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Claudia Pechstein unterliegt vor BGH PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: DOSB-Pressestelle/ DL   
Dienstag, 07. Juni 2016 um 18:06

Frankfurt/ Main. Das könnte auch Reiter interessieren:  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat an diesem Dienstag entschieden, dass die Schadenersatzklage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein unzulässig ist und die Klägerin mit ihrem Begehr keinen Anspruch auf Zugang zu deutschen Gerichten hat.

 

 

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) nahm dazu wie folgt Stellung:

„Aus sportrechtlicher Sicht begrüßt der DOSB das Urteil, da der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes den Rechtsweg über echte Schiedsgerichte in vollem Umfang bestätigt hat. In dem Verfahren ging es nicht inhaltlich um die Berechtigung der Sperre von Claudia Pechstein, sondern allein darum, ob der Rechtsweg zulässig war. Unabhängig von der Entscheidung des BGH tut es uns für Claudia Pechstein persönlich leid, dass ihr langer Kampf um Schadensersatz vor deutschen Zivilgerichten nicht erfolgreich war.“

 

Weiter erklärte der DOSB, er habe in den vergangenen Jahren mehrere Vorschläge zur Verbesserung der Schiedsgerichtsstrukturen gemacht: So könnten künftig auch die Athletenvertretungen von IOC, internationalen Sportverbänden und Nationalen Olympischen Komitees Vorschläge zur Liste der CAS-Richter machen; die deutsche Athletenkommission habe davon bereits Gebrauch gemacht. In Deutschland habe der DOSB gemeinsam mit der NADA einen Verfahrenskostenhilfefonds für das Deutsche Sportschiedsgericht eingerichtet.

 

Erklärung des Bundesinnenministers

 

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière begrüßte das Urteil. Das Ministerium veröffentlichte die folgende Erklärung:

„Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil für Klarheit und Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen im Sport gesorgt. Das ist erfreulich. Zu Recht hebt der Bundesgerichtshof hervor, dass die mit der Sportschiedsgerichtsbarkeit verbundenen Vorteile gleichermaßen dem Verband wie auch dem Athleten zugute kommen. Aus diesem Grund haben wir auch mit unserem Antidopinggesetz die Sportgerichtsbarkeit gestärkt. Die Reformbemühung des CAS sollten allerdings wegen des Urteils nicht nachlassen.“

 

Mit seinem Urteil stellt der BGH fest, dass die International Skating Union (ISU) durch das Verlangen auf Abschluss einer Schiedsvereinbarung gegenüber Claudia Pechstein ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht habe.

Zudem gewährleiste Zusammensetzung und Verfahrensordnung des Court of Arbitration (CAS) ein unparteiliches Verfahren. Die Verfahrensordnung des CAS sorge für die Überparteilichkeit und Unabhängigkeit der Entscheidungen. Schiedsrichter könnten als befangen abgelehnt und das schweizerische Bundesgericht als zuständiges Zivilgericht angerufen werden.

 


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