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Christian Ahlmann: Sieger und ab August wieder nominierbar... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Sonntag, 30. Mai 2010 um 08:50

 

Nörten-Hardenberg. Beim Internationalen Hardenberg-Turnier in Nörten-Hardenberg trug sich nun auch Christian Ahlmann (36) als Sieger ein. Ab August ist der frühere zweifache Europameister wieder für den Kader „nominierfähig“...

 

Mit zehn Hundertstelsekunden Vorsprung auf Mario Stevens (Lastrup) auf Mac Kinley gewann Christian Ahlmann (Marl) auf dem 15 Jahre alten For Pleasure-Sohn Firth of Clyde das bisher höchstdotierte Springen mit Siegerrunde zu Füßen der Burgruine und als Preisgeld 8.250 Euro. An Stevens gingen 5.500, als Dritter kassierte Irlands Exweltmeister Dermott Lennon auf Tolett noch 3.750 €.

 

Ab August wieder nominierbar...

 

Nach wie vor ist der 32-Malige Nationen-Preisreiter für ein Championat aus der Nationen-Preis-Equipe ausgeschlossen. Ab August kann der zweifache Europameister von Donaueschingen 2003 und Team-Olympiadritte von Athen 2004 wieder aufgestellt werden. Die Strafe wegen des Capsaicin-Falles am Wallach Cöster bei Olympia in Honkong wurde auf Betreiben der deutschen Föderation nicht nur von Medikation auf Doping hoch gestuft und zusätzlich erhöht, seither gilt – im Gegensatz zu ähnlichen oder gar gleichen Fällen – Ahlmann als Doper, „das ist ein Makel, der an uns ewig haften wird“, sagt Vater Georg Ahlmann. Inzwischen gilt Capsaicin als Doping.

 

„Alles nicht so gewollt“

 

Die vom Weltverband zunächst verhängte Sperre wurde vom höchsten internationalen Sportgericht „CAS“ ebenfalls auf Anraten der deutschen FN zusätzlich um vier Monate verlängert. Die von Ahlmann abgegebene Behauptung, er habe das die Durchblutung fördernde Mittel Capsaicin wegen einer Rückenverspannung angewandt, sei nirgendwo auf einem Turnier positiv getestet worden, konnte von keiner Instanz widerlegt werden. Genauso wenig die immer wieder vorgebrachte These, er habe die Paste auf die Vorderbeine geschmiert, um eine zusätzliche Sensibilisierung am Sprung zu erreichen.

 

Georg Ahlmann: „Inzwischen kommen auch einige von der Verbandszentrale Warendorf auf uns zu und behaupten, das alles hätten sie so nicht gewollt... Darauf sage ich immer: Warum habt ihr euch so benommen, wird sind doch nicht vor das höchste Sportgericht gezogen?“ Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren belaufen sich auf über 100.000 Euro.

 

 

Kosten im Deußer-Verfahren: Etwa 40.000 Euro

 

Im Gegensatz zur Auseinandersetzung mit Falle Christian Ahlmann endete die juristische Auseinandersetzung mit Daniel Deußer (Hünfelden) in einer derben Niederlage für die deutsche FN. Der deutsche Verband wollte Deußer keine Lizenz mehr ausstellen. Dagegen ging der Springreiter an. Ziemlich genau drei Jahre nach dem hochgespielten Medikationsfall um die Stute Pristinna in einem M-Springen in Florida endeten die juristischen Auseinandersetzungen vor dem Oberlandesgericht Hamm mit einem Freispruch für den Hessen, das Urteil ist endgültig. Der Streitwert lag bei 100.000 Euro. Die FN hatte damit auch die Kosten zu tragen, ein Experte schätzt sie auf rund 40.000 Euro. Bisher wurde nicht veröffentlicht, aus welchem Säckel die Gebühren bezahlt wurden...

 

Beruhigungsmittel und seine Folgen

 

Angefangen hatte alles in den USA 2007. Noch ehe der Bereiter des Stalles Jan Tops im niederländischen Valkenswaard in Las Vegas auf dem Hengst Air Jordan Zweiter wurde im Weltcup-Finale hinter dem Schweizer Beat Mändli, ritt er ein paar Wochen zuvor in Florida im Rahmen des bekannten Winterfestivals auf der Stute Pristinna ein normales M-Springen zum Eingewöhnen. Der Dopingtest war anschließend positiv. Die Analytiker filterten fünf Pikogramm eines verbotenen Stoffes heraus, ein Bereich mit zwölf Nullen hinter dem Komma. Die nicht erlaubte Substanz des Beruhigungsmittels Request 2 steckte in Ergänzungspillen, die von einem Tierarzt dem Pferd wegen Flugstress` gegeben worden waren. Daniel Deußer: „Noch auf dem Flug zur Verhandlung vor dem US-Verband in Kentucky schwor der Veterinär, nichts gewusst zu haben.“

 

Der Reiter als Verantwortlicher nach allgemein gültigem Recht wurde zu einer Sperre von drei Monaten für Turniere in den USA verurteilt, obwohl die Kommission einräumte, eine Leistungsbeeinflussung habe das Mittel nicht bewirkt. Die Strafe endete am 31.März 2008. Deußer hatte zudem eine Buße über 2.000 US-Dollar zu entrichten, er nahm die Strafe an. Das dann von der FN eingeleitete zusätzliche Verfahren wurde vom ordentlichen Gericht abgeschmettert.

 


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