200 Pferderechtsanwälte trafen sich in Braunschweig Drucken
Geschrieben von: Offz/ DL   
Freitag, 13. März 2020 um 18:10

Braunschweig. Beim 16. Treffen der Pferderechtsanwälte in Braunschweig kamen 200 Juristen zusammen, der Kongress war komplett ausgebucht. Hauptthemen waren u.a. Rechtssprechung im Handel, tierärztliche Haftung bei Ankaufsuntersuchungen oder Kunststoffpartikel in Reitböden.

 

Beim 16. Kongress trafen sich in Braunschweig Juristen auf dem zentralen Deutschen Pferderechtstag der führenden Fach - und Fortbildungsveranstaltung für Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Pferderecht sowie für Pferdesachverständige und Pferdefachtierärzte mit Interesse an juristischen Fachfragen.  Zu diesem Fachkongress kamen 200 Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik, der Schweiz, den Niederlanden und aus Österreich.

Von Sönke Lauterbach, dem Generalsekretär der deutschen FN, wurde erstmals außerhalb des Verbandes der Stand der neuen Leitlinien zu Umgang und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten vorgestellt. Dr. Andreas Franzky, Vorsitzender des Verbandes Tierärzte für Tierschutz, TVT, gab dann ein ausführliches Statement dazu, was die Zuhörer konzentriert verfolgten.

Der Fachkongress wurde von Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Universität Bielefeld) mit dem schon traditionellen Schuldrechts-Update 2020 mit den über das Jahr gesammelten Entscheidungen mit besonderer Bedeutung für den nationalen und internationalen Pferdehandel eröffnet. Allein die Anzahl der Folien und Texte zum Vortrag war derart umfangreich, dass man erstaunt war, was Gesetzesänderungen und Rechtsprechung binnen eines Jahres für Auswirkungen  auf den Pferdehandel, Tierhalterhaftung, Tierarzthaftung etc. erzeugen. Eine Entscheidung des EuGH beispielsweise zur Verkürzung von Verjährungsfristen für „gebrauchte“ Pferde würde zwar der Regelung in § 476 BGB entsprechen, der jedoch nicht europarechtskonform ist und daher unwirksam ist, was in der Praxis bei den gängigen Musterkaufverträgen nach wie vor nicht berücksichtigt ist. Auch die mangelnde Unterscheidung von Kauf als schuldrechtlichem Vertrag und die (sachenrechtliche) Übereignung eines Pferdes führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit in der Praxis, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Die Präsidentin des OLG Celle und Vorsitzende des dortigen Pferdesenats, Stefanie Otte, präsentierte eine Reihe von Urteilen und Beschlüssen von Pferdefällen ihres Senats. Dann gewährte die Präsidentin des OLG Bezirks Celle mit über 6000 Mitarbeitern einen seltenen Einblick in Statistiken der Justiz. Dabei wies die Referentin auch engagiert darauf hin, dass man Pferdefälle schneller bearbeiten und entscheiden sollte und rief die Rechtsanwälte und Sachverständigen zur entsprechenden Mitarbeit auf, was vom Auditorium mit zustimmendem Beifall bedacht wurde. Es geht allen um das Pferd.

Aktuelle Entwicklungen des Vereins- und Verbandsrechts und die Auswirkungen für Pferdesportvereine und Verbände wurden von dem ausgewiesenen Experten Rechtsanwalt Jürgen Wagner LL.M. aus Konstanz für die Praktiker vorgestellt. Eine Vielzahl aktueller Urteile machte den daraus erkennbaren Beratungsbedarf für Vereine mehr als deutlich. Neben Problemen der Gemeinnützigkeit von Vereinen wurden u.a. auch formelle Fragen der Nutzung von e-mail Adressen von Mitgliedern zur Einberufung von Mitgliederversammlungen erörtert, was nur zulässig ist, wenn Mitglieder ihre e-mail Adresse ausdrücklich auch zur Nutzung für Einladungen dem Verein gestattet.

Das tierärztliche Schwerpunktthema 2020 war die Haftungsproblematik aus Kaufuntersuchungen bei Pferden, welche von dem bekannten Forensiker Prof. Dr. med.vet.Hartmut Gerhards aus München vorgetragen wurde. Anhand einer Vielzahl von Fällen aus seiner gutachterlichen Tätigkeit präsentierte der Referent sehr eindrücklich, welche Fehler zu Lasten der Auftraggeber dessen Informationsbedarf nicht oder falsch befriedigt mit entsprechenden Folgen. Der Referent stellte auch die historische Entwicklung der Kaufuntersuchung bei Pferden dar mit dem Fazit, dass die aktuellen gängigen Formulare nach seiner Ansicht ein Rückschritt zu Lasten der Auftraggeber bedeuteten, was anschließend auch kontrovers diskutiert wurde.

Die Entwicklung der Haftungsrisiken bei Reitböden mit Blick auf umweltrechtliche Probleme sowie gesundheitliche und tierschutzrechtliche Aspekte waren das Thema von der Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Ira Janzen . Sie stellte die tangierten Rechtsgrundlagen und Spezialvorschriften dazu vor und konnte auch über aktuelle Entwicklungen von Gesetzesvorhaben berichten. Dabei wurde deutlich, dass es bis zur EU Kommission erhebliche Unsicherheiten der weiteren Entwicklungen gibt, was beispielsweise die Abfalleigenschaft von Kunststoff in Reitböden betrifft und die Vermeidung und Eindämmung von Mikroplastik in Böden. Wer heute noch einen Reitboden plant und/oder erneuert, geht damit ein hohes Risiko ein, was die Prüfung von alternativen Reitbodenbelägen ohne Kunststoffbeimischungen unvermeidbar macht. Das Thema wird die Fachwelt sicher weiter beschäftigen.

Die Teilnehmer des Kongresses waren bis zum Ende sehr konzentriert und engagiert und konnten für ihre Beratungspraxis zum Nutzen ihrer Mandanten neueste Informationen und Erkenntnisse erhalten. Der 17. Deutsche Pferderechtstag findet wieder Mitte März 2021 statt.

Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Tübinger Rechtsanwalt Thomas Doeser in Kooperation mit der Deutschen Anwalt Akademie Berlin  .

Weitere Informationen findet man im Internet unter www.pferderechtstag.de

Im Pferderecht fortgebildete Rechtsanwälte findet man auf den Fachportal www.pferderechtsanwaelte.de

 

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