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EU-Kommission gegen Macht der Verbände PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: DOSB/ DL   
Dienstag, 27. September 2016 um 15:24

Brüssel. Die Europäische Kommission greift die Selbstherrlichkeit verschiedener Sportverbände an und spricht ihre Bedenken aus, Sportlern Starts zu untersagen bei Veranstaltungen, die nicht von den betreffenden Internationalen bzw. nationalen Föderationen abgesegnet wurden.

 

Festgemacht sind die Bedenken der Europäischen Kommission an der Internationalen Eislaufunion (ISU), die nach eigenen Bestimmungen harte Sanktionen für die Teilnahme an nicht von der ISU genehmigten Eisschnelllauf-Wettbewerben vorsieht – und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

 

Nach den ISU-Zulassungsbestimmungen werden Sportler, die an nicht von der Eislaufunion genehmigten internationalen Eisschnelllauf-Wettbewerben teilnehmen, bei internationalen Veranstaltungen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gesperrt. Die Eisschnellläufer können sogar ihre Zulassung für den Rest ihrer Karriere verlieren. Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass diese Bestimmungen die unternehmerische Freiheit der Sportler übermäßig einschränken und dazu führen, dass die Schnellläufer nur an Wettbewerben teilnehmen, die von der ISU oder deren Mitgliedern (nationale Verbände) ausgerichtet werden. „Da Spitzensportler aus diesem Grund nur bei genehmigten Wettbewerben an den Start gehen, wird verhindert, dass neue Marktteilnehmer Eisschnelllauf-Wettbewerbe ausrichten“, heißt es.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Internationale Sportverbände haben die wichtige Aufgabe, die Spielregeln festzulegen und für deren Einhaltung zu sorgen. Sie sind für die Gesundheit und Sicherheit der Sportler wie auch die Fairness bei den Wettkämpfen verantwortlich. Wir haben derzeit Bedenken, dass die nach den ISU-Zulassungsbestimmungen verhängten Sanktionen nicht darauf ausgerichtet sind, hohe Standards im Sport zu wahren, sondern gewährleisten sollen, dass die ISU die Kontrolle über den Eisschnelllauf behält. Die ISU hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“

 

Im Oktober 2015 leitete die Kommission ein Untersuchungsverfahren ein, da zwei niederländische Profi-Eisschnellläufer, Mark Tuitert und Niels Kerstholt, wegen der ISU-Zulassungsbestimmungen Beschwerde eingelegt hatten. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat zu dem Thema „Anwendung des Kartellrechts auf den Sport“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, an der betroffene Verbände wie ISU, der Internationale Pferdesport-Verband (FEI), der Basketball-Weltverband (FIBA) und andere wie die Europäische Fußball-Union (UEFA), die Vereinigung der Olympischen Sommersportverbände (ASOIF) und das EOC EU-Büro des Sports teilnehmen.

 

 


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