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CAS-Freispruch für Scheich mehr als anrüchig... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig/ Dr. Peter Cronau   
Montag, 17. Mai 2021 um 14:20

Wassenberg. Wegen Tierquälerei seines Distanzpferdes wird ein Scheich der Vereinigten Arabischen Emeritae von der juristischen Abteilung des Weltverbandes (FEI) zu einer Geldstrafe und einer 20-jährigen Startsperre verurteilt – doch der Internationale Gerichtshof CAS hebt das Urteil auf. Niemand in den verschiedenen Föderationen erhebt laut die Stimme dagegen, vor allem wegen der Begründung des Court of Arbitration for Sport, CAS  - doch der international bekannte Veterinär Dr. Peter F. Cronau spricht in einem Kommentar von einem Skandal für die FEI und den CAS…

 

 

Nachdem der Distanzreiter Scheich Abdul Aziz Bin Faisal Al Qasimi (Vereinigte Arabische Emirate) im letzten Jahr vom FEI-Tribunal wegen Pferdemisshandlung und verbotener Medikation zu einer 20-jährigen Sperre und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden war, rief der Verurteilte wie erwartet den höchsten sportlichen Gerichtshof CAS in Lausanne an – und CAS hob das Urteil komplett auf. Die Misshandlung des Pferdes Castlebar Contraband  wäre nicht einwandfrei nachgewiesen worden, heißt es.

Begründet wurde das FEI-Urteil gegen den Scheich nach einer Verhandlungsdauer von vier Jahren damit, beim Wettbewerb über 160 km in Fontainebleau am 15. Oktober 2016 habe der Araber den zehnjährigen in Holland gezogenen Wallach zu Tode geritten. Nach einem offenen Bruch des rechten Vorderlaufs musste der Schimmel noch während der Konkurrenz eingeschläfert werden. Wie die Dopingprobe ergab, hatte das Pferd das Medikament Xylazin im Blut. Mit diesem im Wettbewerb unerlaubten Beruhigungsmittel werden Schutzfunktionen bei Schmerzen überdeckt, wie Übermüdung zum Beispiel, was letzten Endes zum Übermüdungsbruch des Vorderbeins von Castlebar Contraband führte. Bis zum 2. Juni 2040 wäre Abdul Aziz Bin Faisal Qasimi von offiziellen Wettbewerben ausgeschlossen gewesen, mit dann 50 Jahren hätte er wieder weitermachen können.

Das Medikament Xylazin, das als Beruhigungsmittel, Analgetikum und Muskelrelaxans verwendet wird, ist dafür bekannt, dass die Substanz rasch aus dem Körper ausgeschieden wird. Das Medikament wird gerne bei Distanzreitern illegalerweise verwendet, um die Herzfrequenz zu senken.

Der Obduktionsbericht zeigte überdies mehrere Gewebeverletzungen der Haut mit einer sehr zielgerichteten Position, was auf mehrere Injektionen unmittelbar vor dem Tod des Pferdes hinwies. Nach Ansicht der FEI führte diese Desensibilisierung in Kombination mit Arthrose im rechten vorderen Fesselgelenk zu Stressfrakturen, die letztendlich die katastrophale Verletzung verursachten.

In seinem Bericht sowohl für das FEI-Tribunal als auch für das CAS-Verfahren erklärte FEI-Veterinärdirektor Dr. Göran Åkerström, dass Nervenblockaden die „sehr grundlegende Schutzfunktion der Empfindlichkeit“ aufheben und das Risiko einer katastrophalen Verletzung erhöhen. Dies ist besonders relevant für Frakturen, die auf Knochenermüdung (Stressfrakturen) zurückzuführen sind, da ein Pferd unter dem Einfluss einer Substanz, welche die Nervenfunktion blockiert, keine Anzeichen von Schmerzen und daher auch keine Lahmheit zeigt. Das FEI-Tribunal akzeptierte die Erklärung der behandelnden Tierärztin, die das Pferd einschläfern musste, dass sie das Standardprotokoll befolgt hatte, das die Verwendung von Xylazin nicht beinhaltete – und widerlegte damit die Behauptung des Rechtsteams des Angeklagten, dass Xylazin im Zuge des Einschläferns verwendet worden sei.

