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Pferdesteuer ein finanzpolitischer Unsinn... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Offz/ DL   
Donnerstag, 04. April 2013 um 18:26

 

Berlin. Zum neunten Mal trafen sich deutsche Pferderechtsanwälte, diesmal in Berlin. Was herauskam, wurde nun fast drei Wochen später veröffentlicht. Ein bisschen schneller wäre besser gewesen…

 

 

Bereits zum neunten Mal trafen sich Deutschlands Pferderechtsanwälte auf dem zentralen Deutschen Pferderechtstag am 15. März 2013 dieses Jahr in Berlin. Diese führende interdisziplinäre Fach- und Fortbildungsveranstaltung für Juristen , Fachtierärzte für Pferde und Sachverständige für Pferde sowie Fachexperten aus Verbänden und Verwaltung hat 2013 einen Schwerpunkt auf Tierschutzrecht in Pferdesport und Pferdehaltung gesetzt. Dazu hat Dr. Christoph Maisack , Richter und stellvertretender Landesbeauftragter für Tierschutz in Baden-Württemberg sowie Vorstand der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. Berlin und Mitherausgeber des führenden Kommentars zum Tierschutzgesetz referiert. Ergänzt aus tierärztlicher Sicht hat Dr. Michael Düe von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) Warendorf fachkundig dazu Stellung genommen. Dabei wurden unter anderem neben aktuellen Verfahren und Fällen die Änderungen nationaler und europäischer Gesetzgebungsverfahren und deren Auswirkungen auf Pferdesport- und Haltung für die anwaltliche Praxis vertieft in Verbindung mit den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten.

 

Aus aktuellem Anlass, dem ersten Fall der Einführung einer Pferdesteuer in der Gemeinde Bad Sooden-Allendorf, hat der renommierte Steuerexperte und Fachanwalt für Steuerrecht, Sebastian Korts, erneut zum Thema wirksamer Rechtsmittel gegen Pferdesteuer referiert und den Teilnehmern vorbeugende Gestaltungsoptionen und effiziente Verfahrenstaktiken gegen Pferdesteuerbescheide vorgestellt. Aktuelle Rechtsprechung und neue gesetzliche Entwicklungen zu schuldrechtlichen Fragen beim Pferdehandel wurden durch ein Schuldrechts - Update 2013 intensiv dargestellt und die Anwaltschaft damit wieder auf den aktuellsten Stand gebracht. Dazu hat der renommierte Experte Prof. Dr. Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld referiert, der schon 2012 die Teilnehmer mit einem sehr praxisrelevanten und profunden Vortrag begeistert hat.

 

Der Pferdesport ist in großem Umfang in Vereinen organisiert. Das hat eine Vielfalt rechtlicher Fragen zur Folge, mit der sich Pferderechtsanwälte in der täglichen Praxis befassen müssen. Dazu hat einer der führenden Vereinsrechtsexperten Deutschlands, Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle aus Freiburg, umfassend referiert mit neuesten Gesetzen, die gerade verabschiedet worden sind. Schwerpunktmäßig wurde die Haftung von Vereinsorganen, die Förderung des Ehrenamtes und die aktuellen Entwicklungen im Vereinssteuerrecht behandelt.

 

 

Ein weiterer Schwerpunkt des Fachkongresses war die Darstellung der aktuellsten Rechtsprechung zum Versicherungsrecht. Regulierungsfragen zum Unfallrecht, zur Tierhalterhaftpflicht und zu einzelnen Schadenspositionen, die zur täglichen Praxis von Pferderechtsanwälten gehören, bestimmen den praxisorientierten Vortrag aus erster Hand. Der Richter am BGH, Wolfgang Wellner, Mitglied des unter anderem für das Schadensersatzrecht, Verkehrsunfallrecht und Arzthaftungsrecht zuständigen VI Zivilsenats am BGH, hat dazu die relevanten Entscheidungen seines Senats referiert.

 

Pferderechtsfälle sind in der Praxis vielfach nur in Kooperation mit Fachtierärzten für Pferde sowie tierärztlichen Sachverständigen erfolgreich zu bearbeiten. Daher wurde auch 2013 tierärztliches Fachwissen behandelt, welches auch für Pferderechtsanwälte von Bedeutung ist. Prof. Bernhard Ohnesorge von der Tierärztlichen Hochschule Hannover stellte in seinem ausführlichen Vortrag die Sorgfaltspflichten des Tierarztes bei Injektionen und Punktionen dar und hat auch zu Haftungsfragen bei etwaigen Impfschäden Stellung genommen.

 

 

Die Veranstaltung war wie immer ausgebucht und wurde von den Teilnehmern wieder mit besten Bewertungen belohnt. Dieser Kongress war geprägt von intensiven Informationen aus unterschiedlichen und wichtigen Problemfeldern, die den Teilnehmern hohe Konzentration abverlangte, was jedoch mit besten Bewertungen für die Veranstaltung honoriert wurde.

 

 

Zum Pferderechtsabend am 14.3.2013 , der traditionellen Vorabendveranstaltung des jährlichen Fachkongresses, wurde zu einem parlamentarischen Abend mit einem Impulsvortrag zum Thema "Tierschutz und Pferdesteuer im verfassungsrechtlichen Kontext" von Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt Universität zu Berlin in das Foyer der DKB - Bank in Berlin eingeladen. Dabei wurde deutlich, dass mit der Pferdesteuer ein schlicht finanzpolitischer Unsinn getrieben wird, der mit hohem Aufwand enorme Nachteile für die Betroffenen bringt und am Ende keine nennenswerte Vorteile für die Kommunen.

 

Dazu hat auch der Vorsitzende des Agrarausschusses des Deutschen Bundestages, Michael Goldmann (FDP), in seinem Grußwort ausführlich Stellung genommen und einer solchen Pferdesteuer eine klare Absage erteilt. Sönke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, hat in seinem Beitrag die Aktivitäten der FN erläutert mit der Bitte um Unterstützung , was in diesen Fachkreisen selbstverständlich ist, allein schon durch die Thematisierung im Rahmen einer solchen Fach- und Fortbildungsveranstaltung.

 

 

Geleitet wurde der Kongress von dem Tübinger Rechtsanwalt Thomas Doeser und moderiert von den erfahrenen Pferderechtsanwälten Dr. Konstantin Graf von Wengersky und Dr. Dietrich Plewa.

 

 

 


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