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Ein Gerichtsurteil und möglicherweise weitreichende Folgen... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dieter Ludwig   
Donnerstag, 05. April 2018 um 15:39

Freiburg. In der Zivilsache wegen eines verletzten Kindes bei einem Turnier vor sieben Jahren in Weisweil/ Oberrhein soll am 20. April vor dem Oberlandesgericht in Freiburg/ Breisgau ein Urteil ergehen. Es könnte weitreichende Folgen für Veranstaltungen und Organisatoren haben.

 

Die Gemeinde Weisweil am Oberrhein in Südbaden hat um die 2.000 Einwohner mit  36 Vereinen, darunter den Angelverein, den Bouleclub, den Landfrauenverein, die Fischerzunft und den Reit- und Zuchtverein. Die Reiter veranstalteten alljährlich an Pfingsten ein Turnier, in diesem Jahr nicht. Dafür herrscht im Klub nervöse Spannung. Am 20. April will nämlich das Oberlandesgericht in Freiburg das Urteil über einen Unfall vor sieben Jahren verkünden. 2011 war ein damals zweijähriges Kind während des Turniers in einen Pferdehänger gekrabbelt und war von einem dort stehenden Pferd am Kopf durch einen Hufschlag schwer verletzt worden. Es musste siebenmal operiert werden.

 

In dem Zivilverfahren vor dem OLG geht es um die Haftpflicht oder Mitschuld des Veranstalters. Sollte dem Reitverein möglicherweise zum Teil eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht angelastet werden, könnte ein solches Urteil weitreichende Folgen auf allen Gebieten nach sich ziehen. Viele oder gar die meisten Organisatoren – egal welchen Genres - ohne großen finanziellen Hintergrund wären gezwungen, sich als Veranstalter zurückzuziehen.

 

Rechtsanwalt Dr. Dietrich Plewa, angesprochen auf diesen speziellen Fall, meinte, seine Kanzlei habe vor Jahren mal einen ähnlichen Fall bearbeitet. Da, so der Jurist, Reiter und internationaler Dressurrichter, wäre während eines Turniers ein Kind auf den Abreiteplatz gelaufen und von einem Pferd verletzt worden, der Richter habe jedoch dahingehend geurteilt, der Veranstalter könne nicht überall eine Person als Wache postieren…

 


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