Springreiter Paul Estermann für schuldig befunden |
Geschrieben von: Off/ DL |
Freitag, 22. November 2019 um 12:56 |
Willisau/ Schweiz. Das Bezirksgericht Willisau hat den Schweizer Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Verteidiger kündigte Berufung an.
In einer Mediemitteilung heißt es nach der Verhandlung vor vier Tagen vor dem ordentlichen Bezirksgericht in Willisau/ Schweiz, der Springreiter sei wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei für schuldig befunden worden. In seiner Kurzbegründung hält das Gericht fest, „dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen sind. Nach Einschätzung des zuständigen Einzelrichters hat der Beschuldigte beim Trainieren von zwei Pferden das zulässige Maß mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt eine mehrfache Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes vor. Der Springreiter wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 160.-- und einer Busse von Fr. 4'000.-- bestraft. Die Probezeit (Bewährung, d.Red) beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen.“
Der Staatsanwalt beantragte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 160.-- und eine Busse von Fr. 3'600.--. Der Verteidiger verlangte die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft und einen vollumfänglichen Freispruch.
Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Luzerner Kantonsgericht. ============================================================ Dazu die Agenturmeldung von SDA: Reiten: Springen, Justiz- Estermann wegen Tierquälerei verurteilt |