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Isabell Werth geht vor Großes Schiedsgericht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: hen/ FN-Pressestelle   
Mittwoch, 24. April 2013 um 15:44

 

Warendorf (fn-press). Im Verfahren wegen verbotener Medikation bei Isabell Werths Pferdes El Santo NRW wurde der Befangenheitsantrag gegen die Mitglieder der Ersten Kammer der FN-Disziplinarkommission von der Zweiten Kammer zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben die Anwälte der Reiterin nun Beschwerde beim Großen Schiedsgericht der FN eingelegt.

 

Zum Hintergrund: Eine Medikationskontrolle des von Isabell Werth gerittenen Pferdes El Santo NRW bei der Rheinischen Meisterschaft in Langenfeld im Juni 2012 hatte die verbotene Substanz Cimetidin nachgewiesen. Isabell Werth bestritt, den Wallach mit dieser Substanz behandelt zu haben und veranlasste Untersuchungen zur Klärung des Sachverhaltes.

 

Am 11. März 2013 wollte sich die Erste Kammer der FN-Disziplinarkommission erneut mit dem Vorgang beschäftigen. Dazu kam es nicht, da der Anwalt der Reiterin einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Mitglieder der Ersten Kammer stellte. Die Zweite Kammer hat diesen Antrag nun zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben Isabell Werths Anwälte Beschwerde eingelegt. Sobald die Anwälte eine Begründung für ihre Beschwerde innerhalb der vorgesehenen Frist nachgereicht haben, muss das Große Schiedsgericht der FN entscheiden, ob die Erste Kammer befangen ist. Wenn die Erste Kammer ihre Zuständigkeit behält, wird sie das Verfahren fortsetzen, andernfalls übernimmt die Zweite Kammer den Fall.

 

 

 


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