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Sperren und Geldstrafen gegen Funktionäre im Distanzreiten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: DL/ Offz   
Mittwoch, 16. März 2016 um 14:52

Lausanne. Der Reiterweltverband (FEI) versucht weiter gegen unreiterliches Verhalten im Distanzreiten vorzugehen. Nun wurden drei Beschuldigte wieder mal gesperrt. Sie können gegen das Urteil vor dem obersten Sportgericht, CAS, Widerspruch einlegen.

 

 

Die juristische Kommission des Internationalen Reiterverbandes (FEI) fällte drei Urteile wegen verschiedener Delikte im Distanzreiten gegen Dr. Hallvard Somserseth (Norwegen), Abdul Aziz Sheikh und Ali Mohammed Al Muhairi.

Dr. Hallvard Sommerseth, der einstige Leiter der Veterinärabteilung in der Reiterlichen Vereinigung der Vereinigten Arabischen Emirate (EEF), wurde für zwei Jahre als FEI-Vertreter gesperrt, weil er sich nicht an die FEI-Regeln hielt und u.a. auch eingeweiht war über Fälschung von Rennergebnissen. Seine Sperre endet am 15. April 2017. neben einer Strafe von 4.000 Schweizer Franken hat er auch die Verfahrenskosten in Höhe von 1.500 Franken zu übernehmen.

zahlen. Dr. Sommerseth hat nun knapp drei Wochen Zeit, um das Urteil anzufechten.

Das gesamte Urteil des FEI Tribunals im Wortlaut

 

Scheich Abdul Aziz Sheikh, ehemals Herrscher in den Vereinigten Arabischen Emiraten auch über Distanzreiten, wurde für 18 Monate von allen Ämtern suspendiert. Er verstieß laufend gegen geltende Regeln, so ließ er beispielsweise Wettbewerbe ohne Zeitmessung austragen. Seine Sperre endet am 12. April 2017. Die Geldbuße beläuft sich auf 3.000 Franken, die Verfahrenskosten liegen dazu bei 1.500 Sfr.

Hier Vollständiges Urteil.

 

Der „Dritte im Bunde“, Ali Mohammed Al Muhairi, war bereits 2012 wegen Dopingvergehens vier Jahre gesperrt worden, er hatte bei Veranstaltungen auch keinen zutritt als Zuschauer. Die Sperre wurde bis zum 21. April verlängerte, er hat 500 Franken an Verfahrenskosten zu tragen.

Das ganze Urteil ist hier einzusehen.

 

Alle drei haben das Recht, innerhalb von drei Wochen gegen die Urteile das höchste Sportgericht, CAS, anzurufen.

 


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