Pferdequäler Estermann kann weiter starten... |
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Geschrieben von: offz/ DL
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Freitag, 24. Februar 2023 um 15:03 |
Bern. Der wegen Tierquälerei von Pferden von einem ordentlichen Gericht verurteilte Schweizer Springreiter Paul Estermann kann weiter auf Turnieren starten – die juristische Kommission hat eine vorläufige Sperre abgelehnt...
Die Sanktionskommission (SAKO) des Schweizer Verbandes für Pferdesport (SVPS) hat den Antrag des SVPS-Vorstands, den wegen Tierschutzvergehens rechtskräftig verurteilen Springreiter Paul Estermann vorläufig und bis zum Vorliegen eines definitiven Sanktionsentscheids zu sperren, abgelehnt. Sie argumentiert, die Dringlichkeit sei nicht gegeben. Der Vorstand des SVPS beantragte Anfang Januar 2023 nach der rechtskräftigen Verurteilung von Paul Estermann, den Athleten vorläufig zu sperren und ihn somit von allen dem SVPS reglementarisch unterstellten Veranstaltungen auszuschließen sowie einem allfälligen Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Sanktionskommission (SAKO) des SVPS hat den Antrag des Vorstandes nun jedoch abgelehnt. Sie begründet ihren Entscheid vor allem damit, dass keine zeitliche Dringlichkeit bestehe, da die Causa bereits seit dem Jahr 2017 bekannt sei und voraussichtlich im März mit einem SAKO-Entscheid zu rechnen sei. Der Vorstand des SVPS ist enttäuscht über den Entscheid der SAKO: «Ich schätze die Anstrengungen der SAKO, die gegen den fehlbaren Reiter eine Untersuchung eröffnet hat und ihren Entscheid zeitnah fällen wird. Dennoch bedaure ich es sehr, dass die SAKO eine zeitliche Dringlichkeit in dieser Sache in Abrede stellt und eine vorläufige Sperre als nicht verhältnismäßig ansieht», erklärt SVPS-Präsident Damian Müller im Namen des Vorstandes. Auf das ordentliche SAKO-Verfahren gegen Paul Estermann hat die Ablehnung der vorläufigen Sperre keinen direkten Einfluss. Das entsprechende Urteil der SAKO wird noch in diesem Frühling erwartet. Wird dieses Urteil von Paul Estermann an das Verbandsgericht weitergezogen, ist im Sommer 2023 mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen.
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