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Streitfall um Besitz eines Embryofohlens aus der berühmten Stute Weihegold OLD... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig/ BGH   
Freitag, 10. Januar 2020 um 18:35

Isabell Werth auf Weihegold OLD, um ein Fohlen der Stute geht es vor dem BGH im nächsten Monat

(Foto: Kalle Frieler)

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im nächsten Monat einen möglicherweise richtungweisenden Fall zu behandeln, nämlich den: Wer ist Besitzer eines Embryofohlens, und das aus der berühmten Stute namens Weihegold OLD…

 

„Zur Verhandlung kommt“, wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs Karlsruhe herausgibt, am 20, Februar um 10.00 Uhr, Saal N004, „in Sachen III ZR 55/19 Züchtergemeinschaft für ein Fohlen, das genetisch von einer hochklassigen Dressurstute abstammt, jedoch von einer anderen Stute ausgetragen wurde“. Zu entscheiden hat der Zivilsenat über die Frage, wer in den Lebenspapieren eines Fohlens als Züchter einzutragen ist, wenn der genetischen Mutterstute die befruchtete Einzelle entnommen und einer anderen, in abweichendem Eigentum stehenden Stute eingepflanzt wurde, die das Fohlen ausgetragen hat.

In verständliches Deutsch übersetzt: Durch Embryotransfer wurde einer Leihmutter ein befruchtetes Ei einer anderen Stute eingepflanzt, die ein gesundes Fohlen brachte. Wer wird nun als Züchter in die Besitzerurkunde eingetragen -  dem die Stute gehört, der das befruchtete Ei entnommen wurde, oder dem, der im Besitz der Ammenstute ist, zumal darüber eine Vereinbarung abgeschlossen worden war.

Seit über 40 Jahren Embryotransfer-Verfahren

Alles begann in der Zucht von Kühen und Schafen. Die raschere Vermehrung des Bestandes. Als Erster in Europa fing 1980 mit Kühen der Niederländer Ton Vullers aus Maria Hoop hinter der deutschen Grenze,  unweit von Aachen, damit an. Der Viehzüchter ließ von normalen Kühen beispielsweise die Embryos von Wagyu-Kälbern austragen. Dabei kam er auf die Idee, „warum nicht auch Embryotransfer bei Pferden“. Die Kühe hat Vullers längst abgeschafft, er wechselte in die nicht gerade natürliche Pferdevermehrung und wurde auf diesem Gebiet in Europa bahnbrechend. 2003 eröffnete er das bis dahin erste „Embryo Transfer Centre“ in Europa für Warmblupferde. Ein befruchtetes Ei wird einer Stute entnommen und einer Amme in die Gebärmutter eingepflanzt. „Doch die Schwierigkeit lag darin, für die Mutterstute eine andere Stute im gleichen Empfänglichkeitszustand parat zu haben, alles musste synchron ablaufen. Daran scheiterte meist das Vorhaben“, sagt Vullers (63). Doch in Zusammenarbeit mit Veterinären  gelang es ihm, winzige Embryos einzufrieren. Die später aufgetaute Eizelle wurde einer rossigen Stute zur gegebenen Zeit implantiert, das Risiko einer Erkrankung war damit fast ausgeschlossen.

Der geschäftstüchtige Niederländer fand von Anfang an vor allem bei jenen ein überaus positives Echo, deren wertvolle Stuten beispielsweise Probleme mit der Gebärmutter aufweisen, noch aufnehmen können, aber kein Fohlen auszutragen vermögen. Wertvolles Gen-Material kann auch gerettet werden, dass einer Stute nach einem tödlich verlaufenen Unfall oder Eingehen aufgrund des Alters die Gebärmutter nachträglich entnommen wird, „innerhalb eines halben Tages sollte dann die Gebärmutter uns jedoch gebracht werden“, sagt Ton Vullers. Ein besonderer Coup gelang ihm, seinen Mitarbeitern und verschiedenen  Veterinären 2006 bei der schon 19-Jährigen Holsteiner Stute Covergirl, der einzigen Vollschwester des bekannten Vererbers Carthago Z.  Covergirl, die sechs Jahre lang nicht aufnahm, wurde in Maria Hoop über Ammen gleich "Mutter" von fünf Stutfohlen der Väter Corland (drei), Chigago und Numero Uno.

Vertrag um Weihegold OLD…

Wer die Besitzerpapiere eines Pferdes besitzt, ist auch Eigentümer. Und darum geht es im Verfahren zwischen der Klägerin und Eigentümerin der nun 15-jährigen unter Isabell Werth hoch erfolgreichen Rappstute Weihegold OLD und des Eigners einer Amme, die 2013 ein Fohlen von Weihegold austrug. Die Klägerin brachte, so im Schriftsatz zu lesen, die Stute 2011 auf den Hof des Beklagten und vereinbarte mit ihm, dass das Pferd von ihm zur Grand Prix-Reife ausgebildet werden solle. Der Beklagte übernahm die Kosten für Pflege, Unterbringung und Beritt. Im Gegenzug räumte die Klägerin ihm das Recht ein, alle ein bis zwei Jahre einen Embryo aus Weihegold zu entnehmen, um hierdurch Fohlen zu gewinnen.

2012 wurde Weihegold vom Hengst Apache besamt, nach zwölf Tagen ließ der Beklagte die befruchtete Eizelle entnehmen und einer in seinem Eigentum befindlichen Stute einsetzen. 2013 gebar diese Stute ein Fohlen. Auf Veranlassung des Beklagten stellte der Beklagte als Geschäftsführer des vereinsrechtlich organisierten Verbandes von Pferdezüchtern für das Fohlen einen Equidenpass und eine Eigentumsurkunde aus. In beiden Papieren ist der Beklagte als Züchter eingetragen.

Die Klägerin macht geltend, nicht der Beklagte, sondern sie als Eigentümerin der genetischen Mutterstute sei die Züchterin des Fohlens. Sie fordert, die ausgestellten Papiere einzuziehen und unbrauchbar zu machen.

Vor dem Landgericht Münster ist die Klägerin im Mai 2018 (010 O 197/16) und vor dem Oberlandesgericht Hamm im April 2019 (I-5 U 56/18) gescheitert. 

 


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