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Und plötzlich stand die Staatsanwaltschaft vor der Tür der Reiterzentrale PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig/ offz.   
Mittwoch, 18. Dezember 2024 um 19:15

Warendorf. Wegen des Verdachts der Untreue wurde die Staatsanwaltschaft Münster gegen verschiedene Personen der deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf unter dem Aktenzeichen 23 Gs 7274/24 (45 Js763/24) tätig.

Nun steht der deutsche Reiterverband öffentlich am Pranger. Wegen des Verdachts der Untreue wurde die Staatsanwaltschaft Münster bei der Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf tätig gegen den noch bis zum 31. Dezember im Amt befindlichen Generalsekretär Soenke Lauterbach sowie den früheren Finanzkurator Gerhard Ziegler, Klaus Mießner (FN-Geschäftsführer Bereich Zucht), den ehemaligen Präsidenten Hans-Joachim Erbel und Hans-Rainer Reisloh (ehemaliger FN-Geschäftsführer Personal und Finanzen).

Durchsucht wurden an diesem 18. Dezember 2024 sämtliche Geschäftsräume und Nebenräume sowie die vorhandenen Kraftfahrzeuge der betreffenden Personen. Gründe: Aufgrund der Ermittlungesergebnisse sind die Beschuldigten verdächtig, sich der Untreue gemäß §266 StGB schuldig gemacht zu haben. Grundlage ist eine Strafanzeige vom 16. Juli 2024 durch die Zeugin Stephanie Schoppmeier wegen des Verdachts der Untreue. Durch Medien war aufgedeckt worden, dass seit 2019 Rücklagen in Höhe von vier Millionen Euro aufgelöst wurden. Daraus soll sich der Vorstand erhebliche Gelder u.a. in Form von Bonizahlungen zukommen lassen haben. Zusätzlich soll sich die Geschäftsführung mit hohen zusätzlichen Rentenversicherungten begünstigt haben.

Der weitere Vorwaurf geht dahin, dass sich ausgewählte Mitarbeiter, Leiter und Vorstandsmitglieder jährliche Bonizahlungen gegönnt haben, die Bonizahlungen waren dabei nicht vertraglich fixiert, aber an Zielvereinbarungen oder Leistungen gekoppelt. Die Auszahlung erfolgte jährlich zuzüglich zum 13.Gehalt im Dezember. Die Bonizahlungen waren nicht transparent.

Aus der Aussage des Zeugen Rene Straten, des ehemaligen Geschäftsführers für Personal und Finanzen, ergibt sich, dass der FN jährlich unter anderem durch Corona Einnahmen wegbrachen und höhere Kosten durch neue IT-Systeme entstanden. Aufgrund dessen wurden Reserven in Form von Wertpapieren nach und nach aufgelöst, um laufende Kosten zu begleichen. Auch in diesen Jahren erfolgten dennoch erhebliche Bonizahlungen. Der Zeuge habe angeregt, das Bonisystem abzuschaffen, was durch die Beschuldigten Lauterbach und den Zeugen Dr. Dennis Peiler jedoch verneint worden war.

Die Boni für Leiter und Vorstandsmitglieder wurden zwischen den Beschuldigten Lauterbach, Erbel und Ziegler besprochen. Der Betriebsrat habe bereits moniert, dass nur die Boni für die Mitarbeiter durch den Betriebsrat bestätigt worden seien. Aber die Boni für die Leiter hätten durch den Betriebsrat bestätigt werden müssen. Dem Zeugen Straten wurde als Geschäftsführer Personal und Finanzen vom Beschuldigtern Lauterbach lediglich ein Din 4-Zettel übergeben mit der Bitte, diesen an die Buchhaltung zur Auszahlung weiterzugeben. Er habe sich dann über das nicht transparente Verhalten beschwert, da er als Geschäftsführer nicht eingebunden gewesen sei. Üblich seien Summen in Höhe von 90.000 Euro für ausgewählte Mitarbeiter gewesen (vor Corona höher), 80 bis 90.000 Euro für Abteilungsleiter und 80 bis 90.000 für Vorstandsmitglieder gewesen. Davon erhielten der Beschuldigte Lauterbach und Herr Dr. Peiler zusammen knapp 50.000 €.

Desweiteren waren Vorsorgeverträge für die bereits ausgeschiedenen Herren Dr. Hanfried Haring, Reinhardt Wendt und den Beschuldigten Reisloh sowie für die Beschuldigten Lauterbach und Mießner abgeschlossen worden. Dabei wurde bzw. wird durch die FN jährlich ein an die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente angepasster Betrag an eine Versicherung gezahlt, sodass mit Renteneintritt ca. 600.000 Euro zusätzlich zur betrieblichen und gesetzlichen Rente ausgezahlt werden.

Die Vorsorgeveträge seien nur den Beschuldigten Lauterbach, Mießner und den bereits ausgeschiedenen Beschuldugten Reisloh sowie den Herren Haring und Wendt bekannt. Der Zeuge Straten ist nur aufgrund seiner Position in Kenntnis über die bestehenden Verträge gekommen.

Aus den Zeugenaussagen ergibt sich der Verdacht einzelner Untreuehandlungen durch die Beschuldigten Lauterbach, Ziegler, Mießner und Reisloh zum Nachteil der FN.

Durch die erfolgte Durchsuchung erhofft sich die Staatsanwaltschaft Beweismaterial gefunden zu haben, u.a. Verträge, Protokolle, Bonizahlungen, Schriftstücke, Personalakten, Tabellen über Bonizahlungen, Interne E-Mailpostfächer der Beschuldigten, Buchhaltungsunterlagen und Speicherdaten, miotgenommen wurden auch Handys, Tablets, Smartphones und SD-Karten.

Dazu ein Bericht der FN:

Im Rahmen einer staatsanwaltlichen Untersuchung, die Verdachtsmomente aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität betrifft, fanden heute bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf Durchsuchungsmaßnahmen statt, die sich auf einzelne Führungspersonen der FN beziehen. Der Verdacht richtet sich jedoch nicht gegen die FN als solches. Die FN kooperiert in vollem Umfang mit den Ermittlungsbehörden und stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Der Geschäftsbetrieb geht uneingeschränkt weiter.

 

 

 

 


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