Springreiter Paul Estermann für schuldig befunden Drucken
Geschrieben von: Off/ DL   
Freitag, 22. November 2019 um 12:56

Willisau/ Schweiz. Das Bezirksgericht Willisau hat den Schweizer Schweizer Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt. Sein Verteidiger kündigte Berufung an.

 

In einer Mediemitteilung heißt es nach der Verhandlung vor vier Tagen vor dem ordentlichen Bezirksgericht in Willisau/ Schweiz, der Springreiter sei wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei für schuldig befunden worden. In seiner Kurzbegründung hält das Gericht fest, „dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen sind. Nach Einschätzung des zuständigen Einzelrichters hat der Beschuldigte beim Trainieren von zwei Pferden das zulässige Maß mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten. Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt eine mehrfache Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes vor.

Der Springreiter wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 160.-- und einer Busse von Fr. 4'000.-- bestraft. Die Probezeit (Bewährung, d.Red) beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Beschuldigte die Verfahrenskosten und die eigenen Parteikosten tragen.“

Der Staatsanwalt beantragte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 160.-- und eine Busse von Fr. 3'600.--. Der Verteidiger verlangte die Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft und einen vollumfänglichen Freispruch.

Das Urteil des Bezirksgerichts Willisau ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist das Luzerner Kantonsgericht.

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Dazu die Agenturmeldung von SDA:

Reiten: Springen, Justiz- Estermann wegen Tierquälerei verurteilt

(sda) Der Luzerner Spitzenspringreiter Paul Estermann hat in den
Augen des Richters zwei Pferde übermässig mit der Peitsche
traktiert. Der 52-Jährige ist deshalb der mehrfachen vorsätzlichen
Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Der Beschuldigte habe die körperliche Integrität und Würde der
beiden Pferde je mehrfach verletzt, es liege eine mehrfache
Tierquälerei vor, heisst es in der Kurzbegründung des Urteils, die
das Bezirksgericht Willisau am Freitag veröffentlichte. Estermann,
seit den Olympischen Spielen 2012 in London ein sicherer Wert der
Schweizer Springreiter-Equipe, wird zu einer bedingten Geldstrafe
und einer Busse verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe
der Stute Castelfield Eclipse 2016 zwei Mal mit der Dressurpeitsche
schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt und den
Wallach Lord Pepsi zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal
unnötig stark mit der Peitsche traktiert.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter Estermanns mit
einer Anzeige und mit Fotos von verletzten Tieren. Der
Einzelrichter hält fest, dass die angeklagten Sachverhalte durch
Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen seien.

Der Beschuldigte hatte vor Gericht gesagt, er schlage kein Pferd,
um bessere Trainingsresultate zu erzielen. Die Verteidigung stellte
die Zeugenaussagen sowie die Beweiskraft der Fotos in Frage. Sein
Mandant könne als international erfolgreicher Springreiter mit
Pferden umgehen. Estermann sei freizusprechen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat dagegen
Berufung angemeldet. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil
nun schriftlich begründen. Zuständig für das Berufungsverfahren ist
das Luzerner Kantonsgericht.

Für den schweizerischen Verband für Pferdesport gilt nach wie vor
die Unschuldsvermutung, da Estermann nicht rechtskräftig verurteilt
ist. Erst wenn Estermann vor Gericht schuldig gesprochen wird,
würden Massnahmen geprüft.

 

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