Holsteiner kämpfen um ihr Brandzeichen Drucken
Geschrieben von: Manfred Bode,Holsteiner Verband   
Freitag, 08. Oktober 2010 um 10:48

Elmshorn. Seit Jahrzehnten kennzeichnet der Holsteiner Züchterverband der Züchter die registrierten Pferde mittels eines Schenkelbrands, durch diesen „Brand“ ist jedes Pferd auf den ersten Blick unverwechselbar identifizierbar.

 

Seit Jahrzehnten kennzeichnet der Holsteiner Züchterverband der Züchter, wie die anderen Züchterverbände in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) auch, die registrierten Pferde mittels eines Schenkelbrands.  Durch diesen „Brand“ (einschließlich Lebensnummer) ist jedes Pferd auf den ersten Blick („prima vista“) unverwechselbar identifizierbar, womit auch ein effektiver Beitrag zur Tierseuchenbekämpfung geleistet wird, weil Herkunft und Aufenthalt jedes Pferdes leicht rückverfolgbar sind. Nicht zu vernachlässigen ist aber auch die wirtschaftliche Bedeutung dieser Markierung. Durch die Erfolge im internationalen Spitzensport hat gerade das Holsteiner Springpferd ein weltweites Renommee erworben, womit der Export nach Europa und Übersee stetig wuchs und das käuferische Interesse weiterhin ungebrochen ist.  Der „Holsteiner Brand“ ist mithin zu einem internationalen Markenzeichen geworden, auf das die Züchter zurecht stolz sind, das ihnen ihre Existenz sichern hilft, auf das aber auch die Besitzer Holsteiner Pferde allerorts besonderen Wert legen, weil es nach außen hin dokumentiert, dass ihnen ein hochwertiges Pferd aus diesem speziellen Zuchtgebiet Deutschlands gehört. Übrigens hat der globale Export deutscher Zucht- und Sportpferde großen Anteil daran, dass mittlerweile mehr als 300 000 Menschen mit Pferden ihren Lebensunterhalt verdienen.

 

Ministerpräsident Beck möchte Änderung

 

Dieses bewährte System scheint nun in Verruf gekommen zu sein. In einem Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz bat dessen Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) den Bundesrat am 8. August, das Tierschutzgesetz zu ändern und den Schenkelbrand bei Pferden zu verbieten. Begründung: Da das EU-Recht mittlerweile dazu verpflichte, Equiden (Einhufer) durch einen am Hals unter die Haut implantieren Transponder (Chip) zu kennzeichnen, dessen Kode (15 Ziffern) bei direktem Aufsatz mittels eines Lesegeräts die Identifizierung des Pferdes eindeutig ermöglicht, werde kein Bedarf mehr für den Schenkelbrand gesehen.

 

Obwohl der Nutzen des neuen Systems aufgrund fehlender Kompatibilität im Ausland, aufgrund von Ausfällen der Transponder (2 Prozent) bzw. deren Manipulierbarkeit durchaus Zweifel zulässt und eine alternative Kennzeichnung durch das Brandzeichen zumindest für eine Übergangszeit als angeraten erscheinen lässt, will Rheinland-Pfalz ein Brennverbot umgehend durchsetzen – und zwar um des Tierschutzes willen. Der Schenkelbrand rufe Zerstörungen des Gewebes hervor, die „teils mit erheblichen Schmerzen und Leiden“ des Tieres einhergehen, während der Vorgang des Chippens „mit wesentlich weniger Schmerzen, Leiden und Schäden“ verbunden sei, heißt es im Entschließungsantrag.

 

Holsteiner Landtag machte sich selbst kundig

 

Vielleicht war es diese krass subjektive Gegenüberstellung der Kennzeichnungsverfahren, die den Bundesrat in seiner Sitzung am 24. September veranlasste, den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. Der Umwelt- und Agrarausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags indes machte sich selbst kundig. Unter Leitung seines Vorsitzenden Klaus Klinckhamer (CDU) folgte die Delegation, zu der auch Abgeordnete von FDP und Der Linken gehörten, der Einladung  des Holsteiner Verbands nach Elmshorn und ließ sich Heißbrand und Chippen bei je zwei Fohlen demonstrieren. Da weder beim Aufbringen des Brandes durch den Brennmeister noch beim Implantieren des reiskorn-großen Chips in der Mitte der linken Halsseite durch einen Tierarzt eine signifikante Beeinträchtigung der Fohlen zu beobachten war, verlief die nachfolgende Diskussion im Sitzungsraum des Verbandes unspektakulär. Weder die Ausschussmitglieder noch die anwesenden Lokalpolitiker und Sachverständigen äußerten Bedenken an der Brennpraxis. Zudem wurde die von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (VTV) geforderte Lokalänästhesie durch den Tierarzt beim Einbringen des Transponders unter die Haut als nicht notwendig erachtet.

 

Der Präsident der Tierärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. Jens-Peter Greve (Husum), bekannte sich als Befürworter der zweigleisigen Lösung, die das Brennen weiterhin ermöglichen würde, ist aber in seinem Landesgremium in der Minderheit und musste bei der Abstimmung in der Bundestierärztekammer in Berlin negativ votieren. „Der bisherige vernünftige Grund zur Kennzeichnung von Pferden mit dem Brandzeichen“, der die Ausnahme im Tierschutzgesetz rechtfertigte, dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schaden zuzufügen, „entfällt seit der Einführung der Kennzeichnung durch Transponder“, ließ der Dachverband der deutschen Veterinäre am 1. Juli des Jahres verlautbaren.  „Die Fohlen erleiden beim Brennen mit dem verbandseigenen Markenzeichen eine hochgradige Verbrennung“, ihnen werde grundlos Schmerzen zugefügt.

