Schenkelbrand bleibt bis mindestens 2018 Drucken
Geschrieben von: FN-Pressestelle   
Freitag, 30. November 2012 um 13:59

 

Berlin (fn-press). Der Schenkelbrand bei Pferden als Markenzeichen bleibt bis 2018 erhalten.

 

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Darin heißt es, dass der betäubungslose Heißbrand zur Kennzeichnung von Pferden bis Ende 2018 zugelassen bleibt. Danach ist der Schenkelbrand weiter unter lokaler Betäubung erlaubt, die vom Tierhalter vorgenommen werden kann. Das zuvor geplante Verbot des Schenkelbrandes wäre damit nicht im Tierschutzgesetz verankert.

 

Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Franz-Josef Holzenkamp, und der Berichterstatter für Tierschutz, Dieter Stier, in einer gemeinsamen Presseerklärung: „Der Schenkelbrand ist wichtiges Kulturgut und für die deutsche Pferdezucht von elementarer Bedeutung. Gerade der Fortbestand kleinerer Rassen, wie z.B. der Trakehner, wäre durch den Wegfall des Brandzeichens gefährdet. Wir wollen den Schenkelbrand als jahrhundertealte sichere Kennzeichnungsmethode auch in Zukunft in Deutschland erhalten. Dies ist wichtig, weil die Frage des Tierschutzes und der Fälschungssicherheit der Transponder-Kennzeichnung – entgegen der Behauptungen der Gegner des Schenkelbrandes – noch ungeklärt ist. Diese gilt es zu erforschen.“

 

Über dieses positive Signal freuten sich die Vertreter der Zuchtverbände, die unter dem Dach der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) gemeinsam seit Jahren für den Erhalt des Schenkelbrandes kämpfen. „Wir sind sehr froh, dass sich der Einsatz der Pferdezuchtverbände und der FN gelohnt hat. Die erarbeiteten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schenkelbrand wurden von den politischen Entscheidungsträgern berücksichtigt und haben hiermit zu einer fachlichen Entscheidung geführt“, sagte Theo Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht. Der endgültige Beschluss des Bundestags steht aber noch aus.

 

 

Um die Nutzbarkeit unserer Seiten zu verbessern, verwenden wir Cookies. Falls Sie mit der Speicherung von Cookies nicht einverstanden sind, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen >>> Cookie-Hinweis.

Hinweis >>>