| Aufweichung der "Blutregel" gefährliches Spiel... |
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| Geschrieben von: Peter F. Cronau/ dl |
| Sonntag, 02. November 2025 um 17:43 |
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Wuppertal. Bisher war die Regel eindeutig. Tritt bei einem Wettkampf sichtbar an irgendeiner Stelle des Pferdekörpers Blut auf, erfolgt die sofortige Beendigung der Konkurrenz. Diese Regel, genannt „Blutregel“, soll auf der anstehenden Generalversammlung des Reiterweltverbandes FEI in der kommenden Woche in Hongkong geändert werden. Dazu ein Kommentar von Dr. Peter Cronau, ehemals Vorsitzender im FEI-Präsidium als Vorsitzender der Veterinärkommission.
Der Gesetzgeber definiert den Begriff Verletzung beim Menschen eindeutig. Dabei steht geschrieben: Eine Körperverletzung ist die vorsätzliche oder fahrlässige Schädigung der körperlichen Unversehrtheit oder Gesundheit. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Integrität. Sollte der Fall begangen werden - auch bei einer leichten Körperverletzung - liegt der Grundtatbestand als solches vor, der im Strafgesetz unter § 223 beschrieben ist.
Die Sachlage beim Pferd ist zwar ähnlich, aber bedarf einer näheren distanzierten Betrachtung.
Ist- Situation:
Bei der bisherigen in den FEI-Regularien niedergelegten sogenannten „Blood Rule“ führt bei jeder Art von Blut am Pferd sofort zum Ausschluss vom Wettkampf. Das ist eindeutig und aber auch einfach, da keine weiteren Untersuchungen erfolgen müssen.
Vorschlag, der bei der FEI-Generalversammlung am 07. November in Hongkong präsentiert wird:
Fazit:
Die beabsichtigte Änderung birgt eine Fülle von Unwägbarkeiten in sich, die die dringliche Forderung nach Beibehaltung der bestehenden Regelung dringend und ultimativ fordert:
c. Die FEI fordert immer wieder den Tierschutz und das Wohlergehen der Pferde (Code of Conduct for the Welfare of the Horse). Wer fest im Sattel sitzt, ist auch auf hohem Ross. Mit dem neuen Vorschlag verhält die FEI sich jedoch absolut kontraproduktiv. Wer es duldet, nach einem blutendem Zungenbiss ein Pferd an einem Wettbewerb weiter teilnehmen zulassen, wo ein stählernes oder aus einem anderen Material bestehendes Gebiss wieder in das Maul gelegt werden muss, begibt sich in die gefährliche Nähe eines tierschutzrelevanten Gesetzes.
Anatomie:
Die wenigsten Menschen werden in Kenntnis sein, dass neben der komplizierten Bemuskelung der Zunge, die die vielfältige Motorik bedingt, sensorisch und sensibel innerviert ist. Somit sind konsequenterweise Verletzungen der Zunge auch mit Schmerzen verbunden. Allein schon dieser Umstand verbietet nach einer blutigen Zungenverletzung eine Teilnahme an einem Wettbewerb. Wer diese Zusammenhänge negiert, soll lieber einen Nagel in eine Wand schlagen, als einem Pferd zwingend Schmerzen zufügt oder zuzufügen duldet. Das Bestreben, existierende Regeln zu ändern, kommt einem sportpolitischen Hagelschlag gleich.
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