Fall Estermann - ein Schlag gegen den internationalen Reitsport... Drucken
Geschrieben von: Sascha Dubach/ Dieter Ludwig   
Donnerstag, 19. September 2019 um 15:58

Zürich. Der internationale Reitsport ist weiter in Verruf, vor allem der Springsport. Viele Reiter haben es immer noch nicht gemerkt, dass einige, die nach langen Beobachtungen und Verwarnungen nicht reagierten, die gesamte Sparte noch weiter nach unten ziehen und der gesamten Zunft die Existenzberechtigung entziehen. Und damit auch dem gesamten Industriezweig mit Milliarden Umsätzen. Nun steht in der Schweiz der Nationen-Preis-Reiter Paul Estermann im Blickpunkt – wahrlich nicht zum ersten Mal…

 

Wie die Staatsanwaltschaft Sursee in einer Medienmitteilung publiziert, hat sie den 56-jährigen Championatsreiter Paul Estermann wegen mehrmaliger Tierquälerei verurteilt. Die Untersuchungen dauerten zweieinhalb Jahre. Laut der Bouleverardzeitung „Blick“ sei der Beschuldigte nicht geständig. Er war bereits 1995 unangenehm aufgefallen. Estermann, zuletzt bei der Europameisterschaft in Rotterdam in der Schweizer Equipe, hat Widerspruch gegen den Strafbefehl erhoben. Der Fall wird nun vor dem Bezirksgericht Sursee im Knaton Luzern verhandelt. Entsprechend ist das zunächst gefällte Urteil nicht rechtskräftig,, und es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung abgeschlossen. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte im April 2016 im heimischen Stall in Hildisrieden eine Stute – Castlefield Eclipse (d.Redaktion) - mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich heftig und übermäßig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug. Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in analoger Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Buße von 3600 Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen. Paul Estermann hat laut der Medienmitteilung gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Somit wird das Bezirksgericht Willisau (Kanton Luzern) den Fall neu untersuchen und beurteilen. Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) verweist in einer ersten Stellungnahme auf die Unschuldsvermutung. «Solange Paul Estermann nicht rechtskräftig verurteilt ist, gilt diese. Sollte er vor Gericht schuldig gesprochen werden, wird der SVPS weitere Maßnahmen prüfen.»


 

Im März 2017 publizierte «Blick» Fotos, die der ehemalige Pferdepfleger von Estermann, der Tscheche Zdenek Dusek, der Polizei als Beweis für die Tierquälerei eingereicht hatte. Auf diesen waren schwerwiegende Verletzungen zu erkennen. Da es sich bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz um ein Offizialdelikt handelt, nahm die zuständige Kantonspolizei auch ohne Klage Ermittlungen wegen «Verdacht auf Tierquälerei» auf.

Im August 2017 wurden die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese hat nach Sichtung der Akten dann eine Strafuntersuchung eingeleitet. Und diese Untersuchung mit den entsprechenden Einvernahmen dauerten zwei Jahre. Während dieser Zeit galt für Estermann die Unschuldsvermutung. Entsprechend hat auch der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) keine Maßnahmen, wie beispielsweise eine Sperre, getroffen. Estermann zog 2017 selbst die Nominierung für die Europameisterschaft in Göteborg zurück, er ritt jedoch für die Schweiz bei der letzten EM in Rotterdam, wo er im Teamwettbewerb auf dem Wallach Lord Pepsi in beiden entscheidenden Umläufen jeweils das Streichresultat lieferte. Die Schweiz belegte mit Nicklaus Rutschi auf Cardano, Steve Guerdat auf Bianca und Martin Fuchs auf Clooney – dem späteren Einzel-Europameister – den sechsten Rang.

 

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