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Werth erwirkt einstweilige Verfügung gegen FN-Generalsekretär Lauterbach PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: DL/ Offz   
Mittwoch, 05. Februar 2014 um 15:56

Münster. Vor dem Landgericht Münster erwirkte die fünfmalige Dressur-Olympiasiegerin Isabell Werth (Rheinberg) eine einstweilige Verfügung gegen Verbands-Generalsekretär Sönke Lauterbach - wegen wahheitswidriger Aussagen zum laufenden Disziplinarverfahren.

 

Im Machtkampf gegen die deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) errang die erfolgreichste Dressurreiterin der letzten Jahre, Isabell Werth (44), vor dem öffentlichen Gericht in Münster - vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Kleefisch - einen ersten Erfolg. Gegen die deutsche Rekordmeisterin läuft seit 2012 ein Verfahren, nachdem ihr Wallach El Santo bei den rheinischen Meisterschaften in Langenfeld auf das international erlaubte, jedoch national verbotene Medikament Cimetidin getestet wurde. Mit dem Mittel war in der Nachbarbox von El Santo der aus dem Sport verabschiedete Wallach Warum Nicht wegen Magenbeschwerden behandelt worden. Isabell Werth wurde vom Verband für sechs Monate gesperrt, obwohl Gutachter nachwiesen, dass das Mittel aus der Tränke von Warum Nicht in die Tränke von El Santo gelangt sein konnte, nachdem aufgrund von Stromausfall ein Unterdruck im Getränkesystem entstanden war, was eine Kontaminierung zur Folge haben konnte. Die Disziplinarkommission des Verbandes warf Isabell Werth jedoch Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vor und suspendierte sie, dagegen legte sie Beschwerde ein. Unterstützung erfuhr sie auch von Hauptsponsor Fendt, der zu einhem Einstellen des Verfahrens riet.

Verhängnisvolle Pressemitteilung

In einer Presseerklärung vom 30.01.2014 beschäftigte sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit der Kritik eines Sponsors am bisherigen Verfahren gegen Isabell Weıth. So wird erklärt: Fendt behaupte in seiner Pressemitteilung, zwei Gutachter hätten nachgewiesen, dass die verbotene Substanz durch das Tränkensystem in Isabell Werths Pferd gelangt sei. Diese Aussage sei falsch. Lauterbach lässt sich in seiner eigenen Presseerklärung zitieren:

FN-Generalsekretär Sönke Lauterbach erläutert: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeít."

Weil diese Aussage des FN-Generalsekretärs falsch ist, erhielt er von den BAUMEISTER Rechtsanwälten aus Münster im Namen Isabell Werths die Aufforderung, eine strafbewerte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der er zu bestätigen hatte, diese Aussage in der Öffentlichkeit nicht zu wiederholen. Diese Erklärung wurde von ihm nicht unterzeichnet. Im Gegenteil befindet sich die wahrheitswidrige Aussage immer noch auf der Internetseite der FN und wird von der FN auch per Facebook und per FN-App weiter verbreitet.

 

Das Gericht hat durch Beschluss vom 05.02.2014 (AZ: 15 O 12/14) festgestellt:

„Dem Antragsgegner wird untersagt, hinsichtlich der im Disziplinarverfahren gegen die Berufsreiterin Isabell Werth eíngeholten Gutachten zur Tränkenanlage im Stall Isabell Werth wörtlich oder sinngenıäß dlie Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: „Die Gutaclıten beschrieben lediglich die technischen Mögliclıkeiteıı, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“

 

Begründend führt das Gericht aus:

 

„Die zu untersagende Behauptung ist damit nachweislich nicht wahr.“

 

„Die Behauptung ist geeignet, die Antragstellerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen. (…) Die unrichtige Wiedergabe der in  dem Verfahren eingeholten Gutachten kann die öffentliche Wahrnehmung des Verfahrens beeinflussen und einer Vorverurteilung der Antragstellerin vor dem rechtskräftigen Verfahrensabschluss Vorschub leisten.“

 

 

 


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