Gegen ein Fast-Track-Verfahren im Reitsport... Drucken
Geschrieben von: Peter F. Cronau/ dl   
Montag, 21. September 2026 um 10:54

Beim Internationalen Springreiterturnier (CSI) in Aachen im Mai diesen Jahres wurde bei der Dopingkontrolle der belgische Hengst Kick On der US-Amerikanerin Lillie Keenan positiv auf ein schmerzhemmendes Mittel positiv getestet. Die Reiterin entschied sich für ein „Fast-Track-Verfahren“, also schnelleres Verfahren, um weiter starten zu können, und war ohne Verhandlung vor einem Sportgericht für die Annahme einer Strafe bereit. Dagegen wendet sich in einem Kommentar der frühere Mannschafts-Tiertierarzt mehrerer internationaler Equipen und Mitglied im Präsidium des Weltverbandes (FEI), Dr. Peter Cronau, zummal sich sich die FEI 1993 für die sogenannte „Null-Lösung“ entschieden hatte.

Zur Vorgeschichte: Beim 12-jährigen Hengst Kick On von US-Springreiterin Lillie Keenan wurde im Rahmen des „TSCHIO“ Aachen (21. bis 24. Mai 2026) eine kontrollierte Medikation nachgewiesen. Die Probe des Hengstes fiel positiv auf Triamcinolonacetonid aus. Keenan entschied sich in dem Fall für das Fast-Track-Verfahren der FEI und akzeptierte die damit verbundenen administrativen Sanktionen. Insgesamt werden aktuell vier Fälle auf der entsprechenden Fast-Track-Liste geführt. Lillie Keenan hatte mit Kick On die zweite Qualifikation für den Rolex Grand Prix gewonnen, im Anschluss wurde das Pferd einer Doping- und Medikationskontrolle unterzogen, bei der Triamcinolonacetonid nachgewiesen wurde. Bei der Substanz handelt es sich um ein Kortisonpräparat, das beim Pferd vor allem zur Behandlung von Gelenken eingesetzt wird. Im Regelwerk wird der Wirkstoff dem Bereich der kontrollierten Medikation zugeordnet. Da zuvor keines von Keenans Pferden positiv getestet worden war und Triamcinolonacetonid als kontrollierte Medikation eingestuft ist, konnte die US-Amerikanerin das Fast-Track-Verfahren der FEI nutzen. Damit akzeptiert sie eine Geldstrafe von 1.500 Schweizer Franken sowie weitere 1.000 Schweizer Franken für entstandene Kosten. Zudem wird Keenan aus der betreffenden Prüfung disqualifiziert. Dadurch verliert sie ihre Platzierung, die damit verbundenen Weltranglistenpunkte sowie das Preisgeld.

Dazu der Kommentar von Dr. Peter F. Cronau: „Der Fall Keenan lässt sich nicht mit einem Zweizeiler kommentieren. Vielmehr eröffnet er eine ganze Palette von Unzulänglichkeiten aus verschiedensten Ressourcen. Zum besseren Verständnis sind die Charakteristika dieser Substanz kurz erläutert. Ich bin nicht Richter und auch kein Gesetzgeber, darf von mir selber behaupten in Sachen Doping bei Pferden über eine große Erfahrung zurückblicken zu können. Bei 16 Assistenzen von B-Proben in den verschiedensten Labors wie Newmarket UK, Magglingen CH, Köln BRD, Dublin (IRL), Maison Alfort (FRA), Gent BEL) etc. konnte ich ein Teil meine Erfahrungen rekrutieren.

  1. Triamcinolonacetonid

Diese Substanz wurde ursprünglich im Jahr 1953 von der Firma Squibb© in Regensburg hergestellt. Es handelt sich um ein stark wirkendes synthetisches Glukocorticoid, was in der Tiermedizin beim Pferd vor allem wegen seiner stark entzündungshemmenden, antiallergischen und immunsuppressiven Wirkung zwar eingesetzt wird, aber auch durch Umwidmung nicht verwendet werden darf. Bevorzugt wird es verwendet bei Gelenkerkrankungen, Atemwegserkrankungen, Haut- und Augenerkrankungen. Wegen seiner Langzeitwirkung ist mit Nebenwirkungen zu rechnen, die u.a. auch zu einer Hufrehe führen können. Die Medikamentenkontrollregeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (ADMR) beträgt 56 Tage Karenzzeit bei einer Injektion. Schon dieser Zeitpunkt zeigt, wie gefährlich im Sinne einer Dopingrelevanz die Indikation und Anwendung und beachtenswert ist. In Deutschland ist die Substanz als Zulassung für Pferde nicht registriert. Gemäß VO (EU) Nr.37/210 ist Triamcinolonacetonid für der Lebensmittelgewinnung dienenden Zwecke nicht erlaubt (gilt also auch für Pferde)

  1. Hinweis auf Dopingbestimmungen in der FEI

Die Entwicklung der Dopinganalytik in der FEI im Jahr 1993 gleicht einem Quantensprung. Mit der Initiative von HRH Princess Anne als Präsidentin und fachlicher Unterstützung wurde auf der FEI-Generalversammlung in Rio de Janeiro die sogenannte Null-Lösung („Zero-Solution“) eingeführt. Das bedeutete, dass kein Pferd im Wettbewerb unter irgendeiner Präsenz einer Fremdsubtanz starten darf. Es wurde diskutiert welches Strafmaß für einen/e Delinquenten/in gelten muss: A) Sperre, b) Geldstrafe c) Veröffentlichung der Resultate.

  1. Maßgabe hat Bedeutung verloren

Dieser für den Athleten Pferd vor über 30 Jahren wohl verstandenen Maßgabe hat mittlerweile seine Bedeutung völlig verloren. Die heutige Regelung einer „controlled medication“ ist zwar gut gemeint, aber gut gemeint ist eben nicht immer gut. Viele Substanzen wie u.a. auch Antibiotika und Entzündungshemmer können im Krankheitsfall von Nutzen sein, aber bei Missbrauch tangieren sie das Gesetz der Null-Zero Option fatal und nachhaltig. Fair und unmissverständlich kann nur die Nullzero-Option sein. Selbst therapeutisch verwendete Substanzen wie Cannabis und im Einzelfall auch Cocain (am Auge) werden versucht, ein Fast-Track-Verfahren zu implizieren, womit diese Substanzen tatsächlich irreführend auch proklamierend heilbringend eingesetzt werden.

Mein Nachfolger als Chairman der Veterinary Committee FEI, rr Professor Dr. Leo Jeffcott (Dekan der Universität Cambridge UK) übermittelte mir nach seinem ersten Meeting wörtlich eine Nachricht: `Now I know what the FEI does and does not` (Jetzt weiß ich, was die FEI tut und was nicht).

To do: Dringende Abschaffung dieses sogenannten Fast-Track- Verfahrens mit der Suche nach einer Lösung für das Wohlergehen des Pferdes und Gerechtigkeit im Sport. Es ist bereits genug Porzellan zerschlagen worden.“

 

 

 

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