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Tierarzt wegen Tierquälerei verurteilt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: DL   
Montag, 20. September 2010 um 15:18

 

Winterhur. Der Schweizer Tierarzt und Reitlehrer Jörg B. wurde vom Bezirksgericht Winterthur für schuldig befunden, den Tod eines Ponys vorsätzlich verursacht zu haben.

 

Vorgefallen war Folgendes: Vor drei Jahren sollte das elfjährige Polopony Karioka zu einem Reitpferd umfunktioniert werden. Der 56 Jahre alte Reitlehrer befahl einem Lehrling, das Pony mit Schlaufzügeln auszubinden. Dagegen wehrte sich Karioka heftig und stieg mehrmals, stürzte auch. Eine zweite Auszubildende wurde gerufen, die das Pferd an einem Strick in der Halle führen sollte, die Schlaufzügel wurden noch enger verschnallt. Wieder stieg das Pony. Es hatte wegen der starken Fixierung des Kopfes und Halses keine Chance, sich auszubalancieren. Karioka verlor das Gleichgewicht, überschlug sich nach hinten und zog sich einen Schädelbruch zu. Das Pferd wurde anschließend mehrere Stunden in der Halle liegen gelassen. Ein am Abend heran gerufener Bezirkstierarzt ließ die Stute in die Züricher Tierklinik bringen, wo sie eingeschläfert werden musste.

Die Staatsanwältin sprach von Machtdemonstration gegenüber einem schwachen Lebewesen und fehlender Empathie des Reitlehrers. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich B. der Misshandlung gemäß Tierschutzgesetz schuldig gemacht habe.

Jörg B. wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Franken verurteilt, außerdem zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Sollte er in dieser Zeit gegen das Tierschutz verstoßen, wird eine Strafe in Höhe von 21.000 Franken, rund 16.000 Euro, fällig.

Der Lehrling, der die Anweisungen des Reitlehrer ausführte, wurde vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz freigesprochen.

 


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