Doch CAS völlig anderer Ansicht

Doch dies beurteilte das CAS-Gremium grundsätzlich anders – und stellte in seiner Entscheidung fest, dass weder der Reiter noch dessen Tierarzt die angebliche Knochenermüdung des Pferdes feststellen konnten. Trotz umfangreicher veterinärmedizinischer Indizien, die von der FEI und ihren Sachverständigen vorgelegt wurden, erklärte CAS, dass es keinen Beweis dafür gäbe, dass das Pferd im Wettbewerb nervenblockiert oder auf sonstige Weise abnormal desensibilisiert gewesen wäre.

Die CAS-Richter betonten außerdem, dass das Pferd am Tag vor der Veranstaltung die Pferdeinspektion bestanden und während des Wettbewerbs auch die Veterinärkontrollen an den Vet-Gates ohne Reklamationen passiert hätte – und daher nicht als „nicht wettbewerbsfähig“ eingestuft werden konnte. Das Gremium entschied, dass die FEI nicht nachgewiesen hätte, dass der Reiter auf einem erschöpften, lahmen oder verletzten Pferd angetreten wäre oder „eine Handlung oder Unterlassung begangen hatte, die einem Pferd Schmerzen oder unnötige Beschwerden verursacht oder wahrscheinlich verursacht hat“.

Infolgedessen stellte das CAS-Gremium fest, dass der Reiter keinen Verstoß gegen Artikel 142 Absatz 1 der Allgemeinen FEI-Bestimmungen begangen hätte und daher keine Sanktionen für die Misshandlung eines Pferdes verhängt werden könne. Das Gremium entschied, dass alle vom FEI-Tribunal verhängten Feststellungen und Sanktionen „unbegründet“ seien, und ordnete an, sie aufzuheben. Das CAS-Gremium wörtlich: „Zwar können Indizienbeweise einen gewisse Aussagekraft haben, doch bleibt die Tatsache bestehen, dass in einem Fall wie dem vorliegenden schwerwiegende Vorwürfe des Missbrauchs von Pferden bestehen, die, falls nachgewiesen, schwere Sanktionen für die betroffene Partei nach sich ziehen können. Daher müssen schlüssige Beweise vorliegen, die die Begehung des mutmaßlichen Regelverstoßes belegen.“

Die FEI zeigte sich über die Aufhebung des Urteils enttäuscht, aber auch mehr als hilflos. Generalsekretärin Sabrina Ibáñez meinte, CAS habe klar gemacht, die substantiellen Beweise für die Verurteilung des Scheichs hätten nicht ausgereicht, Misshandlungen von Pferden würden weiterhin streng verfolgt und die Täter vor Gericht gestellt – mit unwiderlegbaren Beweisen.

Dr. Peter Cronau spricht von einem Skandal

 

 

(Foto: privat)

Dr. Peter Cronau (rechts auf dem Foto) als Mannschafts-Tierarzt auf The Freak und Hafemeister-Pfleger „Karlchen“ auf Orchidee in der Stallgasse vor dem "Spazierenreiten" während der Olympischen Spiele in Seoul 1988. Beide Pferde gehörten Dieter Hafemeister. Der Berliner Unternehmer (gestorben am 28.April 1996) stellte für den Preis der Nationen seinen als Ersatzpferd nominierten Wallach The Freak Ludger Beerbaum zur Verfügung, dessen Wallach Landlord wegen Erkrankung ausfiel. Die Equipe in der Besetzung Dirk Hafemeister (gestorben mit 59 am 31.August 2017) auf Orchidee, Franke Sloothaak auf Walzerkönig, Ludger Beerbaum auf The Freak und Wolfgang Brinkmann auf  Pikeur Pedro gewann am 28. September 1988  die Goldmedaille.

