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Achtung: Neue Chemikalienverordnung betrifft auch den Reitsport PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: DOSB/Dieter Ludwig   
Samstag, 30. Mai 2020 um 18:11

Frankfurt/ Main. Im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH sollen alle Verwendungen dieser Stoffe, die nicht als „gesamtgesellschaftlich unabdingbar“ gelten, künftig verboten werden. Das könnte auch einigen Reitstallbesitzern und Turnierveranstaltern wegen ihrer Böden z.B. Kopfzerbrechen bereiten…

 

Tierarzt Dr. Peter Cronau hält in seinem Buch „Pferdesport – wohin?“ fest auf Seite 113: „Man versündigt sich nirgendwo so sehr gegen das Pferd wie beim Boden.“ Und wenn vor über 20 Jahren über den Boden bei Turnieren gemault oder gar rebelliert wurde, war der Ulmer Hermann Duckek nicht engagiert worden. Der schwäbische Tüftler und Reitlehrer Hermann Duckek, der plötzlich 2001 im Alter von 65 Jahren starb, galt weltweit als der „Bodenpapst“. So war er unter anderem von 1976 bis 2000 für die Plätze bei Olympia für Dressur und Springen fünfmal verantwortlich, bei Weltmeisterschaften von 1974 bis 1998 gar siebenmal. Kaum jemand wie er machte sich damals solche Gedanken für den geeigneten unterschiedlichen Belag für Springreiter oder die Künstler in Frack und Zylinder. Seine Grundregeln, nach der ein Platz aufgebaut sein sollte: „Zunächst eine Drainage anlegen, damit das Wasser abfließen kann bei möglichem Regen oder bei künstlicher Bewässerung, darauf eine 30 cm dicke Füllschicht aus wasserdurchlässigem Asphalt, darauf Steinmehl und dann die Tretschicht aus trittsicherem und elastischem Sand.“  Er suchte damals immer weiter nach Möglichkeiten, so kehrte er mal aus Mexiko zurück mit Mehl von gemahlenen Kankteen. Er verrührte alles mit Wasser, steckte einen Löffel hinein – nach kurzer Zeit blieb der Löffel in der gummiartigen Mixtur stehen. Dann kam ihm für die ersten Weltreiterspiele 1990 in Stockholm die Idee, Fiberglas mit Sand zu mischen. Doch dafür musste der Boden fast permanent und auch noch teuer bewässert werden, sonst flogen die Fiberglasflocken wie Bettfedern weg. An Fiberglas blieben nur wenige Veranstalter hängen.

Experimentiert wurde überall. Nicht zuletzt auch mit geschredderten Stromkabeln. Was aber nicht gerade dem Umweltgedanken frönte. Inzwischen ist man zurück zur Natur. Mehrere europäische Chemikalienbehörden arbeiten derzeit an einem Vorschlag für ein umfassendes Verbot von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS bzw. PFC). Dies könnte auch den Sport betreffen. Im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH sollen alle Verwendungen dieser Stoffe, die nicht als „gesamtgesellschaftlich unabdingbar“ gelten, künftig verboten werden. Welche Verwendungen als solche gelten, können Unternehmen, die PFAS verwenden oder deren Produkte PFAS enthalten, bis zum 31. Juli 2020 den Behörden darlegen. Beteiligt sind Behörden in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden. PFAS sind in Alltagsgegenständen wie etwa Bratpfannen (Teflon), Sporttextilien oder Skiwachsen sowie in Feuerlöschschäumen, elektronischen Geräten, Schutzkleidung und Medizinprodukten enthalten, aber möglicherweise auch in Kunststoffrasenflächen.

So testeten die gemeinnützigen amerikanischen Organisationen, Public Employees for Environ-mental Responsibility und Ecology Center, 2019 Kunststoffrasen-Teppiche und fanden Hinweise auf das Vorhandensein von PFAC in dem Material. Sie entdeckten eine PFAS-Chemikalie in der Kunststoffrückseite einer neuen Kunststoffrasenprobe als auch von älterem, entsorgtem Kunststoffrasen. Sie testeten auch eine Reihe von Kunstrasenfaserproben („Halmen“) und stellten fest, dass diese alle Mengen an Fluor enthielten, die auf das Vorhandensein von PFAS hindeuten. Hier gibt es weitere Informationen.

Hochfluorierte PFAS-Verbindungen sind extrem langlebig in der Umwelt. Sie können zu dauerhaften Kontaminationen von Böden und des Grundwassers führen und in Lebensmittel übertreten. Die Behörden benötigen möglichst vollständige Informationen über diese Stoffe und mögliche Ersatzstoffe, um zu beurteilen, welche Verwendungen der PFAS von einem generellen Verbot ausgenommen werden sollten. Für vier PFAS-Verbindungen erarbeitet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) derzeit einen so genannten „Tolerable Weekly Intake“ (TWI). Dieser Wert gibt an, welche Menge eines Stoffes bzw. einer Gruppe von Stoffen wöchentlich durch Lebensmittel aufgenommen werden kann, ohne dass diese Aufnahme gesundheitlich bedenklich ist. Auf Basis der EFSA-Stellungnahme wird es auf EU-Ebene auch zu Verhandlungen über PFAS-Grenzwerte („Höchstgehalte“) für Lebensmittel kommen.

Neben Unternehmen können auch Forschungsinstitutionen und NGOs sowie Bürger*innen an der Befragung teilnehmen. Nähere Informationen zur Teilnahme an der Befragung gibt es auf der Website der deutschen Bundesstelle für Chemikalien.

 


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