Der Pferde-Käufer hat bei einer Schadens-Reklamation den Beweis zu erbringen Drucken
Geschrieben von: FN-Press/ DL   
Sonntag, 27. Juni 2021 um 11:19

Berlin/ Warendorf. In der letzten Bundestagssitzung vor den Sommerferien und den Neuwahlen im September haben die Delegierten nicht für eine Änderung des Gesetzes beim Verkauf von lebenden Tieren gestimmt, was auch dem Pferdehandel zugute kommt.

 

Der Bundestag hat über eine Änderung des Kaufrechts im Bundestag abgestimmt. Dieses Recht betrifft auch den Kauf bzw. Verkauf von Pferden. Gewerbliche Pferdehändler und -züchter können aufatmen, denn die Regelung zur Beweislastumkehr bei Tierkäufen bleibt unberührt. Für den Erhalt dieses Status Quo hatten sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und ihre Zuchtverbände in unzähligen Gesprächen auf allen politischen Ebenen stark gemacht. „Die Entscheidung des Bundestages ist ein Erfolg für alle gewerblichen Pferdeverkäufer, vor allem für unsere Züchter. Sie ist ein klares Votum für den Tierschutz und für die Pferdezucht in Deutschland“, sagte FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau und ergänzte: „Unser jahrelanger Kampf und unsere kontinuierliche Arbeit auf politischer Ebene haben sich nun ausgezahlt.“

Die Europäische Union hatte ihren Mitgliedsstaaten mit einer neuen Richtlinie die Entscheidung darüber überlassen, den Verkauf lebender Tiere aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht herauszunehmen, wofür sich die FN seit vielen Jahren stark macht. Zwar hat der Bundestag diese Option nicht genutzt. Er hat aber auch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Beweislastumkehr auf ein Jahr oder gar zwei zu verlängern. In den ursprünglichen Gesetzesentwürfen war auch für Tiere eine Verlängerung der Beweislastumkehr auf ein Jahr vorgesehen. Dies wäre eine Veränderung des Verbrauchsgüterkaufrechts zu Lasten der Tiere und zum Nachteil der Verkäufer gewesen.

 

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