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Der Fall Estermann wegen Tierquälerei geht weiter PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Florian Brauchli/ DL   
Freitag, 11. März 2022 um 15:12

Lausanne. Die seit sechs Jahren dauernden juristischen Verhandlungen wegen Tierquälerei gegen den Schweizer Springreiter Paul Estermann gehen weiter. Das in Lausanne ansäßige Bundesgericht als höchste Instanz des Landes hat den Fall wegen Formfehlers zurückverwiesen an das Kantonsgericht Luzern, wie die PferdeWoche berichtet.


Das Bundesgericht hat vergangene Woche im Fall Paul Estermann entschieden. Es hebt das Urteil des Kantonsgerichts wegen eines Formfehlers auf und weist es zu einer Neubeurteilung an das Kantonsgericht Luzern zurück. Das Kantonsgericht bestätigte mit dem Urteil vom 7. Januar 2021 das vorinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Willisau im Wesentlichen. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei für schuldig, begangen gegenüber Castlefield Eclipse am 28. April 2016 und rund eine Woche davor sowie gegenüber Lord Pepsi im Herbst 2015. Bezüglich zweier Vorfälle gegenüber Lord Pepsi im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 wird der Beschuldigte jedoch freigesprochen. Das Bundesgericht hat nun entschieden, das Urteil vom Januar 2021 wegen eines fehlerhaften Strafbefehls aufzuheben und weist es zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht Luzern zurück – also alles wieder auf Anfang.

Im heutigen Urteil gab das Bundesgericht Estermann Recht, dass der Strafbefehl, der zur Anklage nötig ist, nicht den Anforderungen entsprochen hat – eine rein formaljuristische Entscheidung. Über die Schuld oder Unschuld des Springreiters urteilten die drei Bundesrichter nicht.

Dem Antrag, Paul Estermann vollumfänglich freizusprechen, ging das Bundesgericht nicht ein. Auch die weiteren Punkte der Beschwerde des Springreiters wurden abgewiesen, so unter anderem, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt worden sei und dass keine weiteren Zeugen angehört worden seien. In der «Causa Estermann» ist also weiterhin kein Ende in Sicht …

In der Stellungnahme des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport ist zu lesen: „Somit liegt nach wie vor keine rechtskräftige Verurteilung vor und für den Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Der SVPS wird daher die Angelegenheit weiterverfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Maßnahmen treffen. Dies, gestützt auf die Reglemente des Schweizer Verbandes für Pferdesport (SVPS), aber erst nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung, da der zur Last gelegte Sachverhalt nicht an einer dem SVPS unterstellten Veranstaltung stattgefunden hat.“

Zur Vorgeschichte

Für das Kantonsgericht Luzern ist der Schweizer Springreiter Paul Estermann (57) der Tierquälerei für schuldig befunden wie bereits in zwei Verfahren davor. Er kann erneut in Berufung einlegen.

„Das Kantonsgericht bestätigt mit Urteil vom 7. Januar 2021 das vorinstanzliche Urteil im Wesentlichen. Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, begangen gegenüber dem Pferd "Castlefield Eclipse" am 28. April 2016 und rund eine Woche davor, sowie gegenüber Pferd "Lord Pepsi" im Herbst 2015.

Bezüglich zweier Vorfälle gegenüber dem Pferd "Lord Pepsi" im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 wird der Beschuldigte freigesprochen.

Das Kantonsgericht spricht eine bedingte Geldstrafe von 105 Tagessätzen aus. Zudem hat der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde den Parteien schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen und publizieren. Für den Beschuldigten gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.“

