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Wie ein Reitboden beschaffen sein soll - und wie eben nicht... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: fn-press/ DL   
Montag, 10. Januar 2022 um 17:54

Warendorf. Seit Jahren wurde das Thema Reitplatzböden ziemlich gumiartig gehalten, jetzt kam ein Papier heraus, das Hilfestellung gibt über das, welcher Boden erlaubt, und welcher aus Gründen des Umweltschutzes verboten ist.

 

Sand, Holzspäne oder doch lieber eine Mischung mit synthetischen Materialien, wie soll es sein? - war früher, nun heißt es: so darf es sein oder auch nicht. Bei der Wahl des richtigen Reitbodens stellt sich nicht nur die Frage nach Nutzungszweck und Funktionalität, sondern auch nach Aspekten wie Nachhaltigkeit, Umwelt- und Verbraucherschutz. Fällt die Wahl auf einen synthetischen Reitboden, müssen sich Reitplatzbetreiber damit beschäftigen, ob Auswirkungen auf die Umwelt damit verbunden sind und wie der Boden später fachgerecht entsorgt werden kann. Bisher gab es für die Verwendung von Kunststoffen in Reitböden keine genauen Anforderungen. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sowie die Landespferdesportverbände Westfalen und Rheinland begrüßen deshalb, dass nun ein Arbeitsblatt vorliegt, das Vereinen und Betrieben eine wichtige Hilfestellung für die umweltfachliche Bewertung etwaiger Schadstoffe und Mikroplastik sowie die abfallrechtliche Einstufung gibt. An der Erstellung des Arbeitsblatts haben Reitplatzfirmen, Materialproduzenten und Verbände unter der Führung des NRW-Landesamtes für Natur,- Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) mitgewirkt.

Das Arbeitsblatt richtet sich an Besitzer und Betreiber von Reitplätzen im Freien sowie in Hallen, die zukünftig Reitplätze neu anlegen oder bestehende Reitplätze sanieren und dabei kunststoffhaltige Tretschichten einsetzen möchten. Auch bei der Pflege bestehender kunststoffhaltiger Tretschichten sollen in Zukunft die Anforderungen des Arbeitsblattes an die dabei neu verwendeten Kunststoffmaterialien berücksichtigt werden. Außerdem wendet sich das Arbeitsblatt an Hersteller und Lieferanten von Kunststoffmaterialien zur Nutzung in Tretschichten sowie an Reitplatzbauer, die kunststoffhaltige Tretschichten auf Reitplätzen einbauen.

Das Arbeitsblatt beschreibt konkrete Anforderungen an Kunststoffmaterialien, die für Tretschichten auf Reitplätzen verwendet werden sollen, mit Blick auf die Freisetzung von Chemikalien in Boden und Grundwasser. Darüber hinaus bietet es eine abfallrechtliche Einordnung dieser Kunststoffmaterialien und beschreibt die Entsorgungsmöglichkeiten der kunststoffhaltigen Tretschicht nach Gebrauch. Diese Themen betreffen sowohl Sand-Kunststoffgemische als auch vollsynthetische Tretschichten, z.B. aus aufbereiteten Teppichresten. In einem separaten Hintergrundpapier wird erläutert, wie die im Arbeitsblatt 53 festgelegten Beurteilungs- und Orientierungswerte hinsichtlich der Chemikalienfreisetzung durch Nutzung von Kunststoffmaterialien als Tretschicht abgeleitet worden sind. Die Entscheidung für geeignete Materialien zur Herstellung von Tretschichten umfasst viele Aspekte. Das LANUV-Arbeitsblatt 53 sowie das Hintergrundpapier stellen dafür die fachlichen Grundlagen mit Blick auf den Umweltschutz in NRW bereit. Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Arbeitsblatt

 

 

 


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