 

Eine ganz andere Ansicht vertritt der früher international in vielen Gremien angesiedelte Veterinär Dr. Peteer F.Cronau. Er sagt: „Es ist kein Geheimnis, dass Sporturteile nicht immer den Tatsachen und den wahren Hintergründen entsprechen. Das Mindeste, was man von einem Gericht erwarten kann, ist die Unabhängigkeit. Vieles ist über den CAS schon geschrieben worden. Der Fokus richtet sich vor allem auf die Zusammenstellung der Richter. Diese werden von den Nationalen Föderationen in Kooperation mit der Schweizer Justiz benannt. Im vorliegenden Fall wirkten als Richter José J. Pinto, ein ehemaliger Fußballspieler und Torwart des CF Barcelona, und Dr. János Katona, ein Rechtsanwalt aus Budapest, der in Sachen Pferdeproblemen wahrlich keine Erfahrung zu verzeichnen hat.

Entgegen der Aussage des CAS ist die Substanz „Xylazin“ sehr wohl als Sedativum, Muskelrelaxans und Analgetikum für das Pferd zugelassen. Der Wirkstoff ist in Deutschland in 19 unterschiedlichen Präparaten enthalten und vor allem unter dem Namen „Rompun®“ bekannt. Also, es existiert eine offizielle Zulassung für die Substanz „Xylazin“. In keiner Beschreibung ist als eine Indikation „Euthanasie“ erwähnt.

Die Obduktion zeigte das Vorhandensein mehrerer Injektionen unmittelbar vor dem Tod des Pferdes auf. Die Auffassung des CAS, dass das Xylazin keinen Beweis dafür gab, dass das Pferd nervenblockiert oder auf sonstige Weise desensibilisiert war, ist falsch und schlichtweg skandalös.

Allein das Setzen einer Nadel ist ein Verstoß gegen das Antidoping-Reglement, und die Applikation des Wirkstoffs Xylazin innerhalb eines Wettbewerbs ebenso.

Wenn dann Richter, die in ihrem Zivilberuf als Rechtsanwälte arbeiten, über die Gesundheit und das Wohlergehen der Kreatur Pferd entscheiden und auch Recht  sprechen, dann würde ein Schullehrer in der Hauptschule das als `Thema verfehlt` einstufen müssen.

Die Auswahl der Juroren der über 300 Richter beinhaltenden Liste ist der erste Skandal. Das letztinstanzliche Urteil des CAS stellt folgenschwer die zweite Schande dar. Wenn eine Sportorganisation und deren Gerichtsbarkeit nicht in der Lage ist, den Sport und dessen Reglement entsprechend zu kontrollieren, dann müssen neben der verantwortlichen Person (responsable person) auch betreffende Organe (FEI, CAS) schlicht und einfach ebenfalls disqualifiziert werden.

 

In diesem Falle ging es um das Distanzpferd Contraband. Um den Wettbewerbszeitpunkt herum hatte das Pferd innerhalb von vier Monaten zehnmal mehrere Injektionen erhalten, um – wörtlich in der Urteilsbegründung – Schmerzen zu reduzieren (allevate pain). Wer eine solche unglaubliche Serie nicht erkennt und sanktioniert, ist fehl am Platze. Wer dieses bigotte Verhalten realisieren will, dem rate ich, den `Code of Conduct` der Veterinary Regulations FEI  in die Hand zu nehmen, der alles schönredend beschreibt, um die Kreatur Pferd im Sport vor Doping und Manipulation zu schützen. Man ist versucht, den Inhalt als Worthülsen und gedankliches Styropor zu bezeichnen.

