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Manzke-Prozess ist zu Ende - ein Jahr nach dem Tod des Klägers PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Dienstag, 12. Juli 2011 um 12:08

 

Schleswig. Mit einem lapidaren Schreiben des Holsteiner Landesverbandes endete ein über 30 Jahre dauernder Prozess, Kläger Peter Manzke hat das Ende nicht mehr erlebt. Der Sohn verzichtete jetzt auf eine Fortsetzung der juristischen Streitereien, die den Vater in den Ruin getrieben hatten. Alles begann 1980 mit dem Kauf des Hengstes Calvados I...

 

Der Holsteiner Landesverband teilte in wenigen Zeilen mit, dass es ein Jahr nach dem Tod des Klägers Peter Manzke gelungen sei, einen Schlussstrich unter die jahrzehntelange prozessuale Auseinandersetzung zu ziehen, „dies konnte in einer viereinhalbstündigen Mediationsverhandlung am OLG Schleswig erreicht werden. ... Trotz unterschiedlicher Positionen haben 30 Jahre Prozessgeschichte unter mehrfacher Einschaltung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts ein Ende gefunden. Die zahlreichen Akten gehen nun mit dem Erledigungsstempel in das Landesarchiv.“

 

Der Berliner Peter Manzke war von Beruf Metzger, dann wurde er Buchverkäufer, mit 62 veräußerte er sein Haus und eine Eigentumswohnung im Westteil der damals noch geteilten deutschen Hauptstadt. Er hatte gutes Geld gemacht und suchte sich in Holstein über einen Makler ein Grundstück, „das so groß sein musste, dass ich mit meinem Auto von meinem Haus bis zur Grundstücksgrenze zehn Minuten zu fahren hatte, nur auf eigenem Grund und Boden.“ Er wurde fündig in Hasenmoor bei Bad Bramstedt und Eigentümer von 28.000 qm Land mit einem Herrensitz am See.

 

Holsteiner Verband kört gekörten Hengst ab...

 

Und da seine Mutter aus Ostpreußen stammte und der Vater aus Pommern, „steckte vom Pferd etwas in mir“, wie er damals erzählte. Und er hatte 1,5 Millionen Mark Bargeld und wollte als privater Hengsthalter beginnen. Zunächst kaufte er den Hengst Montanus, den stellte er dem damaligen Geschäftsführer des Holsteiner Verbandes, Johannes Maas Hell, vor, um ihn kören zu lassen. Der aber sagte ihm: „Das können Sie sich abschminken. Wenn Sie aber den Hengst an den Verband verkaufen, dann wird er gekört.“ Manzke wollte nun ganz besonders schlau vorgehen und erwarb 1980 in Krefeld den auch in Holstein als Vererber anerkannten Cor de la Bryere-Nachkommen Calvados I, der schon 300 Stuten gedeckt hatte. Doch der Holsteiner Verband kört Calvados I ohne Begründung ab, Manzke, inzwischen acht Hengste im Stall, zieht vor Gericht. Er will feststellen lassen, dass der Holsteiner Verband, wie auch alle anderen Landesverbände in Deutschland, keine amtliche Zuchtbewertung vornehmen darf, da er gleichzeitig auch selbst größter Hengsthalter ist. Damit stehe der Verband als staatliche Organisation in Konkurrenz zu den privaten Hengsthaltern, der Wettbewerb werde dadurch unlauter und sei gesetzeswidrig. Manzke damals: „Das ist vergleichbar damit, dass ein Gewerbetreibender die Erzeugnisse der Konkurrenz begutachtet und auch noch einstuft.“

 

Er bekommt Recht – und wird arm

Der Fall durchläuft alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof, Peter Manzke wird arm, er muss alles verkaufen oder beleihen, er aber gibt nicht nach. Nach dem Urteil des BGH „darf die öffentliche Hand die staatliche Autorität und die damit verbundene Vertrauensstellung nicht zur Erreichung von Wettbewerbsvorteilen missbräuchlich nutzen“. Weiter äußert der Senat in Karlsruhe Bedenken, dass Verkaufsverpflichtungen zum Vorteil des Verbandes eingegangen werden müssen im Falle einer späteren Körung eines Hengstfohlens. Das BGH stellt außerdem heraus, dass eine amtliche Verquickung  mit erwerbswirtschaftlichen Interessen vorliege. Rechtswidrig sei ebenfalls die Eintragung von Hengsten aufgrund eigener Leistungsprüfungen in Zuchtbücher, da ein Mindestmaß an staatlicher Aufsicht nicht gewährleistet sei. Der Fall wird zurückverwiesen an das Oberlandesgericht von Schleswig. Das OLG fällt am 27. April 2000 ein endgültiges Urteil (6 U 200/ 95) zu Gunsten von Peter Manzke, der nach eigener Aussage jedoch in den 19 Jahren der Prozessdauer in den finanziellen Ruin getrieben wurde. Peter Manzke begann auf zivilem Wege zu klagen, er erwartete eine „Wiedergutmachung in Höhe von zehn Millionen Mark als unterteste Grenze, weil der Holsteiner Verband meine Existenz und meine Entwicklung vernichtete“.

 

Vor genau einem Jahr starb Peter Manzke, arm. Sein Sohn Christian Manzke, Immobilienmakler in Berlin, sagt, eine Fortsetzung der Klage vor zivilen Gerichten hätte zwischen 50.000 und 100.000 Euro gekostet, und er sagt, sein Vater hätte stur „einen Kampf gegen Windmühlen ohne Waffen“ geführt, nun werde man in der nächsten Zeit irgendwann den gesamten Aktenberg verbrennen...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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