Lange Sperren wegen verbotener Substanzen Drucken
Geschrieben von: Offz/ Susanne Hennig-FN/ DL   
Donnerstag, 06. November 2014 um 15:10

 

Warendorf. Durchaus saftige Strafen verhängte die juristische Kommission der deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf gegen drei Reiterinnen und einen Reiter wegen Dopings bzw. Medikamentenmissbrauchs.

 

Wegen positiver Medikationskontrolle hat die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) die Reiterin Christine Maul (Mandelbachtal) bis auf weiteres von der Teilnahme an Turnieren (Pferdeleistungsschauen) ausgeschlossen. Die Reiterin hatte das Pferd Luciano 274 beim Turnier in Blieskastel-Webenheim (6./7.9.2014) eingesetzt. Bei der Medikationskontrolle wurde Hydroxyethylpromazinsulfoxid nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine Dopingsubstanz gemäß Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR).

 

Die Reiterin Elisa Fay (Köln) wurde wegen fahrlässigen Einsatzes ihres Pferdes Ashanti 68 für die Dauer von vier Monaten von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen. Das Pferd war auf der Pferdeleistungsschau Köln-Leverkusen (3./ 4.5.2014) einer Medikationskontrolle unterzogen worden. In dieser wurde Dexamethason nachgewiesen. Dies ist eine verbotene Substanz gemäß ADMR, Liste Anhang II. Die Sperre endet am 27. Februar 2015.

 

Ebenfalls wegen verbotener Medikation wurde der Reiter Philipp Müller (Wickede) gesperrt. Er hatte fahrlässig das Pferd Cork Lane 2 beim Turnier in Brakel (23. bis 27.4.2014) eingesetzt. Die Medikationstrolle ergab das Vorhandensein von Triamcinolon Acetonid, einer verbotenen Substanz gemäß ADMR, Liste Anhang II. Die Sperre dauert drei Monate und endet am 21. Januar 2015.

 

Und im Ordnungsverfahren wegen positiver Medikationskontrolle hat die Kommission die Reiterin Laura Lensing (Frechen) für sechs Monate von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen. Sie hatte das Pferd Aramis 321 fahrlässig auf dem Turnier in Waldbröl-Happach (9. bis 11.8.2013) eingesetzt. Die Medikationskontrolle wies Dexamethason nach. Hierbei handelt es sich um eine verbotene Substanz gemäß ADMR, Liste Anhang II. Die Sperre endet am 21. April 2015.

 

 

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