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Einstweilige Verfügung gegen FN-Generalsekretär aufgehoben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Susanne Hennig/ FN-Pressestelle   
Mittwoch, 05. März 2014 um 12:31

Warendorf 5. März 2014 (fn-press). Das Landgericht Münster hebt die von Dressurreiterin Isabell Werth erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Soenke Lauterbach, nach mündlicher Verhandlung auf und weist den Antrag der Reiterin zurück. Die Reiterin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Werth hatte Lauterbach eine Äußerung über den Inhalt und das Ergebnis von zwei Sachverständigengutachten untersagen wollen, die in dem Verfahren wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo NRW eingeholt bzw. in Auftrag gegeben worden waren. Lauterbachs Äußerung war im Zusammenhang mit der Richtigstellung einer Pressemitteilung eines Sponsors gefallen. Das Gericht sah es nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr als glaubhaft an, dass diese Äußerung falsch verstanden werden könnte. Lauterbach hatte in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass er die Äußerung nur in Verbindung mit der Klarstellung wiederholen werde, dass die Gutachten sich auftragsgemäß lediglich mit den technischen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten einer Kontaminierung des Pferdes über das Tränksystems des Stalls der Reiterin befasst haben, nicht jedoch mit den anderen Möglichkeiten der Kontamination des Pferdes über die Gitterstäbe zur Nachbarbox oder durch eine gezielte Medikation.

 

„Wir freuen uns über die klare Entscheidung des Gerichts",  kommentiert der von Soenke Lauterbach beauftragte und auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen die Entscheidung. „Das Gericht hat bestätigt, dass sich der Generalsekretär der FN auch während eines laufenden Ordnungsverfahrens wegen einer positiven Medikationskontrolle sachlich zu Wort melden kann, wenn es darum geht, unrichtige Darstellungen eines Sponsors richtigzustellen. Damit hat das Gericht eine Entscheidung getroffen, die auch über die Deutsche Reiterliche Vereinigung hinaus mit Blick auf künftige Verfahren im Bereich des Sportrechts Strahlkraft entfalten kann."

 

 


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