Verfahren gegen Isabell Werth eingestellt Drucken
Geschrieben von: DL   
Montag, 17. März 2014 um 18:46

 

Warendorf. Das Große Schiedsgericht der FN - die höchste Instanz der verbandsinternen Gerichtsbarkeit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) - beschloss am 16. März 2014, das Verfahren gegen die Dressurreiterin Isabell Werth wegen angeblicher verbotener Medikation ihres Wallachs El Santo im Juni 2012 einzustellen.

 

Für Kenner der Warendorfer Szene ziemlich ungewöhnlich: Das Verfahren gegen die fünfmalige Dressur-Olympasiegerin Isabell Werth (Rheinberg) wurde eingestellt, die zunächst verhängte Sperre aufgehoben. Ihr Wallach El Santo war bei den rheinischen Landesmeisterschaften in Langenfeld 2012 positiv auf ein national verbotenes, aber international erlaubtes Mittel positiv getest worden.

 

Die von den BAUMEISTER Rechtsanwälten vertretene erfolgreichste Dressurreiterin der Welt setzte sich mit ihrer Argumentation durch, dass für den Fall, dass wirklich minimalste Reste eines international zulässigen, aber nur national (noch) verbotenen Mittels im Urin des Pferdes aufgefunden worden seien, dies keinen Verstoß darstelle, der mit einer Sperre geahndet werden dürfe.

 

Schon die erstinstanzlichen Richter hatten bestätigt, dass Isabell Werth aus ihrer Sicht das Mittel nicht absichtlich verabreicht habe. Der Disziplinarkommission hatte aber die durch Gutachter für möglich gehaltene Erklärung, das Mittel könnte durch eine defekte Tränkenanlage in den Körper El Santos gelangt sein, für eine Einstellung des Verfahrens nicht ausgereicht. Es verurteilte die 41 Jahre alte Isabell Werth zunächst zu einer sechsmonatigen Sperre nebst Geldbuße. Dagegen legte sie erfolgreich Rechtsmittel ein.

 

Eine Einschätzung zu den sportpolitischen Folgen wollten die bearbeitenden Anwälte Andreas Kleefisch und Dr. Frank Andexer noch nicht abgeben. „Wir warten die schriftliche Begründung des Einstellungsbeschlusses ab. Die Einstellung ist rechtskräftig, aber die Begründung, die offenbar auch die Konzentration des Stoffes einbezieht, kann durchaus für andere Fälle wegweisend sein.“
 

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