Jan Tops obsiegt zum dritten Mal gegen die FEI Drucken
Geschrieben von: Dieter Ludwig/ Sascha Dubach   
Freitag, 06. Mai 2016 um 14:58

Brüssel. In der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Weltverband (FEI) und Global Champions Tour-Präsident Jan Tops erhielt der Niederländer zum dritten Mal recht vor einem ordentlichen Gericht.

 

Das Berufungsgericht in Brüssel schmetterte den Einspruch des Reitsport-Dachverbandes (FEI)  gegen eine einstweilige Verfügung der belgischen Wettbewerbsbehörden ab. Dadurch kann die FEI weiterhin keine Strafen verhängen gegen Springreiter und Pferde, die am Team-Springen im Rahmen der Global Champions Tour teilnehmen. Jan Tops als Erfinder der Tour war damit in der Auseinandersetzung mit der FEI zum dritten Mal erfolgreich.

„Wir sind enttäuscht“, wird FEI-Präsident Ingmar De Vos (Belgien) zitiert. Er erklärte jedoch weiter, man werde dennoch mit allen rechtlichen Mitteln weiterkämpfen.

Das Berufungsgericht in Brüssel hatte in zweiter Instanz die erfolgte Entscheidung der belgischen Wettbewerbsbehörde bestätigt, dass Springreiter auch die Team-Wettbewerbe als zusätzliche Konkurrenzen bei der Global Champions Tour mit 15 Turnieren 2016 wahrnehmen dürfen. Dagegen war die FEI vorgegangen, Jan Tops als Erfinder der Global-Tour wiederum hatte vorgetragen, dadurch werde das Wettbewerbsrecht der Reiter innerhalb der EU verletzt, ihm wurde recht. Anders gesagt: Die „Exklusivitäts-Klausel“ der FEI hinsichtlich der Global-Tour ist nicht haltbar. In der Argumentation heißt es u.a., die FEI habe nicht belegen können, dass die Einführung von Teamwettbewerben einen ernsthaften bzw. irreparablen Schaden für die FEI bzw. den Sport erbringe. Das Gericht sagte außerdem, die FEI wäre nicht in der Lage gewesen, den Beweis anzutreten, warum diese Klausel plötzlich nach über einem Jahrhundert unverzichtbar wäre.

In Brüssel wurde damals auch ein Bosman-Urteil im Reitsport gefällt. Der belgische Fußballer Jean-Marc Bosman sollte bei seinem Verein RC Lüttich 1991 einen neuen Vertrag erhalten, aber zu gekürzten Bezügen. Bosman lehnte ab und wollte eine Offerte des Zweitligisten US Dünkirchen annehmen. Die Franzosen sollten jedoch an Lüttich eine Ablösesumme bezahlen, was sie aber aus finanziellen Gründen nicht leisten konnten. Bosman erhob daraufhin Klage gegen den belgischen Verband und gegen seinen Verein RC Lüttich mit der Begründung, sein  Recht auf Freizügigkeit und die freie Wahl des Arbeitsplatzes sei nicht mehr gegeben. Er bekam Recht und durfte ablösefrei wechseln. Das Gericht rief gleichzeitig den  Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, der erklärte, Bosman sei ein normaler Arbeitnehmer und für ihn gelte nach EU-Vertrag die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Ähnlich argumentierten nun auch die Juristen im Fall von Jan Tops, wonach ebenfalls  Reiter als Profis zu betrachten seien und ihren Arbeitsplatz und Tätigkeit frei wählen dürften. Und auch das wiederholte Jan Tops: „Ich gehe nur dann vor Gericht, wenn ich mir sicher bin, einen Prozess zu gewinnen…“



 

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