Pferd tot geschlagen - nur Strafe auf Bewährung... Drucken
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Sonntag, 04. Oktober 2009 um 15:39

 

Aachen. Der Normalbürger hat sich manchmal wirklich zu fragen, in welcher Welt er eigentlich lebt. Jugendliche prügeln ältere oder alte Menschen zu Tode oder in die Bewusstlosigkeit, aber sie werden nur nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, jedoch wie Erwachsene dürfen sie wählen. Die Menschen in unserem Lande verrohen immer mehr. Da passt das Urteil aus Aachen, auch wenn es sich in diesem Fall „nur“ um ein Pferd handelt.

 

In der Stadt, die eigentlich für das Pferd schon aus kommerziellen Gründen stehen sollte, denn schließlich werden beim alljährlichen CHIO Millionen Euro umgesetzt, wurde nun vom Amtsgericht ein Urteil gefällt gegen einen Pferdequäler,  das unverständlich erscheint. Der angeklagte Landwirt erhielt dafür, dass er ein Pferd mit einem Hammer erschlug, lediglich eine Gefängnisstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Mit anderen Worten: Er konnte das Gerichtsgebäude so verlassen wie vorher.

Tierarzt war wohl zu teuer...

Vorgefallen war Folgendes und was auch zur Anzeige führte: Der 72 Jahre alte Täter hatte einem  Fuchswallach am 4.Juli 2008 mit einem Hammer so gegen den Kopf geschlagen, bis das Tier tot war. Der Landwirt, der sich auch als Pferdehändler ausgibt, hatte den Wallach gekauft, aber wegen einer Gebissfehlstellung nicht behandeln lassen. Der ansonsten gesunde Fuchs konnte nicht mehr fressen, einen Tierarzt holte der Bauer nicht. Der Landwirt, gegen den vorher schon Anzeigen von Nachbarn und Passanten liefen, beendete die Schmerzen des Pferdes auf seine Weise.

Der Tierquäler darf fünf Jahre lang keine Pferde mehr halten, seine ebenfalls angeklagte Tochter hat 4.800 Euro Strafe zu zahlen. Wo ist nun eigentlich die Strafe?
 

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