Sie befinden sich hier: Home Porträts Ludger Beerbaum auch von Disziplinarkommission freigesprochen...

Wer ist Online

Wir haben 1509 Gäste online

Suche

Anzeige

Anzeigenschaltung

Google Translate

German Chinese (Simplified) Chinese (Traditional) Czech Danish Dutch English French Galician Greek Hungarian Italian Japanese Norwegian Polish Portuguese Romanian Russian Spanish Swedish Turkish Ukrainian

Zugriffe seit 16.09.2009

Anmeldung



Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Banner

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Fotoanfragen über KHFrieler@aol.com

Anzeige

Banner

Anzeige

Banner
Anzeige



Ludger Beerbaum auch von Disziplinarkommission freigesprochen... PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: offz/ dl   
Dienstag, 07. März 2023 um 14:28

Warendorf. Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat das Verfahren gegen Ludger Beerbaum eingestellt. Sie hatte geprüft, ob sich aus der Videosequenz eines Fernsehbeitrags eine Verletzung des Regelwerkes LPO durch Ludger Beerbaum ergibt. Dazu eine Randbemerkung...

Im Januar 2022 wurde der Deutschen Reiterlichen Vereinigung Videomaterial vorgelegt, das die mutmaßliche Anwendung unerlaubter Trainingsmethoden im Stall von Ludger Beerbaum zeigen sollte. Es folgte ein Verfahren vor der Disziplinarkommission der FN, die dieses jetzt eingestellt hat.

Die Begründung: Es liegt kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der Videosequenz, die dem Verfahren zugrunde lag, erhebliche Schmerzen zugefügt wurden. In ihrer Begründung liegt die Disziplinarkommission auf einer Linie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster, die im September das dort anhängige Strafverfahren ebenfalls eingestellt hatte.

Der FN wurden zwar mehrere Videosequenzen vorgelegt, jedoch war nur eine einzige Sequenz Gegenstand des Verfahrens. In den übrigen Sequenzen waren entweder die handelnden Personen nicht zu identifizieren oder es ergab sich aus dem gefilmten Verhalten kein Anfangsverdacht für eine Verletzung der LPO.

„Hier handelte es sich um einen rechtlich sehr schwierigen Fall. Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war. Diese Frage zu beantworten, hat sich die Disziplinarkommission nicht leicht gemacht“, betonte FN-Justitiarin Dr. Constanze Winter.

                        *******************************************

Persönliche Meinung:

Wovor hat die deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) eigentlich Angst? Sie nennt in der Meldung weder den TV-Sende RTL, noch geht sie auf die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft in Münster vor nunmehr fünf Monaten ein. Es bleibt für viele lediglich noch die Frage: Steht die FN nur noch für sich selbst – oder für die zahlende Mitgliedschaft?

Zur Erinnerung September 2022

Ludwigs-Pferdewelten

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Klage gegen Springreiter Ludger Beerbaum (Riesenbeck) wegen tierquälerischer Trainingsmethoden von Springpferden im Training abgewiesen. Geklagt hatte die Tierschutz-Organisation PETA. PETA wiederum hatte sich Filmaufnahmen des Privatsenders RTL zu Nutze gemacht, wonach im Stall Beerbaum in Riesenbeck mit unreiterlichen Methoden Pferde zum Springen angehalten würden, was früher Barren hieß und inzwischen in Touchieren umbenannt wurde. Dazu hatte RTL eine sogenannte Praktikantin in den Stall Beerbaum eingeschleust, um entsprechende Filmaufnehmen zu liefern, außerdem agierte dabei der bekannt verdeckte Ermittler Günter Walraff. Der Clou schien perfekt. RTL hatte seinen Coup und die Schlagzeilen vom „Skandal im Stall Beerbaum“, dem deutschen Rekord-Internationalen mit 135 Einsätzen für Deutschland in einem Preis der Nationen. Die deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) sprach ebenfalls von nicht erlaubten Trainingsmethoden.

Doch nun der Spruch der Staatsanwaltschaft Münster. Dort sah man keine verbotenen Trainingsmethoden auf den Filmstreifen, dazu hätten die Pferde anschließend Zeichen von Schmerz erkennen lassen müssen, was nicht gegeben gewesen wäre. Somit wurde eine Anklage gegen Beerbaum wegen Tierquälerei verworfen. PETA gab sich empört, von der FN in Warendorf war bisher noch keine Entgegnung zu hören, was Beerbaum dahingehend kommentierte: „Ohne Worte.“ PETA will in Berufung gehen, im Hinblick auf die FN ist damit zu rechnen, dass dort nach eigenen Regeln vorgegangen wird, wie die Vergangenheit zeigte an den Beispielen bei Christian Ahlmann, Daniel Deußer und Isabell Werth...

 

 

 

 

 


Um die Nutzbarkeit unserer Seiten zu verbessern, verwenden wir Cookies. Falls Sie mit der Speicherung von Cookies nicht einverstanden sind, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen >>> Cookie-Hinweis.

Hinweis >>>