Fall Estermann: Aussagen gegen Aussagen Drucken
Geschrieben von: Florian Brauchli   
Mittwoch, 20. November 2019 um 15:59

Willisau/ Schweiz. Bei der Gerichtsverhandlung gegen den Schweizer Springreiter Paul Estermann bestritt der Championatsteilnehmer alle Vorwürfe wegen Tierquälerei – die Staatsanwaltschaft hält jedoch die vorgelegten Beweise für glaubwürdig. Ein Bericht von Florian Brauchli in PferdeWoche

 

Vor zwei Jahren nahm die Staatsanwaltschaft Sursee Ermittlungen auf gegen Springreiter Paul Estermann. Der Luzerner soll im April 2016 Castlefield Eclipse und von April 2014 bis Oktober 2017 Lord Pepsi «wissentlich und willentlich» mehrfach und heftig mit Sporen und Peitschen malträtiert haben. Die Staatsanwaltschaft verurteilte Estermann zu einer Geldstrafe von 14'400 Franken plus eine Busse von 3600 Franken. Estermann erhob Einspruch gegen dieses Urteil. Nun landete der Fall am Dienstag vor dem Bezirksgericht Willisau.

Das von Robert Jost präsidierte Gericht hörte in einer dreieinhalbstündigen Verhandlung Estermann, seinen Verteidiger Peter Hübner sowie Staatsanwalt Georges Frey an. Hübner forderte zu Beginn, dass sowohl die Fotos, die die Verletzungen an einem Pferdebauch zeigen, als auch gewisse Zeugenaussagen, nicht verwertet werden dürfen. Zudem hielt der Verteidiger fest, dass die betroffenen Pferde vor und nach dem angeblichen Vorfall tierärztlich untersucht worden seien und keine Verletzungen festgestellt werden konnten. Gerichtspräsident Jost wies die Forderungen des Verteidigers allesamt ab.

In der Befragung durch den Richter hielt Estermann an seinen Aussagen fest und bestritt die Peitschenhiebe vehement. Er sei kein Tierquäler und er habe nie ein Pferd willentlich verletzt. Geduldig beantwortete der Springreiter die Fragen und versuchte die «Rösseler»-Begriffe den Laien zu erklären.

In seinem Schlussplädoyer legte der Staatsanwalt dar, dass klar bewiesen sei, dass die Fotos mit den Verletzungen echt seien und die aufgenommenen Zeugenaussagen glaubhaft und übereinstimmend waren. «Die Verteidigung versucht, den Fall aufzubauschen, den Strafbefehl zu torpedieren und mit ihrer Taktik vom Wesentlichen abzulenken», so Frey. Zudem passe die aufbrausende, impulsive Art des Beschuldigten zu den Vorwürfen.

Verteidiger Hübner forderte in seinem Schlussplädoyer noch einmal klar, dass sein Mandant freizusprechen sei. Die Glaubwürdigkeit gewisser Zeugen sei mehr als fraglich. «Ich vermisse die Objektivität der Staatsanwaltschaft. Man versucht nur meinem Mandanten das Handwerk zu legen.» Für die Verteidigung ist es ebenfalls klar, dass es sich um einen Racheakt des ursprünglichen Klägers, dem ehemaligen Pferdepfleger Zdenek Dusek, handle.

Gerichtspräsident Jost schloss die Verhandlung - ein Urteil gab es noch nicht. Dieses wird in den kommenden Tagen erwartet und wird den Parteien schriftlich eröffnet. Sollte Estermann schuldig gesprochen werden, bleibt ihm die Möglichkeit, den Fall vor das Kantonsgericht weiterzuziehen.

 

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