Zu meiner Zeit als Präsident des Veterinary Committees der FEI – 1990 bis 1998 - wurde folgender Passus in das Veterinärreglement eingebracht: Ein Pferd darf nur im Sport eingesetzt werden, wenn es sich im Naturzustand, also ohne irgendwelche Fremd-Substanzen, befindet (engl. under its natural abilities). Dieser Passus existiert nicht mehr, vielmehr hat man das Kriterium mit einer Aufweichung `fit to compete` bedacht.“

Skandalliste:

Auswahl der Richter im CAS (subjektiv)

Auswahl der Richter im vorliegenden Fall (ohne Pferdesportwissen)

CAS Urteil im Fall „Contraband“

FEI-Unfähigkeit, eigene Gesetzbarkeiten durchzusetzen

Stillhalteparole: nur nichts in die Öffentlichkeit bringen, schweigsam zur Tagesordnung übergehen

Völlig falsche Interpretation von Ausscheidungszeiten (Triamcinolon; Vetidata-Info: 56 Tage nach intraartikulärer Injektion; CAS-Urteil: Sieben Tage!!

Zur Person Dr. med. vet. Peter F. Cronau (78)

1964 - 1969 Studium der Veterinärmedizin an der Ludwig- Maximilian-Universität in

            München

1969 - 1971 Assistent an der Pferdeklinik Dr. med. vet. Dieter Breuer in München-Riem

1971    und 1972

            Weiterbildung am New Bolton Centre, Delaware Equine Centre, USA

1971    AAEP Mitgliedschaft

1973    Gründung der Tierklinik Dr. Cronau in Wattenscheid

1975 - 2000 Mannschaftstierarzt der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

1984 - 1988 Mitglied des Veterinary Committee FEI (Fédération Equestre   

            Internationale)

1984 - 2000 Contact Veterinarian der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)

1980 - 1986 Tätigkeit als Honorar Professor an der Al- Fatah- Universität in Tripolis,

           Libyen

1990   Akademischer Ruf der Michigan State University, USA als Professor für

           Pferdechirurgie

1991   Akademischer Ruf der Justus- Liebig- Universität in Giessen für Pferdechirurgie

1995   Angebot vom Hongkong Racing Club als Chef-Veterinär

Olympische Spiele:

 

1972   München Assistent des Veterinär Komitees

1976   Montreal Mannschaftstierarzt der Deutschen und Spanischen Springreiter

1980   Rotterdam („Ersatz-Olympia wg. Boykott von Moskau) Mannschaftstierarzt

           der deutschen und spanischen Springreiter

1984   Los Angeles Mannschaftstierarzt der deutschen und spanischen Springreiter

1988   Seoul Mannschaftstierarzt der deutschen und spanischen Springreiter

1992   Barcelona Mannschaftstierarzt der deutschen, spanischen und schwedischen     

           Spring- und Dressurreiter und Foreign Veterinarian

Delegate

 

1996  Atlanta Foreign Veterinarian Delegate und Mannschaftstierarzt der deutschen  

          und Saudi Arabien Springreiter

2004  Athen Mannschaftstierarzt der japanischen und ägyptischen Springreiter

Weltreiterspiele:

1978  Aachen Präsident des Veterinär Komitees und Mannschaftstierarzt der deutschen   

          Springreiter

1982  Dublin Mannschaftstierarzt der deutschen Springreiter

1986  Aachen Mannschaftstierarzt der deutschen Springreiter

1990   Stockholm Mannschaftstierarzt der deutschen Springreiter

1994   Den Haag Mannschatstierarzt des deutschen, Spanischen und schwedischen

           Teams  und Foreign Veterinarian Delegate

1998   Rom Mannschaftstierarzt des deutschen Teams

2002   Jerez de la Frontera Mannschaftstierarzt des italienischen Teams

2006   Aachen Fachberater in der Vielseitigkeit und Mannschaftstierarzt (Europa) der  us-amerikanischen Dressurreiter (USEF)

Ehrungen:

 

1989  Spanish Award, Real Federacion Hipica Espaňola (RFHE) für besondere        

          Verdienste im  Pferdesport in Spanien

1997  Fairplay Trophy Reiter Revue bezüglich Antidoping

2002  Deutsches Reiterkreuz in Gold, Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) für besondere Verdienste im Pferdesport in Deutschland

 

2007 Übergabe der Tierklinik nach 35 Jahren an seinen Sohn Dr. Marc Cronau.

 


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