| Pferdehändlerin droht wieder Gefängnis wegen Betrugs |
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| Geschrieben von: Mirja Ibsen und Jan Mönchen in Aachener Zeitung |
| Montag, 01. Juni 2026 um 11:44 |
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Erkelenz. Eine Pferdehändlerin aus Erkelenz/ Kreis Heinsberg soll in sechs Fällen am Verkauf von Pferden beteiligt gewesen sein, deren wahrer Gesundheitszustand verschleiert wurde. Blind, lahm, kopfscheu – nicht eines der Pferde konnten die Käufer später reiten. Ihr droht erneut Gefängnis. Ein Bericht der Aachener Zeitung.
„Ich kann nicht für Sachen geständig sein, die ich nicht gemacht habe“, sagte die Frau mittleren Alters, die an einem Tag im Mai auf der Anklagebank sitzt, während draußen vor dem Amtsgericht Erkelenz der Wind das Wasser aus den Brunnenfontänen in die Waagerechte pustet. Noch ein paar Worte darf sie sagen. Dann schreibt der Richter sein Urteil. Sie nutzt die Gelegenheit.
Richter Michael Floeth hatte zu Beginn dieses letzten Prozesstages einen Rollwagen in den Gerichtssaal geschoben. Keine Chance, die vielen Akten zum Fall im Arm zu tragen. Gleich mehrere Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Erkelenzerin gesammelt und in einem Gesamtpaket Anklage erhoben. Zwischen den rosa Aktenordnerdeckeln lagen medizinische Gutachten von Pferden, Kaufverträge, Dokumentationen von Chatverläufen und Bankkontoauszüge.
Zwischen diesen Seiten stecken aber die Geschichten von einem ehemaligen Rennpferd, das als Therapiepferd verkauft wurde; von einem fast komplett erblindeten Pferd, das auf eine neue Umgebung mit Panik reagierte; von Pferden, die unter Arthrose, Veränderungen des Hufrollknochens oder Fußfäule litten. Es sind die Geschichten von Pferden, die nicht mehr geritten werden dürfen, wenn man ihnen keine Schmerzen zufügen will, wie der tierärztliche Gutachter vor Gericht erklärte.
Der Frau, die 14 Prozesstage auf der Anklagebank saß, wird vorgeworfen, betrügerischen Pferdehandel betrieben und Urkunden gefälscht zu haben. Sechs Fälle trug die Staatsanwaltschaft zusammen, dazu einen Fall von Heukauf, bei dem sie nach Ansicht der Anklägerin nicht die Absicht hatte, zu zahlen.
Die Pferdehändlerin wurde bereits 2016 in Mönchengladbach wegen Betrugs zu drei Jahren Haft verurteilt. Schon da war sie erheblich und überwiegend einschlägig vorbestraft. Was sie nicht daran hinderte, auch nach Verbüßen der Haftstrafe wieder Pferde über die Plattform e-Horse oder bei Kleinanzeigen anzubieten und zu verkaufen, die sich als schwer krank oder nicht reitbar herausstellten. Medizinische Unterlagen und Stempel sollen zum Teil gefälscht worden sein. Im August 2024 wurde sie in einem Fall, der den in Erkelenz vorgetragenen Fällen frappierend ähnelte, von einem anderen Gericht freigesprochen. Ihr konnte damals nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass sie am Verkauf des Tieres beteiligt gewesen war. Unterzeichnet hatte den Kaufvertrag eine andere Frau, nach der gefahndet wird. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Die damaligen Geschädigten kamen aus Herzogenrath.
Auf Freispruch plädierte auch diesmal der Verteidiger der Angeklagten. Wieder stand unter drei der Kaufverträge der Name der anderen Pferdeverkäuferin. Strafrechtlich müsste sie zur Verantwortung gezogen werden. Auch wenn seine Mandantin die anderen drei unterschrieben habe, so habe der Prozess nicht eindeutig beweisen können, dass sie von den Erkrankungen der Pferde vor dem Verkauf habe wissen können. Im Falle des blinden Pferdes habe seine Mandantin dies auch im Vertrag notiert. Ja, es seien tierärztliche Unterlagen gefälscht worden, aber der Beweis, dass seine Mandantin die falschen Kreuze gemacht, die falschen Seiten eingeheftet und den falschen Stempel aufgedrückt habe, sei nicht erbracht worden.
Sie sei offen mit den Problemen der Pferde umgegangen, sagte dann auch die Angeklagte in ihrem letzten Wort. Sie habe nichts verschleiert.
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