 

Blobel: Chippen führe teilweise zu Traumatisierung

 

Gegen diese Bewertung stellt sich der Fachtierarzt mit besonderer Qualifikation für das Thema Tierschutz, Dr. Karl Blobel (Ahrensburg). Das Mitglied des Ausschusses Tierschutzkunde in der Landes-Tierärztekammer und der Lehrbeauauftragte im Institut für Zucht und Haltung der Universität Kiel sieht in den Ergebnissen der VTV-Studie zum Schmerzempfinden der Fohlen beim Brennen und Chippen keine Relevanz für den Tierschutz. Weil das Fohlen beim Implantieren des Transponders am Platz fixiert werden müsse, was durch ein Hochbiegen des Schweifes und einen zeitgleichen Griff zwischen die Ohren erreicht wird, könne es in Folge des Chippens sogar zu Traumatisierungen kommen. „Der kurzzeitige Schmerz wird durch die Zwangsmaßnahme potenziert“, führte Blobel aus. „Der Schenkelbrand löst hingegen nur einen Sekundenschmerz aus.“ Zu begründen sei dies durch die Entwicklungsgeschichte des Pferdes, das in der Evolution als Fluchttier gegenüber nachsetzenden Angreifern an den hinteren Extremitäten eine gewisse Schmerzunempfindlichkeit oder –resistenz entwickelte, erklärte Blobel. Er plädiere zumindest bis auf Weiters für die Beibehaltung des Brandes, auch weil die neue Technik noch nicht international flächendeckend verbreitet ist und deshalb keinen besseren Schutz vor Seuchen bietet. Das zur Identifizierung des Pferdes notwendige Lesegerät stehe in der Regel nur Fachleuten zur Verfügung und ein weltweit oder europaweit vernetztes Datenbanksystem für Transponder bestehe noch nicht.

 

Schenkelbrand erschwert Fälschung

 

Beleg für diese Einschätzung sind die Fälle infektiöser Anämie (Blutarmut) bei Pferden rumänischer Herkunft, die im September in Hessen auftraten. Derzeit wird von einem illegalen Verbringen von etwa 70 Pferden nach Hessen und sieben andere Bundesländer im Zeitraum von 2008 bis heute ausgegangen. „Eine Kennzeichnung  mittels Schenkelbrand hätte das Fälschen der Papiere definitiv erschwert, wenn nicht sogar verhindert“, heißt es in einem FN-Papier. „Uns ist an einer Versachlichung des Themas gelegen“, sagte Jan Lüneburg, der Vorsitzende des Holsteiner Verbands. „Deshalb bitten wir die Entscheidungsträger aus Politik, Tierärzteorganisationen und Tierschutzverbänden zum Dialog.“ Polemische Aussagen wie die der Bundestierärztekammer, der Brand diene den Züchterverbänden nur noch zu Werbezwecken, kommentierte Lüneburg nicht. Sie seien ebenso wenig sachdienlich wie Mutmaßungen in Fachmagazinen, dass sich die Tierärzte am neuen System bereicherten. Sollten sich die Veterinäre mit der Forderung durchsetzten, dass das Chippen künftig nur noch unter lokaler Betäubung und von Tierärzten durchgeführt werden darf, kämen sie laut Fachmagazin „St. Georg“ bei der Minutenprozedur und sechs Fohlen pro Stunde zu je 40 Euro auf einen Stundenlohn von 240 Euro.

 

Trakehner befürchten Zuchteinbruch

 

Legitim erscheint es dagegen, dass Petra Wilm, die Vorsitzende des Trakehner-Verbands, in Elmshorn  die Befürchtung äußerte, es könne zu einem Einbruch in der Zucht kommen, falls das Brandzeichen verboten würde. „Die doppelte Elchschaufel ist unser weltbekanntes Markenzeichen mit einmaliger Tradition und mit einer besonderen emotionalen Bindung für unsere Züchter“, sagte Wilm. „Natürlich ist der Brand auch für unsere Züchter zu einem Kulturgut von besonderem Wert geworden“, bestätigte auch Jan Lüneburg die psychologische Dimension des Schenkelbrands in der Holsteiner Zucht. „Im Mittelpunkt steht für uns jedoch die schnelle Identifizierung eines Pferdes in jeder Situation und an jedem Ort. Und dafür liefert unser Brand in Verbindung mit dem Equidenpass, dem auch die obligatorischen Brennkarte mit den besonderen Abzeichen des Pferdes beigefügt ist, immer noch die beste Gewähr.“ Darüber hinaus erstellt der Verband von jedem „Holsteiner“ eine DNA-Typisierung, die eine eventuelle Verwechslung des Individiums ausschließt.

                                                                                                                                                          

Weitere Auskünfte erteilen Dr. Thomas Nissen (Zuchtleiter/0431-3059969), Jan Lüneburg (Vorsitzender/04103-82347) und Verbandsgeschäftsführer Norbert Boley (04121-497930, mobil: 0172-4594556).

 

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