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Christian Ahlmann wieder vor Olympia... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Donnerstag, 06. Oktober 2011 um 13:39

 

Christian Ahlmann - Grund zur Freude...

Lausanne. Erstmals eine positive Nachricht von einem Gericht, wenn auch erst indirekt, für den nicht unbedingt auf juristischer Ebene vom Erfolg verwöhnten Weltcup-Gewinner Christian Ahlmann. Bei einer Nominierung steht einem Start bei Olympia in London nichts entgegen.

Als er per Telefon davon hörte, sagte er: „Das freut mich aber.“ Was ihn freudig stimmte, ist das Urteil des höchsten Internationalen Sportgerichts (CAS) – Court of Arbitration for Sport – in Lausanne. CAS kippte die sogenannte Osaka-Regel, wonach ein Athlet, der wegen Dopings über ein halbes Jahr gesperrt wurde, an den nächsten Olympischern Spielen nicht teilnehmen dürfe. Geklagt hatte das Nationale Olympische Komitee (NOK) der USA im Falle des wegen Dopings gesperrten 400 m-Läufers LaShawn Merritt. Der Oberste Gerichtshof des Sports gab dem Einspruch des US-NOK`s Recht und erklärte die Regel 45 der Olympischen Charta für „ungültig und nicht durchsetzbar“.

Der 36 Jahre alte Marler war bei den Olympischen Spielen 2008 in Hongkong negativ aufgefallen, weil sein Schimmel Cöster positiv auf das damals als Medikation verbotene Mittel Capsaicin getestet wurde. Das durchblutungsfördernde Medikament war im Urin des Wallachs gefunden worden. Der Olympia-Dritte mit der Equipe von Athen wurde sofort nach Hause geschickt, für zwei Jahre aus dem National-Team verbannt, somit von allen Championaten ausgeschlossen.

Wie vier Kollegen sperrte der Weltverband (FEI) Christian Ahlmann für vier Monate, die Strafe erschien der deutschen Föderation (FN) jedoch zu niedrig. Der damalige Generalsekretär Dr. Hanfried Hahring: „Vier Monate Sperre sind zu milde.“ Die FN verlangte eine höhere Bestrafung und eine ausgeweitete Sperre, außerdem die Hochstufung von Capsaicin als Doping. Die FEI kam dem Verlangen der deutschen Reiterzentrale in Warendorf nach und sperrte Christian Ahlmann zusätzlich um weitere vier Monate, dadurch trat für ihn gleichzeitig die Osaka-Regel in Kraft. Der Doppel-Europameister von 2003 ging danach vor den CAS und bis zum Schweizer Bundesgericht,  der den Einspruch nicht annahm. Die Kosten für Gericht und Rechtsanwälte beliefen sich auf über 150.000 Euro, erreicht wurde letzten Endes nichts.

 

 

 


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