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Kampf um Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei Pferden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: FN/ DBV   
Donnerstag, 28. Juli 2011 um 13:36

 

Warendorf. Die deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und der Deutsche Bauernverband (DBV) kämpfen energisch für den Erhalt des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes bei Pferden. Spielräume des EuGH-Urteils sollen ausgeschöpft werden.

 

Die Pferdezucht ist eine klassische landwirtschaftliche Tätigkeit. Deshalb haben sich die Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Breido Graf zu Rantzau, an die Bundesregierung gewandt, damit der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Pferde, die als Nahrungs- oder Futtermittel dienen und für Pferde, die in der landwirtschaftlichen Erzeugung eingesetzt sind, beibehalten wird.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai erklärt, dass eine unterschiedlose Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nicht mit europäischen Vorgaben vereinbar sei. Die beiden Präsidenten haben in Schreiben an die Parlamentarischen Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter, und im Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, gefordert, bei einer Umsetzung dieses Urteils in nationales Recht die vom EuGH vorgegebenen Spielräume für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Pferden voll auszuschöpfen.

 

„Die europäischen Richter haben kein Problem mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz, wenn er für in der landwirtschaftlichen Erzeugung eingesetzte Pferde angewandt wird“, erklärte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Hierzu zählen nach Ansicht von DBV und FN Pferde vor Vollendung des fünften Lebensjahres, die bis dahin in der Aufzucht oder Grundausbildung stehen und mangels ausreichender Ausbildung noch nicht vollwertig für Sport- oder Freizeitzwecke nutzbar sind. Diese Pferde werden in den ersten drei Lebensjahren nur ausschließlich und den weiteren beiden Lebensjahren überwiegend in der Weidehaltung, also einer typisch landwirtschaftlichen Erzeugungstätigkeit, eingesetzt. „Der ermäßigte Steuersatz kann auch für Pferde, die aktiv für Zuchtzwecke genutzt werden und dies durch Eintragung in einem Zuchtbuch einer staatlich anerkannten Zuchtorganisation nachweisbar ist, angewandt werden, da die Pferdezucht zur landwirtschaftlichen Erzeugung zählt“, ergänzte FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau.

Nach Auffassung von DBV und FN sollten auch Pferde, die von landwirtschaftlichen Betrieben gekauft werden, dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, da Landwirte diese Pferde üblicherweise nicht zu Sport- und Freizeitzwecken einsetzen, sondern für landwirtschaftliche Tätigkeiten wie Zucht oder Weidehaltung, zur Stutenmilcherzeugung oder als Arbeitspferde, zum Beispiel als Rückepferde im Forst.

 

DBV und FN hatten zuvor Gespräche mit den maßgeblichen Pferdeorganisationen in den Niederlanden und Frankreich geführt. Für Frankreich ist über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Pferde durch den EuGH noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Bevor Deutschland jetzt das Urteil des EuGH umsetzt, sollten nach Ansicht von DBV und FN die Entscheidungen in anderen EU-Ländern abgewartet werden, um nicht durch ein „Vorpreschen“ Deutschlands massive Wettbewerbsverzerrungen für den heimischen Pferdemarkt entstehen zu lassen. „Die Umsetzung der EuGH-Entscheidung bietet eine sehr gute Gelegenheit, steuerliche Regelungen länderübergreifend einheitlich umzusetzen“, erklärten die beiden Präsidenten Sonnleiter und Graf zu Rantzau.

 


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