Schweizer Springreiterin zwei Jahre gesperrt Drucken
Geschrieben von: PferdeWoche/ DL   
Mittwoch, 04. März 2020 um 18:01

Zürich. Zu einer Sperre von zwei Jahren wegen Dopingvergehens wurde die Schweizer Springreiterin Nadja Peter Steiner (35) von der juristischen Kommission des Weltverbandes (FEI) verurteilt. Der Vorfall liegt drei Jahre zurück. Bericht der Schweizer PferdeWoche.

 

 

Nadja Peter Steiner, Schweizer Springreiterin und Mitglied des Elitekaders, wurde von der FEI für zwei Jahre gesperrt. Die Entscheidung des FEI-Tribunals geht auf eine Dopingkontrolle zurück, die während des CSI3*-W von Tetouan (MAR) 2017 bei ihrem Pferd Saura de Fondcombe vorgenommen wurde und Spuren der verbotenen Substanz O-Desmethyltramadol nachwies.

Die Sperre von Peter Steiner trat am 25. Februar in Kraft und betrifft die Teilnahme sowohl an internationalen wie auch nationalen Turnieren. Das Verfahren gegen die in Frankreich wohnhafte Reiterin ist seit mehreren Jahren anhängig, da ein Fremdverschulden des Medikationsbefundes durch einen Angestellten des Turnierveranstalters (königliche marokkanische Garde) vermutet wurde. Die ursprünglich verhängte provisorische Sperre wurde im August 2018 nach neun Monaten aufgehoben. Ein Fremdverschulden konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, weshalb das FEI-Tribunal nun definitiv entschieden hat. Nadja Peter Steiner kann innerhalb 21 Tagen beim Court of Arbitration for Sports (CAS) gegen die Entscheidung des FEI-Tribunals Berufung einlegen.

O-Desmethyltramadol ist ein Metabolit des Schmerzmittels Tramadol, das ausschließlich in der Humanmedizin eingesetzt wird und für Pferde nicht zugelassen ist. Fünf Tage nach der positiven Medikationskontrolle wurde Saura de Fondcombe anlässlich des CSIO3*-W von Rabat (MAR) erneut getestet, wobei das Resultat negativ ausfiel. Die einstweilige Sperre des Pferdes wurde nach zwei Monaten im Januar 2018 denn auch wieder aufgehoben.

Gemäß der Rechtsanwältin von Nadja Peter Steiner, Dr. Monika Gattiker, ist das Urteil nur schwer verständlich: „Nadja Peter Steiner wurde angewiesen, ihr Pferd während der rund 30-minütigen Siegerehrung einem ihr nicht bekannten Angestellten des Turnierveranstalters, einem Mitglied der königlichen marokkanischen Garde, zu übergeben. Ein Turnierfotograf hat dokumentiert, dass das Pferd dieser Person während der Siegerehrung die Hand ableckte. Tramadol wird in ganz Nordafrika weitverbreitet missbraucht, es gilt als das Kokain der Armen. Dass ein Ablecken der Hand in dieser Situation genügte, um einen positiven Test zu verursachen, ist bekannt. Nadja Peter Steiner hatte keine Möglichkeit, mit dieser Person Kontakt aufzunehmen. Im offensichtlichen Widerspruch zu dem Fotobeweis behauptete die königliche marokkanische Garde in einem Schreiben im April 2018, dass die Angestellten des Turnierveranstalters keinerlei Kontakt mit den Pferden gehabt hätten. Nadja Peter Steiner wird hier für einen Vorgang verantwortlich gemacht, über den sie keinerlei Kontrolle hatte.“

 

 

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