Die ersten juristischen Verfahren

Wie die Staatsanwaltschaft Sursee in einer Medienmitteilung publizierte, hatte sie den 56-jährigen Championatsreiter Paul Estermann wegen mehrmaliger Tierquälerei verurteilt. Die Untersuchungen dauerten zweieinhalb Jahre. Laut der Bouleverardzeitung „Blick“ sei der Beschuldigte nicht geständig gewesen. Er war bereits 1995 unangenehm aufgefallen. Estermann, zuletzt bei der Europameisterschaft in Rotterdam in der Schweizer Equipe, hat Widerspruch gegen den Strafbefehl erhoben. Der Fall wurde an das Bezirksgericht Sursee im Kanton Luzern verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung abgeschlossen. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte im April 2016 im heimischen Stall in Hildisrieden eine Stute – Castlefield Eclipse (d.Redaktion) - mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich heftig und übermäßig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug. Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in analoger Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Buße von 3600 Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen. Paul Estermann hat laut der Medienmitteilung gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Somit musste das Bezirksgericht Willisau (Kanton Luzern) den Fall neu untersuchen und beurteilen.

Im März 2017 publizierte «Blick» Fotos, die der ehemalige Pferdepfleger von Estermann, der Tscheche Zdenek Dusek, der Polizei als Beweis für die Tierquälerei eingereicht hatte. Auf diesen waren schwerwiegende Verletzungen zu erkennen. Da es sich bei einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz um ein Offizialdelikt handelte, nahm die zuständige Kantonspolizei auch ohne Klage Ermittlungen wegen «Verdacht auf Tierquälerei» auf.

Im August 2017 wurden die Ermittlungen abgeschlossen und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese hat nach Sichtung der Akten dann eine Strafuntersuchung eingeleitet. Die Untersuchung mit den entsprechenden Einvernahmen dauerten zwei Jahre.

Vorausgegangene Verhandlungen

Trotz Zeugenaussagen und Beweisfotos zeigte sich der Schweizer Springreiter Paul Estermann (57) bei der Berufungsverhandlung Mitte Dezember letzten Jahres weiter uneinsichtig und wollte die Verurteilung wegen Tierquälerei nicht akzeptieren. Er bestritt beim Kantonsgericht in Luzern erneut sämtliche Vorwürfe.

In der rund fünfstündigen Berufungsverhandlung wehrte er sich erneut gegen seine Verurteilung wegen Tierquälerei, obwohl Aussagen vorlagen von einem halben Dutzend Zeugen, des Berichts eines Tierarztes und Beweisfotos von zwei Quellen.

Nach Einschätzung der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Willisau, bewies dieses Material «zweifelsfrei», dass Olympiareiter Paul Estermann zwei Pferde misshandelt und sie dabei körperlich und in ihrer Würde verletzt hat. Estermann soll im April 2016 die Stute Castlefield Eclipse mit der Peitsche geschlagen haben bis Blut floss. Auch den inzwischen nach Brasilien verkauften Lord Pepsi hat er mehrfach geschlagen. Erstinstanzlich wurde der Springreiter deshalb wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt. Seine zwei wichtigsten Besitzer zogen darauf ihre Tiere von Estermann ab und er trat aus dem Nationalkader zurück.

Trotz der erdrückenden Beweislast legte Estermann ein Veto ein. In der Berufungsverhandlung bestritt er erneut sämtliche Tatvorwürfe und flüchtete sich in Schutzbehauptungen. „Es wurde von Seiten der Verteidigung mit harten Bandagen gefochten. Es wurde alles versucht, um Herrn Estermann ‘herauszuboxen’“, so der Staatsanwalt. Auf den Gebrauch der Gerte angesprochen, wählte Estermann seine Worte mit mehr Bedacht, verharmloste deren Einsatz aber weiterhin. Sein Verteidiger, der das Gericht zuvor mit Klagen gegen die Untersuchungsbehörde eingedeckt hatte, verlangte erneut einen Freispruch. Er präsentierte einen neuen Bericht des Stalltierarztes, der gemäß Staatsanwalt einem «Persilschein» gleichgekommen sei. Der Verteidiger versuchte, diverse Beweisverwertungsverbote geltend zu machen und Zeugen als unglaubwürdig darzustellen.

Der Staatsanwalt hingegen forderte nicht nur eine Bestätigung des Urteils vom November 2019 sondern eine Erhöhung des Strafmasses, weil „sich der Angeklagte in keiner Weise einsichtig oder reuig zeigt und ein solches Verhalten Konsequenzen haben muss“.

 

 

 


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