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Finale im Machtkampf: Isabell Werth gegen den Verband PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Freitag, 31. Januar 2014 um 18:52

 

Isabell Werth

 

Münster. Gegen die deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und in erster Linie gegen Generalsekretär Sönke Lauterbach reitet Rechtsanwalt Andreas Kleefisch als Rechtsbeistand von Isabell Werth eine forsche Attacke. Er wirft Lauterbach falsche Aussagen vor…

 

 

In der Verbandszentrale Warendorf ist endgültig Feuer unter dem Dach. Nun müsste auch der Letzte im Etappen-Regiment der FN-Angestellten merken, dass betuliches Arbeiten und Meetingssitzen ein Ende haben. Nach dem zuletzt mit Glanz und Glorie verlorenen juristischen Fall über mehrere Instanzen mit Springreiter Daniel Deußer und dessen früherem Arbeitgeber Jan Tops (Streitwert 100.000 Euro, Tops fordert 130.000 Euro Schadenersatz, die FN will nur 20.000 anbieten), steht der Verband vor der nächsten gerichtlichen Niederlage. Im Falle der Juristin und Dressurreiterin Isabell Werth (44), und die wird garantiert mehr als 130.000 Euro fordern…

 

Der Anfang in Langenfeld…

 

Bei den rheinischen Meisterschaften 2012 in Langenfeld war der Wallach El Santo der erfolgreichsten Dressurreiterin der letzten Jahre positiv auf das international nicht verbotene, doch national unerlaubte Mittel Cimetiden getestet worden. Mit Ansage. Man hatte der Rheinbergerin bereits vor dem Start angekündigt, dass sie in die Dopingkontrolle komme.

 

Mit dem Medikament war El Santos` Boxennachbar „Warum Nicht“ nach einem Hüftbruch behandelt worden. Cimetiden wird auch von Humanmedizinern gegen Magenbeschwerden verordnet. Isabell Werth erklärte sich für unschuldig, sagte, sie wisse nicht, wie das Mittel in El Santo geraten wäre („der bekam nie dieses Medikament“), und kündigte bereits im Vorfeld an, sie werde kämpfen bis zum Ende. Das interessierte die FN wenig, obwohl unabhängige Gutachter – auch durch einen Verbands-Beauftragten -  beweisen konnten, dass eine Kontaminierung über das Tränkesystems möglich sei. Der verantwortliche Boxenbauer Viebrock hatte sogar auf eigene Kosten eine Anlage im Miniaturformat zur Beweisführung nachbauen lassen.

 

Das alles interessierte augenscheinlich die Erste Kammer der Disziplinarkommission der FN nicht im Geringsten. Sie verdonnerte die fünfmalige Olympiasiegerin zu einer Sperre von sechs Monaten und Übernahme der Kosten. Die Disziplinarkommission kam nämlich zu dem ziemlich eigenartigen Schluss, die Reiterin habe ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt, die Behauptung, Cimetidin sei durch den Ausfall des installierten Umlauf-Tränkesystem in den Körper von El Santo gelangt, wäre nach eigenen umfangreichen Ermittlungen unwahrscheinlich.  Dagegen legte Isabell Werth Einspruch ein, so konnte sie weiter an Turnieren teilnehmen.

 

Hauptsponsor Fendt wird abgebürstet…

 

Geradezu irritiert müssen die Verbandsoberen wohl gewesen sein, dass Hauptsponsor Fendt sich zu Wort meldete. Boss von AGCO/ Fendt (16.000 Mitarbeiter, 8,5 Milluarden US-Dollar Jahresumsatz) ist der Kölner Martin Richenhagen (61), internationaler Dressurrichter, Züchter, Equipe-Chef der Dressur-Mannschaft in Hongkong, Wohnsitz in Atlanta/ USA. Fendt schickt pro Jahr 280.000 Euro nach Warendorf, dazu kommen Sachspenden im Werte von 60.000 €.  Fendt forderte die Einstellung des Verfahrens gegen Isabell Werth.

 

Darauf erwiderte Warendorf in einer öffentlichen Erklärung, mit großer Verwunderung und Enttäuschung habe die Deutsche Reiterliche Vereinigung auf die Forderung ihres Sponsors AGCO/Fendt reagiert, der die Einstellung des Medikationsverfahrens gegen die Dressurreiterin Isabell Werth fordert. Im Wortlaut heißt es weiter: FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau sagte dazu: „Wir haben für diesen Schritt kein Verständnis, zumal wir in den letzten Wochen unserem Partner Fendt angeboten hatten, ihm die Zusammenhänge unserer Verbandsgerichtsbarkeit zu erklären.“ Es sei unüblich, dass Sponsoren aktiv Einfluss auf juristische Verfahren nehmen, kritisierte Graf Rantzau.

 

Fendt behauptet in seiner Pressemitteilung, zwei Gutachter hätten nachgewiesen, dass die verbotene Substanz durch das Tränkesystem in Isabell Werths Pferd gelangt sei. Diese Aussage ist falsch. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erläutert: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“ Unter Berücksichtigung aller ermittelten Tatsachen kam die FN-Disziplinarkommission zu dem Ergebnis, dass eine Kontamination des Tränkenwassers hochgradig unwahrscheinlich sei und sperrte die Reiterin deshalb für sechs Monate.

