Bundesgerichtshof (BGH) als höchste deutsche juristische Instanz: Reitmeister Johann Hinnemann aus Voerde (Nordrhein-Westfalen) ist der rechtmäßige Züchter des Fohlens "Aweih".

Das Fohlen entstand aus einer befruchteten Eizelle von "Weihegold", die einer Stute des erfolgreichen Dressurreiters und Ausbilders zur Austragung eingepflanzt worden war. Hinnemann hatte sich nach der Geburt des Fohlens als dessen Züchter eintragen lassen. Laut BGH zu Recht, schließlich habe er den gesamten Zuchtvorgang bestimmt. Arns-Krogmann hatte vor dem Bundesgerichtshof gefordert, dass ihr als Eigentümerin von "Weihegold" auch die Züchtereigenschaft für das Fohlen "Aweih" zugesprochen werde.

Eigentümerin habe nichts gewusst

Arns-Krogmann hatte "Weihegold" 2011 bei Reitmeister Hinnemann zur weiteren sportlichen Ausbildung eingestallt. Dieser ließ die Erfolgsstute 2012 in Absprache mit der Eigentümerin besamen. Die befruchtete Eizelle wurde dem außergewöhnlichen  Dressurpferd entnommen und einer Hinnemann-Stute zur Austragung eingepflanzt. Für das Fohlen "Aweih" ließ sich Johann Hinnemann eine Eigentumsurkunde sowie einen Pass ausstellen und sich in Papieren als Züchter eintragen. Arns-Krogmann hatte darüber eigenen Angaben zufolge keine Kenntnis. Hinnemann begründete sein Vorgehen damit, dass "Weihegold" bei der Eizellen-Entnahme bei ihm untergebracht war. Zudem habe er den gesamten Zuchtvorgang organisiert und bezahlt.

Züchter erhält Züchterprämie

Als derzeit wohl erfolgreichste Zuchtstute wurden "Weihegold" in der Vergangenheit wiederholt befruchtete Embryos entnommen. Leihmutter-Stuten trugen die Fohlen aus. Für 13 solcher Fohlen wurde "Weihegolds" Eigentümerin Arns-Krogmann als Züchterin eingetragen. Im Fall des 2013 geborenen Fohlens "Aweih" sprach der BGH nun Hinnemann die Züchtereigenschaft zu. Damit hat der Reitmeister auch Anspruch auf die Züchterpramie, die bei Erfolg des Pferdes ausgeschüttet wird.

 

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