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Antwort auf Kommentar von Thomas Hartwig zu GOT PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Peter F. Cronau/ DL   
Mittwoch, 15. März 2023 um 17:48

Argenbühl. "Wir leben in einer Demokratie, wo Meinungsfreiheit bzw Meinungsäußerungsfreiheit nicht nur ein verbrieftes Recht der Freiheit bedeutet, sondern auch ungehindert verbreitet werden darf. So sehe ich auch das Schreiben von Thomas Hartwig in Ludwigs-Pferdewelten zum Thema GOT, Gebührenordnung für Tierärzte, unter dem Titel: `Von einem, der sich öffentlich geschockt zeigte...`. Es liegt auf der Hand, dass der Inhalt seiner Anmerkungen zu einem Kommentar aus purer tierärztlichen Sicht erfordert. Diesem Anliegen möchte ich im Folgenden nachkommen", so Dr. Peter F. Cronau:

  1. Zitat: Warum es eine GOT in Deutschland gibt, ist mir schleierhaft, da dieses Zwangsinstrument in vielen anderen Länder Europas nicht existiert.

Ich zitiere nur ein Beispiel aus dem Mutterland es Pferdes England: bzw. der EU: unter EU Directive/123/EC: „Veterinary surgeons must (among others) give informartion such as the price of service and if an exact price cannot be given, the method of calculating the price must be declared. Unter www. Animaltrust.org.uk können die Preise für Behandlungen, Operationen und zahlreiche chirurgische Interventionen detailliert nachgelesen werden. Also die Aussage von Thomas, dass ein verpflichtendes Zwangsinstrument in vielen anderen Ländern nicht existieren würde, ist falsch.

  1. Die Frage nach der Etablierung einer Gebührenordnung kann doch nur von dem Personenkreis erstellt werden, der eine Liquidation für die tierärztliche Tätigkeit durchführt - nämlich nur dem Tierarzt. Da Tierärzte auch im Bereich von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft tätig sind, ist die Bauernschaft traditionell in den Findungsprozess eingebunden worden. Anderen Personen oder Organisationen wie dem Hauptverband für Traberzucht (HVT), dem Direktorium fü Vollblutzucht und -Rennen oder dem Deutschen Olympiadekomitee für Reiterei (DOKR) in Warendorf spreche ich einfach die Berechtigung des Einmischens ab. Niemand außer dem Tierarzt ist vertraut mit der Arbeit außer er selber. Wie sollen die zitierten Organe nachempfinden können, was für ein Knowhow beispielsweise bei einer Geburt eines Kalbs oder eines Fohlens vorhanden sein muss, wenn der Tierarzt seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss? Wird die Tierärzteschaft befragt, was für Gebühren die die deutsche Reiterliche Vereinigung, FN, oder das DOKR für die Kosten eines Equidenpasses oder für die Teilnahme an einer Leistungsprüfung erhebt? Mitnichten – die Tierärzteschaft will das gar nicht.

 

  1. Der Benzinpreis lag pro Liter Diesel im Jahr 2003 bei 88,4 Pfennig im Durchschnitt. Im Jahr 2022 im Schnitt 194,6 Cent. Das entspricht dem Gegenwert zum Jahr 2003 genau 3,80 DM !! und einer Erhöhung um 120 Prozent. Allein die Forderung von der Gewerkschaft Verdi in Höhe von 10,6 % ist repräsentativ für den Teufelskreis der Lohn-Preis-Spirale. Diese führt anschließend zu höheren Verbraucherpreisen und wiederum zu noch höheren Lohnforderungen, was zu einer ausufernden Preissteigerung und Inflation führt, die nur noch schwerlich in Griff zu bekommen ist.

 

  1. Fazit: Die Anpassung der GOT an die traurige zeitnahe Entwicklung war notwendig. Die Differenz zwischen der GOT aus dem Jahr 2003 und 2022 ist angemessen und entspricht nichts anderem als der Parallelentwicklung in unserer Gesellschaft. Sicherlich könnten Einzelposten diskutiert werden, Das ändert jedoch nichts an der zwingenden Notwendigkeit. Oder soll der Tierarzt die Entwicklung und die Einbuße zwischen den Jahren 2002 und 2022 aus der eigenen Tasche schultern? Die Zeiten sind vorbei, als ich vom DOKR für einen Tagessatz in Höhe von 350 DM erhalten habe.

 

Mit besten Grüßen

 

 

 


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