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Lady Forbes muss Sicherheitsleistung über 300.000 € hinterlegen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Martina Brüske   
Donnerstag, 07. April 2011 um 17:16

 

Hünxe. Vergleich geschlossen – Sportpferde gehen zurück an Lady Forbes, aber nur gegen Sicherheitsleistung.

 

Die Auseinandersetzung um die fünf Sportpferde der irischen Eigentümerin Lady Georgina Forbes mit der Sporthorses Ltd., dem Sportbetrieb der Springreiterin Jessica Kürten, hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Ende gefunden. Nachdem das Landgericht Duisburg den Antrag auf Einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Pferde im Januar 2011 bereits zurückgewiesen hatte, konnte vor dem Oberlandesgericht nun ein Vergleich herbeigeführt werden. Lady Forbes erhält die Pferde zurück, muss allerdings zunächst eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000 Euro über eine Bürgschaft einer deutschen Geschäftsbank beibringen. Erst dann erhält sie die Pferde.

 

Nach Auffassung von Sporthorses Ltd. endete das Vertragsverhältnis zur Eigentümerin nicht fristlos zum Ende des Jahres, sondern frühestens zum 31. März 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Pferde im Sportbetrieb eingesetzt werden müssen. Nachdem die Eigentümerin gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg Berufung eingelegt hatte, bot Sporthorses der Eigentümerin die Rückgabe der Pferde zum 31. März 2011 gegen Gewährung einer Sicherheit an. Mit der Sicherheitsleistung sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Lady Forbes in Deutschland über kein Vermögen verfügt, so dass ein Zugriff für die berechtigten Ansprüche des Sportbetriebes erschwert würde.

 

Außergerichtlich hat die Eigentümerin einen Betrag von 125.000,00 € als Maximalbetrag angeboten. Dies wurde von Sporthorses abgelehnt.

 

In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. April hat das Gericht darauf hingewiesen, dass sich zum 31. März 2011 die Dinge geändert hätten, weil das Vertragsverhältnis zur Eigentümerin auch nach Auffassung von Sporthorses zu diesem Stichtag beendet ist. Das Gericht hat den Standpunkt von Sporthorses Ltd. bestätigt, dass eine Rückgabe der Pferde nur gegen Sicherheitsleistung der Eigentümerin in Betracht käme.

 

Die Eigentümerin ist vor dem Gericht mit ihren Vorstellungen, keine höhere Sicherheitsleistung als 125.000,00 € anzubieten, unterlegen. Das Gericht hat dies als völlig unzureichend zurückgewiesen und angekündigt, dass einseitig durch Urteil eine höhere Sicherheitsleistung festgelegt werde, wenn die Eigentümerin kein verbessertes Angebot unterbreitet. Auf Vorschlag des Gerichts haben die Parteien dann einen Vergleich abgeschlossen, wonach der Sportbetrieb sich bereit erklärt, die Pferde zurückzugeben, wenn eine Sicherheitsleistung durch die Eigentümerin in Höhe von 300.000,00 € übergeben wird. Lady Forbes muss nun diese Sicherheitsleistung über eine Bürgschaft einer deutschen Geschäftsbank beibringen. Erst dann erhält sie die Pferde.

 

Die Eigentumsurkunde der Stute Castle Forbes Cosma, die beim Erwerb des Pferdes durch Lady Forbes der Sporthorses Ltd. übergeben wurde, weil für die Stute gesonderte Vereinbarungen mündlich geschlossen wurden, bleibt auch weiterhin bei der Sporthorses Ltd.. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Forderung der Klägerin Lady Forbes nach Herausgabe der Urkunde zurück gewiesen.

 

Jessica Kürten ist froh, dass eine einvernehmliche Einigung gefunden wurde: „Ich kann damit gut leben. Den Rest werden Anwälte und Gerichte regeln. Ich kann mich nun wieder voll auf das Reiten konzentrieren.“

 

 

 


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