Sie befinden sich hier: Home Magazin FEI unterliegt erneut gegen Jan Tops

Wer ist Online

Wir haben 1033 Gäste und 1 Mitglied online

Suche

Anzeige

Anzeigenschaltung

Google Translate

German Chinese (Simplified) Chinese (Traditional) Czech Danish Dutch English French Galician Greek Hungarian Italian Japanese Norwegian Polish Portuguese Romanian Russian Spanish Swedish Turkish Ukrainian

Zugriffe seit 16.09.2009

Anmeldung



Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Fotoanfragen über KHFrieler@aol.com

Anzeige

Banner

Anzeige

Banner
Anzeige



FEI unterliegt erneut gegen Jan Tops PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Susanne Strübel/ Offz/ DL   
Freitag, 23. Oktober 2015 um 09:53

Brüssel. Der Reiterweltverband (FEI) unterliegt erneut und muss die Einführung von Team-Konkurrenzen im Rahmen der „Global Champions Tour“ zulassen. Dagegen war die FEI vorgegangen und ist nun auch in der Berufung unterlegen.

 

Das Berufungsgericht in Brüssel bestätigte die im Juni erfolgte Entscheidung der belgischen Wettbewerbsbehörde, dass Springreiter auch die Team-Wettbewerbe als zusätzliche Konkurrenzen bei der Global Champions Tour mit 15 Turnieren 2016 wahrnehmen dürfen. Dagegen war die FEI vorgegangen, Jan Tops als Erfinder der Global-Tour wiederum hatte vorgetragen, dadurch werde das Wettbewerbsrecht der Reiter innerhalb der EU verletzt und bekam Recht.

Die FEI wiederum zweifelte die Auflösung von verbandsinternen Maßnahmen an und ging in Revision. Das Berufungsgericht in Brüssel wies den Widerspruch ab und bestätigte die frühere Entscheidung der belgischen Wettbewerbsbehörde (BCA). Konsequenz daraus: Die „Exklusivitäts-Klausel“ der FEI hinsichtlich der Global-Tour ist nicht haltbar. In der Argumentation heißt es u.a., die FEI habe nicht belegen können, dass die Einführung von Teamwettbewerben einen ernsthaften bzw. irreparablen Schaden für die Pferde berge. Das Gericht sagte außerdem, die FEI wäre nicht in der Lage gewesen, den Beweis anzutreten, warum diese Klausel plötzlich nach über einem Jahrhundert unverzichtbar wäre.

Aus Kreisen der Global-Tour heißt es, zur Überwachung der Gesundheit der bei der Tour eingesetzten Pferde dürfe die FEI eigene Offizielle entsenden.

In Brüssel wurde nun auch ein weiteres "Bosman-Urteil" gefällt. Der belgische Fußballer Jean-Marc Bosman sollte 1991 bei seinem Verein RC Lüttich einen neuen Vertrag erhalten, aber zu gekürzten Bezügen. Bosman lehnte ab und wollte eine Offerte des Zweitligisten US Dünkirchen annehmen. Die Franzosen sollten jedoch an Lüttich eine Ablösesumme bezahlen, was sie aber aus finanziellen Gründen nicht leisten konnten. Bosman erhob daraufhin Klage gegen den belgischen Verband und gegen den Verein RC Lüttich mit der Begründung, sein  Recht auf Freizügigkeit und die freie Wahl des Arbeitsplatzes sei nicht mehr gegeben. Er bekam Recht und durfte ablösefrei wechseln. Das Gericht rief gleichzeitig den  Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, der erklärte, Bosman sei ein normaler Arbeitnehmer und für ihn gelte nach EU-Vertrag die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Ähnlich argumentierten nun auch die Juristen im Fall von Jan Tops, wonach ebenfalls  Reiter als Profis zu betrachten seien und  ihren Arbeitsplatz und ihre Tätigkeit frei wählen dürften. Und auch das wiederholte Jan Tops: „Ich gehe nur dann vor Gericht, wenn ich mir sicher bin, einen Prozess zu gewinnen…“



 


Um die Nutzbarkeit unserer Seiten zu verbessern, verwenden wir Cookies. Falls Sie mit der Speicherung von Cookies nicht einverstanden sind, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen >>> Cookie-Hinweis.

Hinweis >>>