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Schenkelbrand bei Pferden soll verboten werden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: evw (fn-press)   
Freitag, 15. Oktober 2010 um 16:13

Warendorf (fn-press). Trotz fundierter Gegenargumenten von Experten soll der Schenkelbrand bei Pferden abgeschafft werden. Das beschloss der Bundesrat in Berlin - Enttäuschung der deutschen Züchter.

 

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag (15,10.2010)  beschlossen, den Schenkelbrand bei Pferden verbieten zu lassen und ist damit einem Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gefolgt. Die Bundesregierung hat jetzt den Auftrag, das Tierschutzgesetz entsprechend zu ändern.

 

„Wir sind sehr enttäuscht über diese Entscheidung. Ein über Jahre gut funktionierendes System zur Kennzeichnung von Pferden wurde einfach so weggewischt. Den Argumenten der organisierten Pferdezucht wurde überhaupt keine Beachtung geschenkt“, sagte Theodor Leuchten (Ratingen), Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht und des Rheinischen Pferdestammbuchs. Die Zuchtverbände haben seit Jahren für die Erhaltung der Kennzeichnung durch den Schenkelbrand gekämpft.

 

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Zuchtorganisationen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass sich weder der Brennvorgang noch die Brandwunde als „erhebliche“ Schmerzen im Sinne des Deutschen Tierschutzgesetzes einstufen lassen. So wurden über Jahre immer wieder Gespräche mit Staatsekretären, den Tierseuchenreferenten von Bund und Ländern und den Landwirtschaftsministern der Länder geführt. Auch der Versuch, Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner zu überzeugen, scheiterte.

 

 „Die Kennzeichnung ist seit fünf Jahren ein Dauerthema. Wir hatten bei der Europäischen Union (EU) erreicht, dass unser bewährtes System mit Schenkelbrand und Pass als alleinige Kennzeichnung möglich wäre. Bei der Umsetzung in eine nationale Verordnung zeigte sich dann, dass der Druck aus den Ländern so hoch war, dass trotz der Möglichkeit in der EU-Verordnung der Transponder dennoch kommen würde,“ blickte Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereiches Zucht zurück. Seit Anfang März 2010 ist die neue Viehverkehrsverordnung in Kraft. Jetzt müssen Fohlen und Zuchtpferde der FN-Mitgliedszuchtorganisationen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Die zusätzliche Kennzeichnung durch den Schenkelbrand, war in der Begründung zur Viehverkehrsverordnung allerdings zugesichert worden und jetzt – nur wenige Monate später – doch abgeschafft.  „Das Vertrauen in die Politik und in die Landesregierungen ist jetzt natürlich weg. Insbesondere auch, weil ein eindeutiges und sicheres Verfahren mit dem Schenkelbrand durch ein nicht weltweit nachhaltiges Transponder-System ersetzt werden soll“, sagte Leuchten. Die Vertreter der FN-Mitgliedszuchtverbände werden sich jetzt darüber informieren, ob und welche weiteren Schritte gegen die Umsetzung dieses Antrags noch möglich sind.           

 


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