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Verunsicherung nicht nur bei Reitvereinen... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Badische Zeitung/ DL   
Mittwoch, 30. Mai 2018 um 13:05

Freiburg/ Breisgau. Das Urteil des Oberlandesgerichts in Freiburg/ Breisgau in der Zivilsache wegen eines Unfalls während des Pfingstturniers 2011 in Weisweil zieht sicher immer größere Kreise. Zumal der ausrichtende Verein ebenfalls haftbar gemacht wird. Auszüge in der "Badische Zeitung".

 

 

Alles fast wir immer, Winter vorbei, für die Pferdesportler bedeute das, Sport im Freien. …Und doch seien Vereine und Turnierveranstalter derzeit stark verunsichert. Aufgeschreckt habe sie das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, „dem vielleicht bundesweit Bedeutung zukommen wird und das die Turnierlandschaft grundlegend verändern könnte.“ Pessimisten würden gar  insgesamt Sportveranstaltungen gefährdet sehen, wie Autor Jochen Dippel in der Badischen Zeitung schreibt. Der Reiterverein Weisweil, von dem Urteil direkt betroffen, sagte darob sein traditionelles Pfingstturnier erstmals ab. Nach Ansicht des Gerichts trifft den Verein nämlich eine Mitschuld an einem tragischen Unfall bei seinem Turnier vor sieben Jahren. … Beim Pfingstturnier 2011 entwischte ein knapp dreijähriges Kind seinen Eltern und krabbelte in einen Pferdeanhänger, in dem sich ein angebundenes Pferd befand. Die Klappen des Wagens waren vorne und hinten aufgrund der hohen Temperaturen tierschutzgerecht geöffnet. Das Kind erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen am Kopf und wurde per Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht. Die Unfallfolgen waren so schwer, dass es wohl immer auf fremde Hilfe angewiesen sein wird.

Strafrechtliche Konsequenzen sah die Ermittlungsbehörde nicht. In zivilrechtlichen Verfahren aufgrund von Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen gaben die Gerichte in zwei Instanzen die Schuld den Eltern (Verletzung der Aufsichtspflicht) und der Pferdehalterin (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht).

Dem widersprach nun das OLG Freiburg. Es sieht eine Teilschuld und Mithaftung auch beim RV Weisweil als Veranstalter wegen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht. Dessen ländliches Pfingstreitturnier richte sich nicht nur an Besucher mit Pferdesachverstand. Vielmehr sei das Turnier eine öffentliche Veranstaltung mit Essen und Trinken und besitze auch aufgrund von Ponyrennen und Fohlenschau den Charakter eines Volksfestes. Einige Bereiche seien nicht ausreichend abgegrenzt und beaufsichtigt worden. Vor allem der Parkplatz für die Pferdeanhänger der Teilnehmer. Das OLG bürdete die Kosten nun zu je einem Drittel den Eltern, der Pferdehalterin und dem Reiterverein auf. Gedeckt sind jene durch Versicherungen. Der Streitwert liegt bei 566 000 Euro, die Kosten des Unglücks sind aber nicht absehbar.


Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, so das Blatt. Zwar ließ das OLG eine Revision nicht zu. Aber die Arag-Sportversicherung, die alle Sportvereine vertritt, hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt. Bis darüber entschieden wird, kann es Monate dauern. Falls jener stattgegeben wird, will die Versicherungsgesellschaft zur endgültigen Klärung vor den Bundesgerichtshof ziehen. Dies bestätigte der Vorsitzende des RV Weisweil, Herbert Jenne, der das Urteil "völlig weltfremd" nennt.

…"Die Situation ist völlig unbefriedigend", kritisiert der Vorsitzende des RV Dreiländereck, Thomas Westermann, „wir befinden uns in einer Grauzone, niemand weiß genau, was zu tun oder zu lassen ist." Trotzdem sieht der Pferdesportverband Südbaden keinen Grund zur Panik. Ein Sterben ländlicher Reitturniere sei nicht zu befürchten, versichern unisono Präsident Hans-Jürgen Schnebel, der beim Weisweiler Turnier 2011 Chefrichter war, und Geschäftsführer Martin Frenk. Gleichwohl hält Schnebel das OLG-Urteil für "nicht in Ordnung". "Wir müssen mit diesem Urteil leben und versuchen, die aufgezeigten Defizite auszugleichen", betont Frenk. Veranstalter, Teilnehmer und Zuschauer müssten sich an bestimmte Regeln halten. Für die Vereine sei vor allem wichtig, bei Turnieren "im Bereich der Fahrlässigkeit zu bleiben" und sich bei Haftungsdingen nicht dem Vorwurf "grober Fahrlässigkeit" auszusetzen.

 

…Untätig ist der südbadische Verband nicht. So rät er den Turniermachern, Zuschauer- und Teilnehmerbereiche klar zu trennen, Parkplätze für die Pferdehänger abzugrenzen und am Gelände Hinweistafeln aufzustellen. Auch sollten Teilnehmer ihre Pferde gut beaufsichtigen. Überdies wurden die Besucher etwa in Weil und Ottenheim zuletzt mit Durchsagen vermehrt darauf hingewiesen, auf mögliche Gefahren zu achten – und auf ihre Kinder aufzupassen. Nach Angaben von Frenk wird der Regionalverband den Vereinen auch "empfehlen, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen", um die Gesamthaftungssumme von derzeit etwa drei auf zehn Millionen Euro aufzustocken.

 

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Was jedoch bisher fehlt aus den Mündern einiger Funktionsträger jeder Couleur: Bleibt das Urteil bestehen – wie soll dann der 300-Mitglieder Verein Weisweil die immensen direkten und nachfolgenden Kosten schultern?

 

 


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