 

Der deutsche Pferdesport hat seit vielen Jahren ein unabhängiges und anerkanntes Rechtssystem, das auf den nationalen Bestimmungen der Antidoping-Agentur NADA basiert. Die Mitglieder der Disziplinarkommission und das Große Schiedsgericht sind unabhängig und bekleiden außer ihrem Ehrenamt in den juristischen Gremien keine offiziellen Ämter bei der FN. Die meisten von ihnen sind namhafte Juristen (sowie ein Tierarzt) und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in Pferdesport und Pferdezucht.

 

FN-Präsident Graf zu Rantzau betont: „Wir als FN können und wollen keinen Einfluss auf die Entscheidungsprozesse dieser Gremien nehmen. Wir schätzen Isabell Werth als sehr verdiente Sportlerin, doch das darf für die Verbandsgerichte keine Rolle spielen. Alle Pferdesportler in Deutschland müssen nach denselben Regeln behandelt werden.“

 

Entgegnung von Werth-Anwalt Kleefisch

 

Andreas Kleefisch (Münster) erwidert auf die Meldung der deutschen Reiterlichen Vereinigung:

 

In einer Presseerklärung vom 30.01.2014 beschäftigt sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit der Kritik eines Sponsors am bisherigen Verfahren gegen Isabell Werth. So wird erklärt: Fendt behaupte in seiner Pressemitteilung, zwei Gutachter hätten nachgewiesen, dass die verbotene Substanz durch das Tränkensystem in Isabell Werths Pferd gelangt sei. Diese Aussage sei falsch. Lauterbach läßt sich in seiner eigenen Presseerklärung zitieren:

FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach erläutert: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“

 

Diese Aussage des FN-Generalsekretärs ist falsch und dies dürfte er auch wissen.

 

Der Gutachter von der Technischen Universität Braunschweig, den die FN selbst beauftragte, um das entlastende Privatgutachten eines im Auftrag des Lieferanten des Tränkensystems tätigen vereidigten Sachverständigen zu entkräften, beschäftigt sich sehr wohl mit dem Grad an Wahrscheinlichkeit  mehrerer möglicher Alternativen, wie der Stoff in die Tränke des betroffenen Pferdes gelangt sein kann. Zwei Alternativen hält er für weniger wahrscheinlich, eine der Alternativen jedoch für unvermeidbar! So erklärt er auf Seite 5 seines Gutachtens vom 24.07.2013 wörtlich:

 

„Von den drei geschilderten Mechanismen werden die Nrn. 1(Rücklauf durch undichtes Rückschlagventil) und 3  (Unterdruckstöße) als weniger wahrscheinlich eingeschätzt. (…) Der Mechanismus Nr. 2 (Einsaugen durch Entnahme an Zapfstellen) ist dagegen praktisch unvermeidbar, wenn bei druckloser Ringleitung an 2 Stellen Zapfventile betätigt werden.“

Es ist unerklärlich, dass der FN-Generalsekretär sich offenbar als Gegner seiner verbandsangehörigen Sportler sieht. Sönke Lauterbach, so muss man vermuten, versucht, Druck auf die Richter des nun mit dem Fall befassten Großen Schiedsgerichts aufzubauen, um das offenkundige Fehlurteil der Disziplinarkommission zu retten.

 

Isabell Werth läßt  rechtliche Schritte gegen die FN und insbesondere Sönke Lauterbach wegen der Pressemitteilung vom 30.01.2014 prüfen.

 

 

Und das sagt Martin Richenhagen

 

Auf die Frage, wie er persönlich die ganze Sachlage beurteile, mailte Martin Richenhagen aus Atlanta:

 

Meine Position:

 

Die FN hat es versäumt, die FEI Regeln in Deutschland umzusetzen. Das gilt im übrigen auch für den Springsport.

 

Der FN drohen u.U. enorme Regresszahlungen an Isabell Werth – hierfür will natürlich ein Sponsor kein Geld verschwenden!

 

Das Schiedsgericht geht von einer Kontamination aus.

 

Laut Schiedsgericht soll die Übertragung über die Gitterstäbe erfolgt sein.

 

Hieraus wird eine Verletzung der Sorgfaltspflicht abgeleitet – für Pferdeleute einfach lächerlich.

 

Die Strafe ist auf diesem Hintergrund vollkommen unangemessen.

 

Die FN hat es wieder einmal - und anders als ausländische Verbände bei ähnlichen Fällen -  versäumt, sich schützend vor ihre beste Dressurreiterin zu stellen.

 

Persönlich habe ich die FN bereits vor Wochen über die geplante Pressemitteilung informiert.

 

Seit Wochen habe ich vergeblich versucht, zwischen der FN und Isabell Werth  zu vermitteln.

 

Präsident Breido Graf zu Rantzau hatte mich gebeten, die Pressemitteilung zurückzuhalten und versprochen, eine schnelle Lösung zu finden. Dieses Versprechen hat er aber nicht einhalten können.

 

Wie bereits im Fall Christian Ahlmann will die FN ein Exempel statuieren - ohne jede Rücksicht auf die Folgen für den Aktiven.

 

 

 


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