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Keine Lizenz für Sexualstraftäter PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Andrea Schültke   
Dienstag, 19. Februar 2019 um 15:16

Köln. Nach langem Zögern hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) einem verurteilten Sexualstraftäter, der eine damals 13-jährige Reitschülerin missbraucht hatte, die Turnierlizenz für 2019 verweigert. Der Mann war während seines Haftausgangs zunächst noch auf Turnieren geritten. Bericht von Sport Inside

 

"Dem Reiter wird aus wichtigem Grund die Turnierlizenz für das Jahr 2019 verweigert." So steht es in einem Schreiben, das Sport inside vorliegt. Absender: die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, FN. Diese Kommission ist das Sportgericht des Verbandes. Sie hatte darüber zu entscheiden, ob ein rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter an Turnieren teilnehmen darf, obwohl er seine zur Tatzeit 13-jährige Reitschülerin auch auf Turnieren sexuell missbraucht hatte.

Nun hat das FN-Sportgericht in einem schriftlichen Verfahren Ende Januar entschieden: Der Antrag des Verurteilten auf eine Turnierlizenz für dieses Jahr wird abgelehnt. Auf Nachfrage von Sport inside bestätigte die Deutsche Reiterliche Vereinigung jetzt: Das Urteil ist rechtskräftig.

Turnierteilnahmen während des Ausgangs Sport inside hatte vor zwei Monaten zuletzt über den Fall berichtet. Ein Gericht in Norddeutschland hatte den Reitlehrer vor 21 Monaten zu einer mehr als vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Kammer hatte damals allerdings kein Berufsverbot verhängt. Sie sah den Ruf des Reiters als so beschädigt an, dass er im Reitsport nie wieder würde Fuß fassen können. Ein Fehlurteil, denn bereits in den knapp zwei Monaten zwischen Urteilsverkündung und Haftantritt besuchte der Verurteilte wieder Turniere und traf dort auch auf das Opfer. Im Juli 2017 trat er seine Gefängnisstrafe an. Nach einem Jahr gewährte die Haftanstalt dem Verurteilten Ausgänge. Die nutzte der Reiter unter anderem dazu, an Turnieren teilzunehmen. Dort hätte er auf seine ehemalige Reitschülerin treffen können.

Nach Angaben des Justizministeriums des Bundeslandes, darf ein Gefangener "in der Regel nicht seiner früheren beruflichen Tätigkeit nachgehen, sofern er die Straftaten in diesem Umfeld begangen hat." Offensichtlich hat die Haftanstalt das im vorliegenden Fall zunächst nicht geprüft, inzwischen die Turnierstarts aber wohl untersagt. Das geht aus einer Antwort des Landes-Justizministeriums auf Anfrage von Sport inside hervor. Demnach startet der Gefangene zurzeit nicht (mehr) auf Turnieren.

Kommentar dazu:

Nach Angaben des Justizministeriums des Bundeslandes, darf ein Gefangener "in der Regel nicht seiner früheren beruflichen Tätigkeit nachgehen, sofern er die Straftaten in diesem Umfeld begangen hat." Offensichtlich hat die Haftanstalt das im vorliegenden Fall zunächst nicht geprüft, inzwischen die Turnierstarts aber wohl untersagt. Das geht aus einer Antwort des Landes-Justizministeriums auf Anfrage von Sport inside hervor. Demnach startet der Gefangene zurzeit nicht (mehr) auf Turnieren.

Nach der Berichterstattung ist nun auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung aktiv geworden. Der Dachverband kennt den Fall seit zwei Jahren und weiß seit mehr als fünf Monaten, dass der Häftling auf Turnieren ritt. Nach dem Urteil im Mai 2016 hat die FN dem Täter zwar die Trainerlizenz entzogen -  eine milde Strafe, denn die Berufsbezeichnung "Reitlehrer" ist nicht geschützt. Jede Person kann Unterricht geben, ganz gleich, ob sie eine Trainerlizenz besitzt oder nicht.

FN zögerte lange

Eine Jahresturnierlizenz aber ist für jeden Reiter vorgeschrieben, der an Turnieren teilnehmen will. Ein Entzug dieser Berechtigung hätte viel früher verhindert, dass der Täter während seiner Haft auf Turnieren startet und dort auf sein Opfer hätte treffen können. Die Verweigerung der Lizenz ist eine harte Strafmaßnahme, vor der der Verband im aktuellen Fall lange zurückschreckte. Im vergangenen Jahr sah die FN – trotz der Turnierstarts während der Haft - keine Möglichkeit, dem Mann die Turnierlizenz zu entziehen. Obwohl der Reiter im Umfeld des Sports zum Täter gewordenen war und auf den Turnieren auf sein Opfer hätte treffen können.

Nach der Berichterstattung war eine Lizenzverweigerung für das laufende Jahr dann doch möglich. Da das Urteil nach FN-Aussage jetzt rechtskräftig ist, hat der Verurteilte gegen die Lizenzverweigerung offenbar keinen Widerspruch eingelegt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass dies der erste Fall ist, in dem der Dachverband einen Reiter aufgrund sexueller Übergriffe im Reitsport von der Turnierteilnahme ausschließt.

Familie des Opfer zwiegespalten

 

Der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ist bewusst, dass gerade die Liebe der Mädchen zu den Pferden Täter anzieht. Daher hat der Verband hat als einer der ersten Sportorganisationen ein umfassendes Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erarbeitet und bereits viele Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen installiert. Im Fall der Lizenzverweigerung hat das jedoch zunächst nicht funktioniert. Die Familie der betroffenen Reiterin ist daher zwiegespalten was die Lizenzverweigerung angeht. "Auf der einen Seite finde ich es gut, dass die FN dem Mann die Lizenz verweigert hat. Für uns wäre es aber eine befriedigendere Lösung gewesen, wenn er nie wieder eine Turnierlizenz bekommen würde, denn nächstes Jahr geht ja dann alles wieder von vorne los", so die Mutter des Mädchens gegenüber Sport inside.

Anfang des kommenden Jahres hat der Verurteilte zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt und könnte vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Spätestens in einem Jahr könnte der Mann wieder reiten - wenn die FN ihm für 2020 eine Turnierlizenz erteilt. Das wird der Verband genau prüfen müssen. Der Fall ist also noch lange nicht abgeschlossen. Vor allem nicht für die Betroffene. Denn sie muss weiter mit der Sorge leben, sogar in einer Prüfung gegen den Täter antreten zu müssen.  

 


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