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Ordnungsstrafe gegen Beerbaum wird geprüft PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Offz/ DL   
Dienstag, 18. Januar 2022 um 20:18

Warendorf. Der deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) wurde das von RTL vor einigen Tagen ausgestrahlte Filmmaterial über angebliche Tierquälerei im Training von Olympiasieger Ludger Beerbaum ausgehändigt. Danach prüft nun die FN Ordnungsmaßnahmen gegen den deutschen Rekord-Nationen-Preisreiter.

Im Nachgang der Ausstrahlung eines Fernsehbeitrages über mutmaßliche Vorgänge auf der Reitanlage von Ludger Beerbaum hat der TV-Sender RTL der FN nun einen mehrminütigen Zusammenschnitt verschiedener Videosequenzen zur Verfügung gestellt. Bisher waren der FN nur bei einer Gelegenheit wenige Sekunden kurzer und verpixelter Szenen vorgeführt worden. Ort und beteiligte Personen waren nicht zu erkennen. Die FN hat den längeren, unverpixelten Zusammenschnitt nun dahingehend geprüft, ob die gezeigten Szenen der Beschreibung des Touchierens entsprechen, die in den Richtlinien für Reiten und Fahren Band 2 formuliert ist. „In einer ersten Bewertung der Szenen kommen wir zu dem Ergebnis, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen. Zum Beispiel ist eine Ausholbewegung zu sehen, bevor die Touchierstange die Pferdebeine berührt“, sagte Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Im Hinblick auf verbandliche Ordnungsverfahren prüft die FN nun weiter, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ergibt. In der LPO (§920 LPO) werden konkrete Handlungen beschrieben und nur diese können von der FN mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden. Neben der Frage, ob solche Handlungen vorliegen, wird auch untersucht, wer die handelnden Personen sind.

Für Ordnungsverfahren ist die Disziplinarkommission der FN zuständig. Die Disziplinarkommission ist ein ehrenamtliches Gremium, das mit unabhängigen Rechtsexperten besetzt ist. Am Ende eines Ordnungsverfahrens entscheidet die Disziplinarkommission darüber, ob ein Verstoß nachgewiesen wurde und ob eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wird. Eine Ordnungsmaßnahme kann zum Beispiel eine Geldstrafe oder ein Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren, also eine Sperre, sein.

Unabhängig vom verbandlichen Ordnungsverfahren sind staatliche Verfahren durch die Staatsanwaltschaft oder Veterinärbehörden wegen einer möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes. Die FN hat die Staatsanwaltschaft bereits in der vergangenen Woche auf den Fernsehbeitrag hingewiesen. In dem von RTL zur Verfügung gestellten Videomaterial sind auch Szenen von einem ländlichen Reitturnier zu sehen. Auch diese werden derzeit daraufhin überprüft, ob Ordnungsverfahren einzuleiten sind.

Dazu Ludger Beerbaum: „Ich begrüße die veröffentlichte erste Einordnung der FN zu den im RTL Beitrag vom 11. Januar geäußerten Anschuldigungen gegenüber meiner Person und meinem Stall. In der Aussage des Generalsekretärs der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Soenke Lauterbach, wird deutlich, dass sich die deutsche FN sehr differenziert mit den Originalaufnahmen auseinandersetzt und auf das nach meiner festen Überzeugung zu sehende Touchieren eingeht. Selbstverständlich werden wir aktiv auf unseren Fachverband zugehen, um auch von unserer Seite die Videoaufnahmen zu erläutern und zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Hierzu ist es notwendig, dass wir die Originalaufnahmen sichten können und nicht über redaktionell bearbeitete Szenen sprechen. Im Laufe der weiteren Beschäftigung mit dem Thema wird zu klären sein, wie eine endgültige Bewertung seitens des nationalen Verbandes ausfällt.“

 

 

 

 


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