Zwei Jahre nach Olympia: Norwegen muss Bronze an die Schweiz weiterreichen Drucken
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Donnerstag, 05. August 2010 um 14:20

 

Bern. Das Schweizer Bundesgericht wies die Klage des Norwegers Tony Andre Hansen gegen das CAS-Urteil ab, dadurch verliert die skandinavische Equipe die bei Olympia in Hongkong errungene Bronzemedaille im Preis der Nationen und die Schweiz rückt auf den dritten Platz vor.

 

Fast genau zwei Jahre nach Ende der Olympischen Reiterspiele in der früheren englischen Kolonie Hongkong fand durch Gerichtsentscheid auf dem Bronzerang im Preis der Nationen ein Medaillenwechsel statt. Norwegen, das erstmals in der Olympischen Geschichte so weit vorne war, muss die Bronzemedaille an die Schweizer Equipe weiterreichen. Wo die Olympia-Reiter Christina Liebherr auf No Mercy, Pius Schwizer auf Nobless, Niklaus Schurtenberger auf Cantus und Steve Guerdat auf Jalisca Solier nachträglich geehrt werden, steht noch nicht fest.

 

Norwegen muss Trauer tragen

 

Hinter den nach Stechen erfolgreichen US-Amerikanern gegen die Kanadier hatten die Norweger mit Stein Endresen auf Le Beau, Morten Djupvik auf Casino, Geir Gulliksen auf Cattani und Tony Andre Hansen auf Camiro über Bronze gejubelt, die erste in der Geschichte. Doch dann wurde im Urin des Holsteiners Camiro das damals noch unter verbotene Medikation fallende die Durchblutung fördernde Mittel Capsaicin gefunden. Hansen, mit nur je ein Zeitfehler in den beiden Umläufen Bester in der Equipe, wurde suspendiert. Seit jenen Augusttagen in Hongkong begannen bei den Skandinaviern und den Schweizern die Tage der Hoffnung.

 

Die juristische Kommission des Reiterweltverbandes, FEI, sperrte Hansen bis zum 2. Januar 2009, dagegen ging der jetzt 31 Jahre alte Norweger mit Anwalt Dr. Ulf Walz beim höchsten Sportgericht „International Court of Arbitration for Sport“, CAS, an. CAS bestätigte das FEI-Urteil. Danach zog Hansen auf Anraten seines Sponsors und gegen die Meinung seines Anwalts vor das Schweizer Bundesgericht. Und verlor erneut. Die höchste Schweizer Rechtsinstanz, gegen deren Urteil kein weiterer Einspruch möglich ist, lehnte die Klage ab, ohne jedoch bisher eine Erklärung abzugeben.

Mit nun insgesamt 49 Strafpunkten - sämtliche Fehler der verblieben drei Reiter zählen - stürzten die Norweger vom dritten auf den achten und damit letzten Platz ab. Gar nicht mehr in der Wertung ist Deutschland, da auch Marco Kutscher neben Christian Ahlmann eliminiert wurde.

 

Missbehagen bleibt in jedem Falle

 

Unbehagen bleibt, wie sowohl die FEI, CAS und nun zuletzt das Bundesgericht den Fall Hansen erledigten. Festzuhalten ist: Die Urin-A-Probe des Pferdes Camiro brachte ein anderes Ergebnis als die B-Probe, die Blutprobe endete gar negativ – im Gegensatz zu weiteren vier bei Olympia positiv getesteten Pferden. In der A-Probe wurde Capsaicin in Reinform gefunden, in der B-Probe nicht. Hansen fragt außerdem, wie das Hongkong-Labor im Nachhinein zur Behauptung gekommen sei, dass auch die Blutprobe „ein bisschen positiv“ gewesen wäre. Tony Hansen kritisiert weiter, dass der vom WADA-Code zwingend vorgeschriebene neutrale Beobachter bei der Untersuchung der B-Probe zwar beim Öffnen des Sets dabei sein durfte, jedoch nicht bei der entscheidenden Analyse.

Gefunden wurde bei der Urin-Probe von Camiro 51 Picogramm (0,000 000 000 051 mg/ml) Capsaicin.

In einem ähnlichen Fall bei einem Distanzreiter der „Vereinigten Arabischen Emirate“ war das gleiche Hongkong-Labor zu der Überzeugung gelangt, es müsse sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um eine nachträgliche Kontamination gehandelt haben. Eine Verurteilung unterblieb.

 

In seinem Falle, so führte der Norweger aus, werde er als Medikationssünder hingestellt, obwohl unstreitig und erwiesenermaßen kein metabolisiertes Capsaicin in der B-Probe gefunden wurde, der von ihm zur B-Proben-Analyse geschickte Sachverständige das B-Proben-Analyseverfahren nicht überwachen durfte, ihm trotz mehrfachem Verlangen bis zum heutigen Tag weder die Analyseunterlagen zur (ursprünglich nicht positiv gemeldeten) Blutprobe, noch jene zur (angeblich nachträglich durchgeführten) Zusatzuntersuchung der A-Urinprobe zur Kenntnis gebracht wurden (in der B-Urinprobe wurde unstreitig selbst in jener angeblich durchgeführten "Zusatzuntersuchung" kein metabolisiertes Capsaicin gefunden)...

 

Gehört wurde Tony Hansen nicht. Richter sind eben "unfehlbar"...

 

 

 

 

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