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Vor Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: FN-Pressestelle/ DL   
Freitag, 25. Mai 2012 um 13:39

 

Berlin. Ein Verbot des Schenkelbrands bei Pferden ist anscheinend kaum noch abzuwenden, nachdem das Bundeskabinett einer Änderung des Tierschutzgesetzes zustimmte. Eine kleine Hoffnung bleibt dennoch…

 

Bereits im Oktober letzten Jahres zeichnete sich ab, als die deutschen Züchter mit ihrem Anliegen in Berlin praktisch vor verschlossenen Türen stehen bleiben mussten. Die zuständige Ministerin Ilse Aigner bat die deutsche Delegation mit FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau und dem Vielseitigkeits-Olympiasieger Hinrich Romeike nicht einmal dem Gebot der Höflichkeit folgend Platz zu nehmen. 35.000 Unterschriften zum Erhalt des Schenkelbrands nahm sie entgegen, in einer Viertelstunde war alles vorbei, Zeit für eine Diskussion nahm sich die Ministerin nicht.

 

Nun stimmte das Bundeskabinett wie erwartet einer Änderung des Tierschutzgesetzes zu. Demnach soll der Schenkelbrand verboten werden. Nach diesem Votum müssen sich nun der Agrarauschuss, der Bundestag und der Bundesrat mit der Änderung des Tierschutzgesetzes beschäftigen.

 

„Das ist sehr schade, aber damit war leider zu rechnen“, erklärt Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). „Wir setzen jetzt auf den Agrarausschuss, denn darin sind entsprechende Fachleute und wir gehen davon aus, dass diese sich nicht von der emotional geführten Diskussion leiten lassen, sondern durch fachlich fundierte Argumente anders entscheiden“, so Leuchten.

 

Die Vertreter der Zuchtverbände haben in den vergangenen Monaten alles dafür getan, um über den Schenkelbrand aufzuklären. Sie haben versucht, möglichst vielen Bundestags- und Agrarausschuss-Mitgliedern die sachlichen Gründe, die für die für die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verordnung und somit für den Erhalt des Schenkelbrandes sprechen, zu vermitteln. Diese Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verordnung bedeutet, dass der Schenkelbrand in Kombination mit einer DNA-Typisierung als alleinige Kennzeichnungsmethode neben der Regelkennzeichnungsmethode mittels Transponder in Deutschland bestehen bleibt.

 

Eine neue gutachterliche Stellungnahme bewertet außerdem den Schenkelbrand als eine dauerhafte Kennzeichnungsmethode, die der Transponder-Implantation überlegen sei. Das Gutachten besagt, dass im Feingewebe der Haut des Pferdes Veränderungen durch den Heißbrand nur gering und die der Transponder-tragenden Haut erheblich seien.

 


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