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Und doch kein Ende um CHIO-Ex-Vermarkter Wolfgang Götz in Aachen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Montag, 22. September 2014 um 18:55

Aachen. Fast wie zu erwarten war, geht der Prozess zwischen der Vermarktungsgesellschaft (ART) des CHIO von Aachen und des vor 19 Jahren entlassenen Vermarktungschefs Wolfgang Götz weiter. Gegen das Urteil vom 15. August legten die Aachener Berufung ein.

 

 

Eines steht jedenfalls fest: Bis endgültig ein Strich gezogen werden kann unter die Rechtsstreitereien zwischen dem ehemaligen Vermarkter Wolfgang Götz und der jetzigen Vermarktungsgesellschaft ART des CHIO von Deutschlandland in Aachen, werden 20 Jahre vergangen sein. Gegen das vom Landgericht Aachen am 15. August ergangene Urteil legte die ART Berufung ein. Danach sollte der inzwischen in London lebende Schwabe als Entschädigung für entgangene Gewinne aufgrund alter Verträge 764.762,96 Euro erhalten – plus 5 Prozent Zinsen. Daraufhin legte nun auch Götz  Widerspruch ein.

 

Mit der Forderung von zwölf Millionen DM wegen seiner vertragswidrigen Entlassung als Vermarktungschef des Internationalen Offiziellen Reitturniers (CHIO) von Deutschland war Wolfgang Götz (59) vor Gericht gezogen. Die Rechtsstreitigkeiten zogen sich zunächst insgesamt bis zum 15. August nicht weniger als 19 Jahre hin, denn nicht Götz, sondern die Gegenseite war jeweils in Berufung gegangen. Auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sprach kein Urteil, sondern gab den Fall zurück an das Landgericht in Aachen.

 

Der Schwabe war 1991 als Vermarkter des CHIO von den damaligen Mächtigen Präsident Hugo Cadenbach und Vize Kurt Capellmann unter Vertrag genommen worden. Der Kontrakt wurde 1994 um vier weitere Jahre verlängert, aber plötzlich 1995 durch den neuen ALRV-Präsidenten Klaus Pavel gekündigt mit der Begründung, Götz könne das Vereinbarte nicht leisten. Damit begannen die juristischen Auseinandersetzungen. Die Vertragsverletzungen durch die Aachener wurden von keinem Gericht bestritten. Doch es entstand ein Vertragswirrwarr, den sich die Aachener zunutze machten und jeweils vor Gericht anführten. Wolfgang Götz hatte zunächst Schadenersatz in Höhe von zwölf Millionen Mark gefordert, am Ende schließlich die Ansprüche auf zwei Millionen Euro zurückgefahren.

 


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