Reiten mit Handicap Drucken
Geschrieben von: Uta Ludwig   
Donnerstag, 22. April 2010 um 13:10

 

 

Reiten mit Handicap

 

Von der Therapie zum Sport

 

Köln. Der Umgang mit Tieren tut gut, das ist inzwischen unbestritten. Den meisten Menschen jedenfalls. So gut, dass er in vielen Bereichen sogar therapeutisch angewandt wird. Hieraus entwickelt sich oft der Wunsch und die Möglichkeit,  die Therapie  für Sport zu  nutzen.

 

 

Logo des Kölner Zentrums für Therapeutisches Reiten (Foto U.Ludwig) 

Sportler können durch einen Unfall behindert werden oder von Geburt aus bereits sein. Dadurch muss eine sportliche Aktivität nicht zwangsläufig eingestellt werden. Im Gegenteil: oftmals ist der notwendige Ehrgeiz, den das Sporttreiben mit sich bringt, die größte Motivation, die körperliche Beeinträchtigung anzunehmen und ein Maximum aus seinen immer noch vorhandenen Fähigkeiten herauszuholen.

 

Dann bleibt meist nur noch oft ein kleiner Schritt, ein winziger Anstoß, sich im sportlichen Wettkampf mit anderen messen zu wollen. Im Reitsport müssen dabei mehrere Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Aus Therapie-Teilnehmern werden Para-Equestrian-Reiter. Es handelt sich nicht um kranke Menschen, sondern um körperlich behinderte Sportler. Sportler mit einer geistigen Behinderung bilden eine gesonderte Sparte und haben ihre eigenen Wettkämpfe.

 

 

 

Bescheinigung vom Hausarzt

 

Zuerst muss der Hausarzt bescheinigen, dass der Behinderte sporttauglich ist, danach wird Mannschaftsärztin Dr. Sabine Staemmler-Kienzle (Köln) als Mitglied im Vorstand des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten herangezogen. Sie untersucht den Behinderten, um einen Sportgesundheitspass auszustellen. Es geht dabei nicht darum, z.B. eine Krankheit zu diagnostizieren, sondern vor allem in erster Linie darum, den Grad der Behinderung des Sportlers festzustellen. Die Para-Reiter sind in vier Wettkampfklassen  von I bis IV eingeteilt. Die Klasse (Grad) ist von der Art der Behinderung abhängig. Im Grad I starten die am schwerstbehinderten Sportler, in Grade IV die am wenigsten.

 

 Mannschaftsärztin Dr. Sabine Staemmler-Kienzle (Foto U.Ludwig)

 

Auch auf „normalen“ Turnieren Startrecht

 

Grundsätzlich können Menschen mit Behinderung an allen Reitturnieren - Regel-Turnieren - teilnehmen. Es ist sogar für ihr reiterliches Können unbedingt notwendig, dass sie Erfahrung im Regel-Sport haben.

 

Mit dem Ziel vor Augen, in den Behinderten-Kader aufgenommen zu werden, müssen sie zunächst an einer Sichtung durch den Co-Bundestrainer teilnehmen. Dieser entscheidet dann, ob der Reiter förderungswürdig ist. Es erfolgt danach die Einladung zu einem Nachwuchslehrgang, der meistens in Warendorf stattfindet. Der Nachwuchslehrgang ist vom Alter eines Sportlers nicht abhängig. So kann z.B. ein 35-jähriger, der gerade durch Unfall ein Körperbehinderung erfahren hat, zum Nachwuchslehrgang eingeladen werden.

 

 

 

Kader-Aufnahme über Erfolge

 

Die Aufnahme in den Kader hängt von den Erfolgen im Regel-Turniersport ab. Sie werden meistens in den Klassen L-, M- und S-Dressur erzielt. Weitere Qualifikationen ergeben sich aus der Teilnahme an den Deutschen Behinderten-Meisterschaften, die dieses Jahr  auf einem integrierten Turnier beim RFZ Bochum-Nord (8.bis 11.Juli) stattfinden. Beim jetzt anstehenden traditionellen Maimarkt-Turnier in Mannheim werden an zwei Tagen (3./ 4.Mai) Wettbewerbe für Reiter mit Handicap ausgetragen, die für den Kader ebenfalls relevant sind.  

 

 

 

Bindertensportbund vergibt Zuschüsse

 

Die Zugehörigkeit im A- und B-Kader hängt von den Leistungen bei Championaten ab, die werden vom Behindertensportbund festgelegt, der auch die Zuschüsse dafür vergibt. Der Bundestrainer bestimmt, welche Reiter in den C-Kader aufgenommen werden.

 

Teilnahme an vorher genannten Veranstaltungen reicht nicht, um an einem Championat  teilnehmen zu können, muss bei den vorausgehenden Qualifikationen eine Mindestpunktzahl erreicht werden. Insofern unterscheiden sich die Vorgaben nicht vom Regelsport.

 

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