In Deutschland geborene Pferde haben ab sofort alle am 1. Januar Geburtstag... Drucken
Geschrieben von: FN-Press/ DL   
Donnerstag, 13. Dezember 2018 um 16:34

Warendorf. Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) schrieb auf seiner Sitzung in Warendorf einige Regeln noch eindeutiger fest, um zusätzliche Auslegungen zu vermeiden, außerdem wird das Human Anti Doping-Regelwerk auf den gesamten Turniersport ausgeweitet.

 

Neben der Verabschiedung der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung 2020 (APO) hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in seiner außerordentlichen Sitzung im Dezember in Warendorf auch weitere, meist redaktionelle Änderungen an der geltenden Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) vorgenommen. In den meisten Fällen handelt es sich um Klarstellungen. So zum Beispiel, was das verpflichtende Mitführen des Pferdepasses auf Turniere betrifft (§ 16.4.), oder – durch das Streichen des Wortes „grundsätzlich“ – das generelle Verbot, den Beinschutz bei Pferden nach Betreten des Abreiteplatzes zu verändern. Weiterhin gibt es einige Angleichungen an das internationale Reglement, wie die Anpassung an das neue Sterne-System in der Vielseitigkeit oder die Maße des Voltigierpads.

Darüber hinaus wurde das Alter der Pferde an die Neuregelung in der Zuchtverbandsordnung angepasst. Wurden bisher Pferde, die in dem Zeitraum von 1. November bis 31. Dezember geboren wurden, dem folgenden Jahr für die Jahrgangszugehörigkeit zugeordnet, gilt künftig für die Altersangabe eines Pferdes der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die Jahrgangszugehörigkeit.

Eine vergleichsweise größere Änderung betrifft den Bereich Human-Doping im Pferdesport. Hier hat der Beirat beschlossen, das nationale Human-Anti-Doping-Regelwerk auf den gesamten Turniersport auszuweiten. Bisher mussten vor allem Teilnehmer von internationalen Turnieren jederzeit damit rechnen, im Wettkampf auf Human-Dopingsubstanzen getestet zu werden, denn das internationale Human-Anti-Doping-Regelwerk gilt für alle Turnierreiter. National kam dies bislang durch die Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) nicht zur Anwendung. „Einzelne Fälle im In- und Ausland haben uns aber gezeigt, dass es Anlass dazu gibt, das Thema Human-Doping im Pferdesport über den Kaderbereich hinaus stärker in den Fokus zu nehmen“, sagte Dr. Dennis Peiler, Geschäftsführer des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR).

Ab dem 1. Januar 2019 werden also alle an Turnieren teilnehmenden Reiter dem Human-Anti-Doping-Regelwerk unterworfen. Dafür musste die LPO angepasst und um die Anti-Doping-Ordnung (ADO) ergänzt werden. Die Kontrollen werden von der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA durchgeführt. „Selbstverständlich bleibt dabei weiterhin der Spitzensport im Fokus der Kontrollen“, erklärte Peiler.

Mehr Informationen über erlaubte und nicht erlaubte Substanzen sowie zu Ausnahmeregelungen für notwendige Medikamente (TUE) erhalten Turnierreiter unter diesem Link: www.pferd-aktuell.de/fairersport/human-anti-doping/human-anti-doping-im-pferdesport

 

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